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Rechtsschutz

Pumpum09012020

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Mein Mann hatte ja im März vir Gericht gegen das Arbeitsamt gewonnen und haben ja von Anfang an unsere Rechtsschutz in Anspruch genommen. Nun kam ein Brief vom Anwalt das wir noch 79€ zahlen müssten. Wird da nicht alles abgedeckt oder habe ich das falsch verstanden


jannas

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Antwort auf Beitrag von Pumpum09012020

Na, dann guck doch mal in die Versicherungsunterlagen oder rufe direkt dort an. Woher soll jemand anderes wissen, was in deinem Vertrag steht?


Meyla

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Antwort auf Beitrag von Pumpum09012020

Selbstbeteiligung haben die meisten Versicherungen. Das ist ganz normal.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Pumpum09012020

Das fragst Du besser den Anwalt. Niemand hier kennt Eure Versicherungsbedingungen und die Kostenrechnung des Anwalts. Ruf den Anwalt an und frag nach. ganz einfach.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Pumpum09012020

Wie die anderen schon schrieben, guck in die Police, was da geschrieben steht. Meist geht es um den sog. Streitwert. Mein Mann hatte eine Gerichtsverhandlung wegen seiner BU-Versicherung , die Rechtschutz hat fast alles bezahlt, aber wir mußten dennoch knapp 1300 Euro selber bezahlen. Hatte seine Richtigkeit.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Pumpum09012020

Schau bitte mal auf die Versicherungspolice. Wenn du sie nicht zur Hand hast, ruft Eure Versicherung an und fragt nach. Oft sind RS-Versicherungen mit einer Selbstbeteiligung. Gruß h


SunnyGirl!75

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Antwort auf Beitrag von Pumpum09012020

Da habe ihrs noch gut, wir hatten 250€ Selbstbeteiligung!! (außergerichtlich).


Gustavinchen

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Antwort auf Beitrag von Pumpum09012020

Hm, das kommt mir komisch vor. Wenn Dein Mann gewonnen hat, dann muss doch die Gegenseite die notwendigen Anwaltskosten tragen, und zwar sowohl für das Widerspruchsverfahren als auch für das Klageverfahren. Das wird dann nicht über die Rechtsschutz abgerechnet, sondern ein Kostenfestsetzungsantrag gegen die Gegenseite gestellt. Wenn die dann gezahlt hat, wird das, was die Rechtsschutz vorgeschossen hat, an die Versicherung zurückgezahlt. Hattet Ihr eine Selbstbeteiligung, wird die sogar vorrangig zurückgezahlt. Also daher bitte unbedingt beim Anwalt nachfragen, was das für Kosten sind und ob man vielleicht die Erstattung durch die Gegenseite beantragen kann.