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rückflugverspätung von 4 h....

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rückflugverspätung von 4 h....

Mandy4

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jetzt noch Entschädigung fordern? Flug war im November ! Machine die uns aus Deutschland abholen sollte war defekt( Beleuchtung war defekt) wurde repariert und kam mit 4 h Verspätung in fuerteventura an! Wohin wenden? Reisebüro? Erfolgschancen? Was meint ihr?


desire

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

hattet ihr denn Schäden weil du einen ENTschädigung forderst???


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von desire

Welchen "Schaden" muss man haben um Entschädigung fordern zu dürfen? ( allgemein gefragt)


desire

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

wurdest du verletzt?? ein anderer? deine Kinder? kam GEpäck abhanden was ihr nicht mehr bekommen habt? Hattet ihr erhebliche Einschränkungen??? wenn ich alles das nicht habe dann hab ich für mein Verständnis auch kein Recht auf irgendeinen Ersatz.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Da bist du reichlich spät dran, finde ich. Zudem sind 4 Stunden keiner Entschädigung wert. Die Mühe kannst du dir m.E. sparen


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Antwort auf Beitrag von Mandy4

3 Jahre hast Du Zeit. Ab 3 Stunden stehen Dir Entschädigung zu.


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Dort steht alles, was Du wissen willst.


32+4

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Zum glueck gibt es aber noch ganz wenige user mit ahnung. Und ob es laecherlich ist oder nicht....wer auf seine rechte (die im uebrigen ganz ganz oben entschieden wurden zugunsten der passagiere) verzichtet.kann das ja tun


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Hab Dir ne PN dazu geschickt. Warum wird sich hier eigentlich darüber gewundert, dass Jemand bei einer so langen Verspätung eine ihm tatsächlich zustehende Entschädigungsleistung geltend machen will? Schon mal so lange auf einen Flug gewartet? Natürlich entstehen da auch zusätzliche Kosten, beispielsweise durch Verpflegung!


desire

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Antwort auf Beitrag von trompetchen

und die 50 Euro für alle einmal essen gehen willst du jetzt zurückfordern oder wie?


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Antwort auf Beitrag von trompetchen

Trotzdem wird sie kaum Chancen haben was wieder zu bekommen. Gerade bei einem defekten Flugzeug. Ggf bekommt sie einen Gutschein mit minimal betrag für die nächste Reise aber sonst wird da nichts bei rum kommen.


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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Sorry aber die werden dich auslachen weil du wegen einer Verspätung eine Entschädigung Haben möchtest. Normaler Weise wendet man sich an den Reiseveranstalter,aber da der Flug aus gutem Grund (defektes Flugzeug) "nur" vier Stunden verspätet war,bekommst du doch keine Entschädigung. Wieso auch,kann passieren!


desire

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das denk ich mir nämlich auch....mit sowas muss man ja schon fast rechnen....4 Stunden sind zwar einiges aber nichts wofür man irgendwie was verlangen müsste.


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Antwort auf Beitrag von desire

Wenn man keine Ahnung hat....


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Sagt die,die Ahnung hat? Wenn du meinst....


desire

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lol versuchen kann man alles...ob man sich damit nicht lächerlich macht möchte ich bezweifeln. Allerdings würd ich da keine Energien reinstecken.


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Antwort auf Beitrag von desire

Dann googel doch mal. Was Ihr beiden da erzählt, ist Blödsinn. Entschädigung steht ihr zu, und sie wird sie bekommen, sofern sie sie geltend macht. Ob Ihr das richtig findet oder nicht, spielt dabei keine Rolle.


desire

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dann bekommt sie eine....für mich sind 4 Stunden Verspätung jedoch keine Entschädigung wert. Wie das Wort Entschädigung schon sagt ist wo ein Schaden entstanden.....sie hat noch nicht geschrieben ob und wenn ja welcher...wenn dem nicht so ist dann empfinde ich es als lächerlich ja.


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Ich brauch nicht googlen,ich weiß dass sie wahrscheinlich nichts bekommen wird. Jedenfals nichts erhebliches. Übrigens aus Erfahrung da brauch ich nicht zu googlen. Aber du scheinst ja auch wahnsinnig viel Ahnung davon zu habe wenn du das ergoogeln musst. Vier Stunden Verspätung IST bei der Fluggesellschaft mit der er fliegen,nicht ungewöhnlich.wie gesagt mal ein Gutschein im minimal Bereich oder vor Ort am Flughafen Gutschein für Verköstigung ja, Aber Entschädigung im dem Sinne das ihr einiges von Reise zurück gezahlt wird ist einfach sehr sehr unwahrscheinlich.


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Dumm bleibt eben lieber dumm!


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Antwort auf Beitrag von desire

Das interessiert nur niemanden, wie Du das findest.


desire

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und alt wird auch nicht wieder jung... wir können das Beleidigen jetzt nach Belieben fortführen...es bringt aber nichts.


desire

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es interessiert auch niemanden wie du das findest was ich finde.


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von desire

Hallo!? An alle hier, die meinen, dass sich die AP lächerlich macht: Es gibt eine so genannte Fluggastrechteverordnung der EU, in der alle diese Fragen geklärt sind und in der sehr explizit vermerkt ist, dass einem Flugreisenden ab einer Verspätung von 3 Stunden abhängig von der Flugstrecke Entschädigungszahlungen seitens der Fluggesellschaft (NICHT der Reisegesellschaft) zustehen. Diese Entschädigungszahlungen fallen nicht an bei außergewöhnlichen Umständen, zu denen technische Defekte ausdrücklich NICHT zählen. Wohl aber Wetterverhältnisse. Ich frage mich gerade, warum Ihr meint, dass das so lächerlich ist. Insbesondere Billigfluganbieter setzen darauf, ihre Maschinen hochgradig eng zu takten, um Geld zu sparen, und provozieren dadurch solche teils massiven Verspätungen, durch die dem Fluggast sehr wohl Nachteile entstehen (z.B. auch Verpassen von Geschäftsterminen, Anschlussflügen usw.!). Es ist also gutes Recht des Fluggastes, das auch durchzusetzen! Komischerweise ist das völlig unproblematisch und unstreitig bei Bahnreisen.


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Auf dieser beleidigenden Schiene werde ich nicht weiter mit dir kommunizieren


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von trompetchen

Bei Flugreisen innerhalb Europas handelt es sich in der Regel um eine Entschädigung von 250,- Euro pro Fluggast. Und wenn man sich wehrt und die entsprechenden Firmen bemüht, die sich dazu schon aufgestellt haben, ist man durchaus erfolgreich! Desiree, es heißt in der Richtlinie Entschädigungszahlung! Und ja, es entstehen durchaus "Schäden". Offenbar hast Du noch nie eine lange Flugverspätung gehabt. Mann, Mann, Mann...


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Antwort auf Beitrag von trompetchen

Das weiß ich wohl,aber die Praxis sieht leider oft anders aus. Oftmals werden Gutscheine ausgestellt und Entschädigung im Sinne von Bargeld gibt es seltenst.


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Wieder Blödsinn. Mach Dich doch erst mal schlau!


Ralph

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Antwort auf Beitrag von desire

Die kennen nämlich die Rechte der Fluggäste ganz genau, freuen sich über so handzahme Gäste wie offenbar die Mehrheit hier im Thread und lachen sich ins Fäustchen. Die Rechtslage ist dabei eindeutig, dennoch lehnen die Fluggesellschaften die Ansprüche in den meisten Fällen erst einmal ab, wohlwissend, daß der Fluggast die Nerven für einen Rechtsstreit mit der Fluggesellschaft nicht hat und dann sich zurückzieht. Und genau deshalb haben sich ein paar Agenturen gebildet (z.B. www.fairplane.de), die einem die Arbeit abnehmen, eine Provision von rund 25% fordern, die aber nur im Erfolgsfalle (!!!) fällig wird. Wenn es bei den Fluggesellschaften angeblich so gar nichts zu holen gäbe, wie es hier im Thread herausposaunt wird, würden sich diese Agenturen ja wohl kaum rentieren, oder? Und vier Stunden Verspätung, mit früher oder später müden und quengelnden Kindern, verpaßten Anschlußflügen oder -zügen, zuwenig Schlaf vor dem ersten Arbeitstag usw. usw., da kommt einiges zusammen. Anstatt entspannt und erholt durchzustarten, ist ein teil der Erholung gleich wieder weg. Und um die Beweispflicht von den Passagieren zu nehmen hat man Pauschalen eingerichtet. Mann darf auf seine Rechte verzichten, man muß es aber nicht. Ralph


Anja+Calvin

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Schließe mich komplett Port an. Man darf auch mal zugeben wenn man falsch informiert ist. Die Entschädigung ist gesetzlich, darf man blöd finden, ändert das aber nicht.


trompetchen

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Antwort auf Beitrag von Ralph

Bei Billigfluganbietern steckt System dahinter. Die nehmen aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig massive Verspätungen in Kauf. Googlet doch mal spaßeshalber Condor und Flugverspätung... Dem WDR war das Thema diese Woche sogar eine eigene Sendung Wert. Da ging es um Air Berlin. Alles lächerlich, ja!?


TheTruth

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

http://www.finanztip.de/flugverspaetung/


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von TheTruth

Dann sag ich dir mal wie die Realität aussieht! Mein Bruder hatte 5 Stunden Verspätung, bei einem ähnlichen Problem! Sie haben 2 Monate später eine Entschädigung verlangt. Bekommen haben sie 100 Euro, nach langem hin und her. Klar sind 100 Euro auch was , aber ich frag mich immer in welcher Relation das steht! Die sitzen einfach am längeren Hebel und laut Anwalt so zeitnah wie möglich dann hat man die besten CHancen was zu bekommen. Klar kann man theoretisch bis 3 Jahre danach was verlangen, aber ich frga mich ernsthaft wieso??


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von knuddel-maus

Brauchst du denn das Kindergeld oder würde es auch ohne gehen? Soll ich dich jetzt euch fragen wieso du es beziehst, musste ja nicht ?! Ist doch Quatsch, es ist gesetzlich geregelt und sie darf es fordern.


knuddel-maus

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Was hat das jetzt mit dem Kindergeld zu tun ? Klar fordern kann sie es , aber wieso erst jetzt drüber nachdenken ??


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Antwort auf Beitrag von knuddel-maus

Vielleicht wusste sie bis jetzt nicht, dass es erfolgversprechend ist? Welchen Unterschied macht es, ob sie es jetzt geltend macht oder letzten November, wenn es doch eine Regelung gibt, die besagt, dass man 3 Jahre rückwirkend Schadensersatz verlangen kann?


snow-fee

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Antwort auf Beitrag von Mandy4

Welche Summe steht Anspruchsberechtigten zu? Ist die Fluggesellschaft verantwortlich, haben die betroffenen Passagiere ein Recht auf eine Entschädigungssumme von 250 bis 600 Euro. Die Höhe des Betrages hängt dabei allein von der Flugdistanz ab, nicht aber von dem gezahlten Ticketpreis oder dem Anbieter. So gibt es ab einer vierstündigen Verspätungen für Flüge, die 3.500 Kilometer oder länger sind, 600 Euro Entschädigung. Für Verzögerungen von Flügen mit einer Strecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern werden für die Fluggesellschaft 400 Euro fällig. Liegt die Länge des Fluges darunter, müssen 250 Euro Entschädigungssumme an den Fluggast ausgezahlt werden. Mach das, denn nur 3% der Reisenden wissen, das sie Anspruch auf Entschädigungen haben, aber am Besten du übergibst es deinem Anwalt, denn da hast du mehr Chancen. Kam diese Woche erst ein Bericht dazu im TV, betraf Airberlin. LG


kirschi11

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Antwort auf Beitrag von snow-fee

Es sind allerdings noch einige weitere Vorraussetzungen zu erfüllen (EU Fluglinie/keine hoehere Gewalt, etc.). Ist doch gar keine Frage, das man eine Entschädigung verlangt, wenn Dinge nicht so sind, wie vereinbart. Und einige Std. Wartezeit am Flughafen sind ja auch nicht besonders angenehm. Hier www.claimflights.de kann man sich über Ansprüche und Vorraussetzungen gut informieren.