Mitglied inaktiv
Guten Morgen, Kurz zu der Situation.Wir sind im Februar in unser Eigenheim gezogen.Unser Haus befindet sich vorne,links neben unserem Haus befindet sich eine Auffahrt die wir mitgekauft haben und somit zu unserem Grundstück gehört. Hinter unserem Haus sind zwei weitere Häuser die älter sind (30Jahre) und die Auffahrt mit benutzen (Überwegungsrecht). Die einen Nachbarn sind fast das ganze Jahr in Spanien und nicht da,es geht um die Nachbarn die hinter uns wohnen.Bzw um deren Besuch.Die Kinder der Nachbarn mit Enkelkindern kommen oft zu Besuch und fahren über unsere Auffahrt.Das ist auch ok,haben ja auch Uberwegungsrecht. Aber es ist so dass sie ständig sehr schnell die Einfahrt da hoch brettern wie die bekloppten. Wir haben die Nachbarn schon mehrmals angesprochen,sie sagt immer sie gibt es weiter an Tochter,Sohn,Schwiegertochter usw aber es passiert nichts.Gestern Abend wäre es nun fast passiert.Unsere 17 Monate alte Tochter wäre fast angefahren worden. Und als sie dann wieder weggefahren ist fährt sie genau so schnell! Ich habe dann auch noch ganz dreist zu hören bekommen dass die Kinder auch nicht auf der Auffahrt spielen müssen. Unser Garten und so ist noch gerade im Aufbau.Und wie gesagt es ist unser Grunstück,da können unsere Kinder sich doch so bewegen! Wie macht ihr das bei Einfahrten die euch gehören? Und die eigentliche Frage.Ich finde im Internet nur,dass in Einfahrten usw angemessen gefahren werden soll.Gibt es auch eine km/h Grenze die nicht überschritten werden darf? Und wenn der Besuch der Nachbarn das schnelle fahren nicht unterlässt,kann man dann dagegen vorgehen? Vielleicht ist oder war schon mal wer in der selben Situation und kann was dazu sagen!? LG
Keine Ahnung, ich würde denken, es muss in angemessener Geschwindigkeit gefahren werden. Nutzt ja aber scheinbar nichts... Ich persönlich würde mir überlegen, wie die Zufahrt baulich umgestaltet werden kann, damit ein allzu zügiges Fahren nicht mehr möglich ist. Spontan würden mir große Blumenkübel einfallen. Diese mal rechts, mal links platziert und das zufahrende Auto ist gezwungen Schlangenlinien zu fahren und das geht eben nicht mit ordentlich Gas. LG
Mir wären Bodenschwellen eingefallen. Oder ein Tor am Anfang und am Ende der auffahrt. Aber die Blumenkübel finde ich besser. Jeckyll
Ich denke, man müsste zunächst schauen, was im Grundbuch / in der Baulast eingetragen ist. Ist dort keine definitive Wegbreite festgeschrieben, denke ich, das wäre machbar und auch zumutbar. Hübsch aussehen kann es außerdem;-) LG
Blumenkübel sind gut da erkundige ich mich mal ob es rechtlich ok ist! Mit dem Tor geht nicht.Haben uns da schon erkundigt.Weil durch die Pfähle des Tors die Einfahrt zu schmal werden würde.
Hallo, diese Idee gefällt mir gut. Aber erkundigt euch vorher ausgiebig wie es rechtlich aussieht, sonst kann es teuer werden (evtl. Rückbau...).
Oder eine Kette an die Einfahrt machen, die man ganz einfach aushängen kann. Begründung wäre, dass euer Kind nicht weitet als bis zur Kette gehen darf. Das Weggerecht wäre dann ja immernoch gegeben, ds die Besucher die Kette einfach nur aushängen müssen.
Oh ja eine Kette wäre auch eine Idee! Super,danke!
Ich finde die Idee mit Blumenkübeln (die so schwer sind,dass sie von 3 Mann getragen werden müssen) auch gut. Allerdings müsst ihr auch an den Winter denken! Wer räumt die Auffahrt?
ist immer mist - ist ein contra beim kaufen bald vererben die nachbarn die in spanien sind ihr haus oder verkaufen es dann brettern doppelt so viele leute durch entweder macht ihr einen zaun zwischen euch und die auffahrt oder ihr arbeitet mit kübeln oder mobilen schwellen wenn es sowas gibt
Gar nicht teuer! Falls die Fahrbahnbreite für Kübel nicht ausreicht!
da würd ich aber GANZ gut aufpassen dass man dafür nicht eine Baubewilligung braucht...oder sonst irgendwelche Genehmigungen...das kann ganz blöd schiefgehen wenn da jemand dann drüberbrettert und einen Unfall macht oder das Auto dann kaputt ist. Hat man dann keine Genehmigung dann kannst du alles zahlen weil die Versicherung auch noch aussteigt. Bei sämtlichen Veränderungen.....bitte erst anfragen..ansonsten können böse Sachen passieren.
Erstmal allerdings den Hinterliegern anbieten, gemeinsam die Auffahrt sicherer zu gestalten, es rasen ja nicht die Eigentümer selbst, sondern der Besuch, der keinerlei Recht am Zustand der Zuwegung hat. Sollte nichts fruchten, bleiben Mediation, Schiedsmann, etc.
desguten friedens willen würde ich die älteren nachbarn. einem gespräch einladen. das thema nochmla aussprechen und eure geplanten verändeerungsmaßnahmen kundtun. ihr bleibt noch läng nachbarn, da wäre es gut bei allem ärger im dialog zu bleiben
Gespräch ist nur bedingt möglich. Die wohnen dort seit 30 Jahren und nun sind wir da.Sie haben einfach noch nicht verinnerlicht dass es nun mal unser Grundstück IST.sie sind ja der Meinung dass unsere Kinder nichts auf der Einfahrt zu suchen haben. Es ist ja auch kein Dauerspielplatz aber wenn wir Draußen am arbeiten sind,kann es schon mal vorkommen dass die Kleine auch mit dem Bobbycar dort fährt. Was ich wiederum auch ok finde da es ja unser Grundstück IST!
.... Das es im Rahmen der Zwischenmenschlichen Komunikation möglich ist,sich auf Schrittgeschwindigkeit zu einigen. Sowas nervt mich! Und spätestens wenn mein Kind in Gefahr ist wäre ich wohl hinterher und hätte der Person aus dem Auto geholfen! Ich würde da auf jeden Fall noch mal das offene Gespräch suchen,auch mit den Rasern!
Hi, das Wegerecht haben doch nur die Eigentümer des Hauses hinter euch. Wieso verbietet ihr dem Besuch es nicht einfach? Wer sich nicht an eine angepasste Geschwindigkeit -Schrittgeschwindigkeit da Kinder vorhanden- darf die Einfahrt als Gast nicht mehr nutzen -fertig. Mit den Blumenkübeln die Idee finde ich auch klasse. Aber wie einige schon schreiben, gut informieren bevor du die hinstellst. Eine Kette ist auch ganz nett, wir hatten das zur Absperrung von Parkplätzen, 2 alte Autoreifen eingelegt in Beton, jeweils eine Eisenstange mit Karabinerhaken und ne gelbe Kette dran... Liebe Grüße Niky
Nee auch Der Besuch hat Wegerecht!
http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/grundstuecksrecht-bodenschwellen-beeintraechtigen-wegerecht-nicht_258_130078.html Nichts desto trotz würde ich, wie schon geschrieben, nochmal das Gespräch suchen und den Nachbarn klarmachen was ihr euch von ihnen wünscht. Ihr bleibt Nachbarn, das darf man nicht vergessen.
Ich würde wegen Bodenschwellen/Kübeln o.ä. auch mal das Bauamt der Stadt fragen. Wahrscheinlich gibt es da Bestimmungen. Und sich das Ganze dann natürlich schriftlich geben lassen bzw eine Kopie der Bestimmung. Und beim Grundbuchamt genau nachfragen, ob es zu dem Wegerecht irgendwelche Ergänzungen gibt zwecks Breite oder so.
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