StiflersMom
Wenn jetzt ein Gebiet zum Risikogebiet erklärt wird während man bereits seinen Urlaub dort angetreten ist, besteht dann Lohnfortzahlung im Quarantänefall? Man ist ja schließlich in ein Nicht- Risikogebiet gereist und es ist erst während des Aufenthalts geworden. Hat da jemand eine Idee?
Ging Freunden ähnlich, sie haben für den Heimreise Tag noch einen Termin zum testen ausgemacht und konnten dann am nächsten Tag mit dem negativen Ergebnis in den Händen arbeiten gehen.
Soweit ich verstanden habe ja. Nur das bewusste eingehen eines risikos soll selbst bezahlt werden.
Nein, wurde mir gesagt. Ich bin selbst AG. Das würde mich ganz schön verärgern, wenn ich nach dem Urlaub auch noch die Quarantäne zahlen müsste. Eigenes Risiko.
Wenn eine offizielle Quarantäne besteht, kannst du dir das Geld erstatten lassen über die Kommune. Das solltest du doch wissen, wenn du selbst Arbeitgeberin bist.
Hat dir wer gesagt? Aus welchem Grund würdest du dir deinen MA 616 BGB ausschließen?
Bei uns würde in dem Fall weiter gezahlt werden bzw halt Homeoffice gemacht werden. Ich dürfte allerdings sehr wahrscheinlich bei Symptomlosigkeit mit Ausnahmegenehmigung arbeiten.
https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/arbeitgeberinfos-coronavirus/corona-quarantaene/erstattung-lohnkosten-quarantaene-2080186 Ähnliche Erklärungen finden sich bei Haufe
Im Moment sind Arbeitgeber hier generell noch oft großzügiger, weil sie sich das Geld gemäß Infektionenschutzgesetz vom Staat wiederholen können. Das soll aber kurzftistig geändert werden, zumindest wenn bereits bei Reiseantritt die Eingruppierung zum Risikogebiet bereits vorlag. Theoretisch könnten AG schon heute die Entgeldfortzahlung ablehnen, da eigenes Verschulden vorliegt und §616 BGB somit nicht greift (wenn es bei Abreise bereits Risikogebiet ist). Wenn es während des Aufenthalts zu einem Risikogebiet wird: "Auch bei einer Reise in ein derzeitiges Nicht-Risikogebiet kann im Einzelfall in Anbetracht der allgemeinen Warnung des Auswärtigen Amts vor nicht notwendigen Reisen in das Ausland und dem Umstand, dass jedes Land zur Zeit schnell zu einem Risikogebiet werden kann, ein Verschulden des Arbeitnehmers vorliegen." Das wäre dann aber eine Einzelfallentscheidung, die ggf vor Gericht landen könnte. Solange sich der AG das Geld vom Staat aber wiederholen kann (s.o) wird er diesen Weg vermutlich nicht oft gegen, wobei das ja immer auf den AG ankommt. Am einfachsten wird es sein, wenn man diese Zeit als Minusstunden vermerkt und nach Quarantäne wieder aufarbeiten muss. Hier eine recht gute Quelle dazu: https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/coronavirus-handlungsempfehlungen-fuer-unternehmen/entgeltfortzahlung-urlaub-im-risikogebiet-quarantaene/