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Rücknahme wirklich nur mit OVP?

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Rücknahme wirklich nur mit OVP?

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Kann ein Händler/Verkäufer eine Rücknahme verweigern, wenn keine OVP mehr vorhanden aber die Rechnung noch da ist?


rabbit80

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reiner Umtausch, weil Kauf auf Probe - mit OVP Reklamation, Garantie ect - kann ohne OVP


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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Also es sind 3D Brillen, da stand drin für Samsung TV ... So, nun haben wir diese verschenkt an einen Samsung TV Besitzer. Dieser hat die OVP entsorgt und musste aber nun feststellen, dass die Brillen mit seinem Samsung TV nicht funktionieren. Klar blöd, das die OVP gleich entsorgt wurde aber die Rechnung belegt doch eindeutig den Kauf.


rabbit80

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und was soll der Verkäufer dann damit machen? In Eurem Fall ist es Kauf auf Probe und es muss ein Wiederverkauf möglich sein. Geht aber so nicht mehr.


Fru

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Würdest Du drei Brillen ohne Packung kaufen?


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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Mir ist das eigentlich egal was er damit macht. Aber er kann doch nicht rein schreiben (Auktion Ebay) für Samsung TV und dann funktionieren sie nicht (wie wir jetzt raus gefunden haben gibt es für verschiedene Gerätetypen auch verschiedene Brillen).


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Fru

In diesem Fall handelt es sich viel mehr um einen Mangel an der Ware, da die Brillen nicht funktionieren obwohl es sich um ein Samsung Gerät handelt. Von daher können die Brillen problemlos umgetauscht werden. Entweder gibt es neue Brillen, die auch funktionieren, oder eben Geld. Die OVP spielt dabei KEINE Rolle mehr!


rabbit80

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man muss sich aber doch mal vorher informieren, ob es kompatibel ist. Informationsmangel Eurerseits muss den Verkäufer doch nicht zu Lasten gelegt werden. Ausser er hat es speziell für diesen Gerätetyp Euch zugesagt.


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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Informationsmangel seitens des VK liegt dann hier aber auch vor. Er hat wissentlich oder unwissentlich verschwiegen, dass nicht alle TV Geräte kompatibel sind.


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Sag ich doch: arglistige Täuschung.


Honey58

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Oh je - mit solchen Begriffen lieber nicht um sich werfen, wenn man nicht wirklich weiß was sie bedeuten.


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Antwort auf Beitrag von Honey58

Ich weiß wovon ich rede.


Honey58

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Da habe ich ernsthafte Zweifel dran


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Antwort auf Beitrag von Honey58

Aja. Ich an deinen Beiträgen ebenfalls.


Honey58

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So! Ich bin gespannt, Frau Anwältin. Schieß mal los....


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Antwort auf Beitrag von Honey58

Sorry habe dich mit einem anderen User verwechselt. Ist mir gerade aufgefallen. Sorry.


Honey58

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Und ich dachte schon!


Honey58

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Grundsätzlich "nein", wenn man von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht. Aber es gibt überall eine Ausnahme Um was für einen Artikel handelt es sich und wo wurde dieser gekauft (Internet, Fachhandel?). Je nach Beschaffenheit der Ware könnte der Verkäufer aber Wertersatz geltend machen, sofern er ordnungsgemäßg über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehrt hat. Ist aber in Bezug auf die OVP umstritten.


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Du bräuchtest nichtmal den Kassenbon. http://www.test.de/presse/pressemitteilungen/Reklamation-nach-Kauf-Es-geht-auch-ohne-Originalverpackung-und-Kassenbon-4235933-0/ LG


rabbit80

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ja Reklamation, ist es aber nicht


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Sicher ist es das - es ist ja ein falsches Produkt. Also reklamierte sie das. Das ist in dem Fall einem Defekt gleichzusetzen, da es ja für den versprochenen Zweck nicht nutzbar ist


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

vorangegangener Informationsmangel ist keine Reklamation


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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Ich würde das nämlich auch als Reklamation ansehen, da er in seiner Auktion ja nicht erwähnt hat, für welchen Gerätetyp die Brillen sind. Er stellt sich jedenfalls etwas quer und deshalb wollte ich mal vorher Meinungen einholen.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Das war kein Informationsmangel sondern Vortäuschung falscher Tatsachen


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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Vorangeganger Informationsmangel?  Sorry, aber woher soll sie denn wissen, dass es möglicherweise verschiedene Typen gibt? Der Verkäufer kann nicht einfach damit rechnen, dass man das weiß und sich darüber informiert. Er will's verkaufen und deshalb muss er auch genau angeben, für welchen Typ es ist. Steht auch in den AGB von eBay, dass sämtliche Details in der Artikelbeschreibung zu erwähnen sind, die ausschlaggebend für den Artikel und die Kaufentscheidung sind. Hat er nicht getan und somit könnte man ihm sogar arglistige Täuschung unterstellen. Ganz klare Sache: er hat dir das Geld zurückzuerstatten. Unabhängig von der Ovp. Ebenso hat er die Rücksendung zu tragen.


Littlecreek

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Definitiv - sehe ich auch so.


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Antwort auf Beitrag von rabbit80

Ausserdem war sie im guten Glauben, dass es für alle Samsunggeräte passt. Die Rechtslage ist hier eindeutig. Wo kommen wir denn da hin, wenn man erstmal alles prüfen muss, ob's 1000 Typen gibt und welcher passt. Das ist Aufgabe des Verkäufers.


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Da gibt's nichts querzustellen. Entweder er nimmt es zurück, zahlt die Rücksendung und erstattet das Geld oder du musst dich wg arglistiger Täuschung und versuchten Betruges an eBay, notfalls Polizei wenden. Schreib ihm das ruhig. Hab sowas schon erfolgreich durch. Hoffe ihr habt mit PayPal bezahlt.


Honey58

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Woher nimmst Du nur deine juristischen Kenntnisse?


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Antwort auf Beitrag von Honey58

Ganz einfach: man macht die richtige Ausbildung.


Honey58

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Kann man Rechtswissenschaften auch in einer dreijährigen Ausbildung erlernen? Hätte ich das mal früher gewusst


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Antwort auf Beitrag von Honey58

Ich habe mehrere Ausbildungen. Nicht nur 3 Jahre.


Honey58

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Jetzt machst Du es echt spannend? Welche Ausbildungen hast Du denn alles gemacht?


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Antwort auf Beitrag von Honey58

Das tue ich hier nicht kund.


Honey58

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Ah so! Mich interessiert ja auch eher wo Du dein juristisches Fachwissen erworben hast. Während Du schon ein abschließendes Urteil gefällt hast, benötige ich nämlich noch einige Informationen bevor ich mich festlege.


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Antwort auf Beitrag von Honey58

PN hierzu


Honey58

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Gibt es noch einen Link zu einer ähnlichen Auktion dieses Verkäufers? Handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkauf? Hat der Verkäufer die Rücknahme aufgrund der Verpackung verweigert oder habt ihr es noch gar nicht versucht? Ich schaue mir das gerne mal an und sage Dir wie das rechtlich aussieht. LG Honey


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Ich hatte das mal weihnachten mit einer Kinderdigitalkamera. mein sohn hatte die OVP am hl. abend dermaßen zerfetzt, daß sie unbrauchbar wurde. Aber die digicam war nach zwei wochen schon kaputt und ich hab den händler angerufen und nachgefragt. er meinte, die OVP braucht man nicht. ich soll halt nur alles in einen karton packen, also alles was bei der kamera dabei war inkl. rechnung. ging ohne probleme


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Wir dürfen sie zurück schicken und bekommen das Geld zurück.