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Franni

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Hallo, ich bin mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Bei meinem ersten bekam ich ein schreiben von der Bund Deutsche Rentenversicherung das ich drei Jahre versichert bin (Elternzeit), das aber erst in zehn Jahren beantragen soll. Bei meinem zweiten habe ich auch ein schreiben bekommen (er ist jetzt sieben Monate). Ich muss ehrlich sein ich habe es zur Seite gelegt (wir hatten total viel um die Ohren) da ich dachte das wäre wieder so. Jetzt mache ich Ablage und lese etwas das ich gar nicht verstehe. Da steht ich kann durch die Erziehung meines Kindes in der gesetzl. Versicherung Rentenanwartschaften erwerben kann. Ich kann in den ersten drei Jahren der Kindererzieherung pflichtversichert (Rente) werden. Dann steht das irgendwas von einer Erklärung. Die nur zwei Monate rückwirkend gilt und sonst nur künftige Erziehungszeiten. Hätte ich da was machen müssen? Was genau? Ich dachte das geht automatisch. Bin mit meinem zweiten Kind auch drei Jahre in Elternzeit. Wer kennt sich aus?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Franni

Hey, habe auch so ein ähnliches Schreiben bekommen, und habe es genauso wenig verstanden. Habe deshab angerufen und nachgehackt. Die Anträge werden automatisch nach Jahrgängen verschickt (standardmäßig werden die Erziehungszeiten der Kindsmutter zugeordnet) und müssen erst bei Renteneintritt geklärt werden. Deine Krankenkasse hat die Geburt Deiner Kinder auf das Versicherungskonto gemeldet; und der Bund zahlt Dir 3 Jahre die Beiträge. Aber informiere Dir lieber selbst nochmal. Servicetelefon: 0800/100048070 (Versicherungsnummer angeben)