Schlafmütze
Person 1 macht mit Person 2 einen Kaufvertrag über eine Geschäftsimmobilie. Person 2 zahlt einen Teil an, dann tritt Person 2 vom Kaufvertrag zurück und fordert jetzt durch eine Klage das angezahlte Geld zurück. Es gibt einen unterschriebenen Vertrag. Wie wird das wohl ausgehen?
Das kommt auf den vertrag an....und warum pers. 2 zurücktritt. Aber eigentlich, würde pers.2 die anzahlung nicht zurück bekommen. Aber wie gesagt, mit so wenigen infos kann man da nicht viel sagen.
Person zwei wird seine Anzahlung zurückbekommen . Abzüglich entstandener Kosten für Person 1 natürlich.
Darf ich fragen warum? Er hat doch den Vertrag unterzeichnet.
Ist der Vertrag notariell beglaubigt?
Das kann ich nicht sagen.
Habe mich gerade nochmal umgehört, das Geschäftsobjekt war gemietet es ging wohl um das Inventar wie Theke, Tische .............................................
Das wäre aber ein sehr entscheidender Faktor. Ist das noch nicht notariell beglaubig, wird sogar die Gesamtsumme ohne Abzüge zur Rückzahlung fällig.
Person 1 hatte Objekt gemietet ging pleite und verkaufte wohl an Person 2 das komplette Inventar und dieser wollte das Geschäft weiterführen.
Achso - also nicht im die Immobilie selbst. Das sind ganz andere Ausgangsfakten. Da wird es darauf ankommen, ob es ein Privatverkauf war. Das ist dann schwierig das einzuordnen. Das weiß ich nicht - sorry
Keine Ahnung ob da was bei einem Notar gemacht wurde.
Okay, ich danke Dir trotzdem.
Wenn ein vertrag besteht ist dieser bindent....hat person 1 den vertrag erfüllt, liegt es im ermessen von pers. 1 ob er die anzahlung zurück bekommt.
Sorry, aber dann verstehe ich dein "Problem" nicht. Entweder lädst Du anlässlich des ersten Geburtstages der Tochter zum Grillen ein oder Du lädst einfach "nur" zum Grillen ein, weil ihr Lust dazu habt. Wieso so kompliziert und wieso einen neuen Namen erfinden?
o.T.
Ohne jetzt weitere Antworten gelesen zu haben! Von einem Vertrag kann man grundsätzlich nicht zurücktreten, wenn dieser wirksam zustande gekommen ist. Um welche Art von Vertrag handelt es? Was genau ist Gegenstand des Vertrages und sind sich beide Parteien einig darüber, dass der Vertrag rückabgewickelt werden soll?
Bei einer Immobilie ist ein notarieller Vertrag zwingend vorgeschrieben...
Und was würde passieren, wenn man diese Formvorschrift nicht eingehalten hätte? Bekommt man dann die Anzahlung zurück?
Der Vertrag ist unwirksam und ja, der Verkäufer müsste dann die Anzahlung zurück zahlen. Aber hier geht es ja offenbar um das Inventar und nicht um die Immobilie.
Und wenn der Formmangel geheilt wurde? Wenn es um das Inventar geht, dann verstehe ich deine Antwort ehrlich gesagt nicht. Oder wolltest Du nur sagen was wäre wenn?
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