Lynn1990
die frage wurde von mir schon im rechtsforum gestellt, gerne nochmal hier an euch gff welche die mit jura ahnung haben (bitte keine moralischen sachen, wie bsp. das kind hat ein recht drauf zu wissen wer sein vater ist, ich würde dem kind das trotzdem sagen aber das hat ja damit niy zutun dass man den vater auch offiziell eintragen lassen muss) eine weitere Frage die mich zurzeit beschäftigt! Wenn der Ehemann die Vaterschaft anfechtet inkl. Vaterschaftstest etc. wer muss dafür aufkommen? der ehemann, der biologische Vater oder ich als Mutter? der dna test zwischen ehemann und kind wird ja nagativ ausfallen, muss der ehemann den test und das gerichtsverfahren bezahlen? ich bin alg2 empfängerin, muss die mutter zahlen trotz alg2? der biologische vater des kindes hat sich informiert. er sagt seine rechtsschutzversicherung würde dafür aufkommen, falls sie ihn ermitteln würden wir sind jetzt so verblieben (biologischer vater und ich) dass ich meinem ehemann das gerne schriftlich geben kann dass er nicht der vater ist aber den namen des wirklichen vaters nirgendwo nennen möchte auch nicht vor jobcenter. dann nehme ich lieber finanzielle einbußen dort in kauf. der vater möchte auf keinen fall offiziell als vater anerkannt werden. bekomme ich trotzdem wenigstens einen kleinen anteil an leistungen für mein kind? ich lüge ja keinen an bsp mit one-night-stand von unbekannt sondern sage die wahrheit dass ich nicht den namen nicht nennen möchte. juristisch habe ich mich ja so nicht strafbar gemacht. das ich dann keinen unterhaltsvorschuss beziehen darf ist mir klar ich bitte um beantwortung folgener kernfragen. 1. Wer muss für die Kosten der Vaterschaftsanfechtung aufkommen? der ehemann, ich (bzw. der staat da alg2 bezieherin) oder der biologische vater bzw dessen Rechtsschutzversicherung? 2. Kann ich trotz alg 2 bezug gezwungen werden angaben zum vater zu machen? bekomme ich trotzdem noch einen minimal beitrag für das kind (für mütter die den vater nicht angeben möchten aber auch nicht lügen mit dem one-night-stand)?
Heisser Ritt den du da machst. Das kann noch ganz andere Konsequenzen haben - bis hin zur Aberkennung der ALGII Ansprüche und zum Zurückzahlen der ALG2 Bezüge, da z.b. du die MitwirkungsPFLICHT hier verweigerst. Der Kindsvater ist nicht nur dem Kind sondern auch dir gegenüber unterhaltspflichtig. Komplexes Thema. Ich rate dir DRINGEND einen Anwalt für Familienrecht (Beratungsschein am Gericht holen) zu befragen, du könntest dir hier ganz leicht selbst ganz bös ins Bein schiessen.
aber wenn ich keine falschaussage machen warum sollen sie mir das ganze alg2 kürzen? das kann ich mir nur vorstellen bei damen die die onenightstand geschichte erfinden und zusätzlich noch UHV beantragen mit der lügengeschichte das habe ich ja gar nicht vor. ich werde immer due wahrheit sagen aber ich hoffe wenigstens noch auf einen kleinen regelsatz für das kind! der vater will unterhalt anonym hergeben und das sage ich auch so dem joncenter dann können sie das ja vom regelsatz abziehen
Kurze Frage: wenn sie keinen Unterhaltsvorschuss haben will, ist es doch egal, oder? Vorneweg: ich bin absoluter Laie! Aber ich dachte, solange sie keine Leistungen vom Staat wie Unterhaltsvorschuss beantragt, kann es dem Staat doch egal sein? Wenn sie Unterhaltsvorschuss haben möchte, dann ist sie gezwungen den Vater offenzulegen. Damit der Staat sich das Geld dort wieder holen kann. Wenn sie ihn dann nicht angibt, wäre das Betrug. Aber wenn Sie diese Leistungen nicht beantragt wäre es doch egal? Ein Problem wäre natürlich, wenn der biologische Vater ihr privat Geld zukommen lassen würde. Als inoffiziellen Unterhalt sozusagen... Dieser müsste ja beim ALG2 angerechnet werden. Dann wäre es wieder problematisch und würde auf Betrug hinauslaufen. Oder???
dass der KV mir gege über unterhaltspflichtig ist glaube ich noch nichtmal, da ich zurzeit untrrhalt von meibem ehemann bekomme und er ja auch der rectliche vater sein wird erstmal und nach der scheidung bekomme ich noch 1 jahr trennungsunterhalt vom ihm glaube kaum dass ich da noch unterhaltsansprüche dem biologischen vater habe
das ist ja genau der springende punkt es geht hier gar nicht um UHV !! das ist mur schonklar das man DA den vater angeben MUSS aber meine anderen kinder die unterhalt von ihren vätern bekommen die bekommen zusätzlich noch leistungen vom jobcenter meine frage ist, ob das kind wenigstens auch den mindestsatt bekommt vom joncenter, die können ja gerne den fiktiven unterhalt abziehen!!!! hauptsache es kommt noch etwas raus!!!
Die Krux ist: sie bezieht Alg2. Das Jobcenter möchte aber, dass sie entweder Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss beantragt. Wenn das abgelehnt wird, wird das Jobcenter nachfragen. Und dann wird es ernst.
@ zwergchen84 jaa klar möchten die das das ich UHV beantrage aber meine beiden kinder wo die väter gut verdienen und einen hohen satz laut düsseldorfer tabelle zahlen, die bekommen trotz regelmäßig gezahlten monatlichem unterhalt auch noch zusätzlich leistungen vom jobcenter das jobcenter kann ja dann bei dem kind einfach fiktiv unterhalt anrechnen und den rest auszahlen, meinetwegen eben auch den höchstsatz an unterhalt ist das rechtlich möglich? mehr will ich doch gar nicht wissen
Das hat mit einer Falschaussage nichts zu tun. Lass dich anwaltlich beraten.
Das zieht so weite Kreise, die du jetzt noch garnicht betrachtet hast. Es geht hier nicht nur um Unterhaltsvorschuss, sondern eventuell auch mal um BAB oder BaFöG. Da werden auch alle Angaben zu den Eltern benötigt. Und auch wenn es keine Falschaussage ist, die du tätigst, verschweigst du vorsätzlich Angaben. Auch das ist strafbar. Von der moralischen und ethischen Seite mal ganz abgesehen.
das das verschweigen vorsätzlich und strafbar ist glaube ich nicht! dann müssten ja auch die ganzen mütter die ihre kinder per samenspende gezeugt haben belangt werden, wenn ihre kinder später msl bafög beantragen oder bsp. frauen mit gutem einkommen die aus stolz den vater nicht angeben und ihr kind alleine durchbringen wollen nenne mir den paragraphen den eine mutter dazu rechtlich verpflichtet den vater angeben zu MÜSSSEN falschaussagen sind strafbar natürlich aber wenn ich sage ich will ihn nicht nennen?
und moral und ethik das verstehe ich nicht man kann dem kind doch trotzdem sagen wer der vater ist ohne das er vor den behörden gemeldet ist und wenn der vater den unterhalt bar hergibt anonym und man das dem jobcenter natürlich auch so meldet dann können die doch zufrieden sein und wenigstens den rest hergeben, die meine anderen kinder auch bekommen obwohl sie unterhalt bekommen von ihren vätern
Da du weißt wer es ist, es aber nicht sagen willst, verschweigst du es vorsätzlich. Jura habe ich leider nicht studiert und auch so sind Paragraphen nicht unbedingt mein Lieblingshobby. Eine Samenspende ist eine ganz andere Sachgrundlage und damit nicht zu vergleichen. Da wird es auch keinen Ehemann geben, der aus der Sache raus will.
natürlich kann es dort auch einen ehemann geben der aus der sache rauswill der staat verbietet es doch keiner verheirateten frau sich aus dem internet einen anonymen samenspender zu suchen im trennungsjahr! also solche situationen gibt es wenn auch selten bei mit war es zwar keine anonyme samendpende aber der vater möchte da trotzdem rausgehalten werden. sein anwalt sagt dass ich es keinen behörden sagen muss, da das Privatsache ist und mein recht bleibt dass es privat bleibt (solange man eben kein UHV beantragt oder falschangaben macht natürlich)
Vorneweg:ich kann deine Frage nicht beantworten. Möchte aber noch einwerfen, dass dein Kind auch Anspruch auf Erbe beim Vater hat.. Es ist schön im Hier und Jetzt zu leben.. Aber man sollte sich auch überlegen, welche langfristigen Folgen solche Entscheidungen haben.
der hat nix zu vererben einen alten golf 2.. na super
Dein Kind hat dann aber im Todesfall des Vaters (Gott bewahre) auch keinerlei Anrecht auf Erbe, Halbwaisenrente usw... und wenn dir etwas passiert (Gott bewahre) hat der Vater auch keinerlei Rechte. Also er kann das Kind nicht zu sich nehmen oder so. Das Kind ist dann in dem Fall Vollwaise. Haben du und der Vater das auch bedacht? Es geht dabei ja nicht nur um Pflichten, sondern auch ganz erheblich um Rechte.
Das Jobcenter wird von dem Vater jedoch Unterlagen haben wollen, da das Jobcenter den anzurechnenden Unterhalt ganz anders berechnet als das Jugendamt. (So jetzt im privaten Umfeld der Fall!) Es wird Konsequenzen für dich haben, wenn du den Vater nicht angibst. Inwiefern wird dir hier keiner sagen können. Also musst du zum Anwalt gehen, zur Not PKH beantragen wenn du keine Versicherung hast und das alles darüber in Erfahrung bringen.
und mein kind müsste im gegenzug noch für seinen vater aufkommen für dessen heimkosten im alter der aspekt mit dem erbe schön und gut, leider gibt es aber auch diese seite
@ summer80 "Also er kann das Kind nicht zu sich nehmen oder so. Das Kind ist dann in dem Fall Vollwaise." du besser kommt es dann zu pflegeeltern als zu ihm er hat viele drogen genommen und dazu auch die entsprechenden denkweisen
Was wird aus dem Kind, wenn du verstirbst? Dann ist es rechtlich Vollwaise (da kein Vater angegeben) und muss ins Heim? Und die Geschwister gehen zu ihrem Vater?
Und jetzt auf einmal doch? Sehr glaubwürdig
Da muss ich gerade mal für sie in die Bresche springen... Sie hat von Anfang an gesagt, dass sie den Vater kennt, er aber offiziell nicht als Vater eingetragen werden möchte.
Sie kannte ihn auch in den letzten Beiträgen. Sie will ihn nur nicht angeben. War das nicht der Rachef*** weil ihr Ex 2infsch dreist mit der Trennung gut klar kommt? Beischlaf soll das natürlich heißen.
@ summer80 "Was wird aus dem Kind, wenn du verstirbst? Dann ist es rechtlich Vollwaise (da kein Vater angegeben) und muss ins Heim? Und die Geschwister gehen zu ihrem Vater?" ja da die anderen 2 väter bekannt sind werden sie da wohl hingehen aber die geschwister würden eh getrennt werden im todesfall meinerseits weil sie alle unterschiedliche väter haben
Sie hat damals erzählt, daß sie nur weiß, daß er einen alten Golf fährt, mehr nicht und sie kennt ihn nicht. Glaube, das war auch noch mit einem anderen Nick Damals hat sie gefragt, ob das Jugendamt den Vater ausfindig machen kann und da wurde ihr geantwortet, daß das Jugendheim da kaum die Zeit dazu hat. Genau weiß ich es nicht mehr, aber es war ein Typ mit einem alten Golf, wie hier jetzt auch wieder.
https://www.rund-ums-baby.de/forum/Schwanger-aber-Ehemann-ist-nicht-der-Vater_5412464.htm Das ist die Gleiche, nur anderer Nick
https://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Mein-Ehemann-kann-der-zahlen-fuer-fremdes-Kind_899826.htm
Such Dir einen Anwalt, was glaubst Du eigentlich....? Kostenloser Rechtsrat? Schnuckelchen, sowas bekommt man qualifiziert nur vom Fachmann und garantiert nicht in einem offenen Forum. Weia. P.S.: Wenn Du es nicht einmal schaffst, solche simplen Fragen zu googeln, dann ist es um die Bildung Deiner Kinder nicht gut gestellt. Echt schade.
omg wie arm muss man dran sein, um meine kinder da mit reinzuziehen! meine kinder haben keinerlei probleme in der schule. was du abziehst ist echt arm, weiß ja nicht was du machen würdest wenn gefragt wird wie es um die bildung deiner kinder steht du hängst hier ständig ab, gibst schlaue kommentare, fragt man sich ob du nix besseres zutun hast zugegeben ich bik in letzter zeit auch öfter hier weil ich meine fragen klären will, aber so rumzulästern fällt mir nicht ein
Ja nee, is klar
Ich weiß ja auch die Antwort auf alle Deine Fragen. Arm finde ich Dich dennoch.
Oder nee. Lustig. Oder traurig?
Ach, alles.
Nein, du machst dich strafbar damit. Kann man ganz fix googeln.

Auch wenn du noch 10 Beiträge schreibst !! Du wirst nix bekommen, weil du als Kindsmutter deine Verpflichtung nach § 1 III UVG nicht erfüllst. Bei Tante Wiki steht: Der Anspruch ist auch dann ausgeschlossen, wenn sich der Elternteil weigert, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ist die Vaterschaft zu dem Kind noch nicht festgestellt, muss die Mutter Maßnahmen in die Wege leiten, dass die Vaterschaft festgestellt werden kann. Fühlt sie sich dazu nicht in der Lage, muss sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen oder bei dem Jugendamt, in dessen Bereich sie wohnt, eine Beistandschaft einrichten lassen. Andernfalls besteht kein Anspruch.
@ galaxie was du bei "tante wiki" gezogen hast bezieht sich doch aber auf UHV und nicht auf jobcenterleistungen!!! UHV das weiss ich doch schon lange das ich das mit meiner verweigerung nicht beantragen kann es gehr doch um was ganz anderes um jobcenter leistungen die ergänzend zum kindesunterhalt gezahlt werden meine anderen kinder bekommen den rest auch aufgestockt obwohl sie ubterhalt bekommen!
guck auf das bild das ich geschickt habe. Da ging es nicht um UHV, sondern generell. Du bist in der Pflicht, andernfalls kann man dich verklagen. Bespring halt nicht jeden Junkie der sich grade bereit stellt, dann passiert sowas auch nicht. Den weiteren Weg darfst du dir nicht mehr aussuchen, egal ob dir das passt oder nicht. Exmann, erzeuger, Kind selbst und Jugendamt können sich auf Herausgabe des Namens verklagen.
er war kein junkie hat tabletten amphetamine hasch und ectasy genommen vor ca 7 jahren
Achso, kein Junkie, dann hat er das Zeug wohl versehentlich konsumiert? Beschwert du dich nicht oben, dass das Kind besser zu Pflegeeltern kommen sollte als zu ihm? Manche sollten einfach mal die Bn zsmmnhltn...
Das Jobcenter ist sehr daran interessiert, das UV gezahlt wird, da dann ein Teil der Gelder fürs Kind aus einem anderen Topf und somit andere Statistik kommt. Wenn du denen sagst, der kv wolle unter der Hand zahlen, ist das Betrug. Aber war das nicht der kv, der beleidigt ist, dass das Kind nicht seinen Namen erhalten soll? Da passt was vorne und hinten nicht. Solange nicht nachgewiesen ist, wer der kv ist, muss der "Ehemann" zahlen. Dem Amt ist egal, dass er nicht der leibliche ist.
Gwnau DAS ist die Gleiche. Nur manchmal andere Nicks, aber die Story ist immer die Selbe. Bin zwar kein Experte, was Trolle angeht, aber das hier durchschaue sogar ich.
Meint ihr wirklich, das knüpft an diese Geschichte an? Ich komm echt nicht mehr zurecht mit den ganzen aufmerksamkeitsheischenden Trollen.
Du schreibst, du willst dem Kind sagen, wer sein Erzeuger ist. Was wenn es später auf die Eintragung in die Geburtsurkunde besteht? Dann muss er unter Umständen rückwirkend zahlen und du zuviel erhaltene Leistungen ans Jobcenter zahlen. Dann lieber gleich korrekt machen. Auch wenn der vermutlich verheiratete Erzeuger es dann seiner Frau beichten muss.
Super Verhältnisse für ein Kind. Wahnsinn!
war klar das du deinen senf hier auch noch ablassen musstest weil ich dich bei dem anderen post gefragt habe warum du hier immer abhängst anstatt zeit mit deinem ach so tollen mann zu verbringen wer weiß was bei dir für "super verhältnisse" herrschen
die die immer groß das maul aufreißen und andere kritisieren anstatt bei sich mal zu schauen sind immer die besten :-D
genauso wie hier manche andere kritisieren wegen englischer vornamen zu deutschem nachnamen.... und hier abgelästert wird mit facebook profil lästereri der einen mutter die die damen der kinder hatte, die euch nicht passten, obwohl ihr sie gar nicht kanntet und die bilder die sie auf facebook gezeigt hatte eine saubere wohnung zeigte, wo die andre bevor sie die bilder gesehen hat ihr unterstellt hat, in einer versifften bude zu leben nur wegen der namen der kinder das ist so arm
Ich haben eine tollen Job, alle Kinder von einem Mann,(kannst du nicht sagen). Ich kann noch viel mehr aufzählen.
Du bist ein Troll und ich amüsiere mich .
Eine Antwort zu schreiben dauert paar Sekunden
ja klar eine antwort zu tippen dauert ein paar sekunden du lauerst doch aber regelrecht auf solche sachen! und das du betonst das alle deine kinder von einem mann sind ist ja super für dich was soll das denn im umkehrschluss bedeuten? was sind dann dann in deinen augen patchworkfamilien? un dein toller mann kann dir auch mal fremdgehen ohne dass du es merkst dann ist deine tolle bilderbuchfamilie die du hier immer so betonst auch futsch
Patchwork ist was anderes als das was du machst.
Mein Mann geht nicht fremd und ich kenne in meinem Umfeld auch keinen der das macht.
Kann ja keiner was dafür wenn du nicht in der Lage bist eine Beziehung zu führen.
Ich Lauer drauf? Nimm dich mal nicht so wichtig, denn das bist du nicht
du hast betont das du alle kinder von EINEM mann hast und ich nicht damit willst du dich ganz toll darstellen! und im unkehrschluss? mütter die alleinerziehend sind? wie ich? was soll mir das sagen? das ist doch mal sowas von daneben nicht nur mir gegenüber und das dein mann nicht fremd geht, das würde ich an deiner stelle hier auch schreiben, 1. weisst du es bestimmt nicht denn du kannst ihn nicht 24/7 kontrollieren und 2. würdest du das sicher nicht zugeben so krampfhaft wie du dich und deine familie hier als bilderbuch präsentierst! und ja du lauerst auf. hättest du was besseres zutun würdest du hier nicht ewig rumgammeln und andere zu kritisieren die kinder von mehreren männern haben und ja auch ich bin hier heute oft, weil meine kinder bei den großeltern sind und ich heute den tag nutze um rechtliche infos im netz zu finden aber das was du abziehst ist heftig
und deine vielen tollen smileys die das betonen sollen machen es auch nicht besser
Ich habe meinen Mann einen Chip eingepflanzt und kontrolliert natürlich jeden Svhrritt. Wäre ja noch schöner wenn er sich frei bewegen darf.
Du bist Alleinerziehnde nicht, sie ......nicht durch die Welt.
was willst du? ahja du meinst zu wissen dass ich durch die welt **** ja klar! andere alleinerziehende haben sicher alle einen keuschheitsgürtel um und haben keine intimen beziehungen mehr zu männern du bist echt lächerlich und das gegenargument mit dem chip implantiert von deinem ehemann #kindergarten aber hauptsache das letzte wort und das ist keine ironie
Du bist drollig. Ich muss jetzt leider arbeiten um Leute wie dich zu finanzieren
dankeschön viel spaß dabei und nicht weiter soviel ablenken lasse durch das forum hier und hartzerinnen wie mir ;) ist besser für die arbeit
Hallo, @1: In meinen Augen muss der zahlen, der anfechtet. @2: Du musst die Angaben nicht "trotz" ALG2-Bezug machen, sondern "wegen", meint, um es zu bekommen. Ist Dir eigentlich klar, dass Dein Kind Anrecht auf Unterhalt hat, auch wenn er technisch Dir überwiesen/übergeben wird? Dass Du keinen bekommst oder haben willst, schließt nicht die Rechte Deines Kindes aus. (Ist nicht vorwurfsvoll gemeint, aber dazu habe ich in Deinen Beiträgen noch nichts gelesen.) Und was machst Du, wenn der gnädige Herr (ja, ist jetzt eine Wertung, aber was soll man denn sonst davon halten?) irgendwann nicht mehr unter der Hand bezahlt? Ich hab im Rechtsforum gelesen, dass es seine Ehre beschädigen würde, zu Dir und dem Kind zu stehen. Da steht ja zu befürchten, dass es mit seiner Zahlungsehre auch nicht so weit her ist... Du brauchst nicht antworten, das sollen nur Denkanstöße sein... Viele Grüße
wird schon zahlen, seine angst das "es" rauskommt ist größer glaube mir
schnallst du es nicht? Du bekommst KEIN Hartz4 mehr, wenn du den Namen nicht angibst. Dein Nochmann muss so lange zahlen, bis der andere gefunden wird. Glaubst du wirklich, er zahlt um den anderen Stecher raus halten zu können???
Ich habe nichts gegen Hartz4 Empfänger in so eine Situation kann jeder mal kommen. Solche Menschen wir sie müssen aber bestraft werden.