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Rechte als Kunde, Wer kennt sich aus?

Rechte als Kunde, Wer kennt sich aus?

Glücksfee

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Hallo zusammen. Vielleicht kennt sich jemand aus. Ich brauche einen Rat. Wir haben ein Echtholzbett gekauft in Kernbuche. Mann beruflich tagelang unterwegs, Bett wird geliefert und da mein Mann derzeit aus Zeitgründen nicht aufbauen kann ließen wir es durch einen Handwerker aus der Nachbarschaft aufbauen (3 Stunden gebraucht, Rechnung vorhanden). Bett steht, ich etwas überrascht,.weil ich es mir etwas anders vorgestellt hatte. Aber gut, Stilldememenz und meine Bestellung lag 8 Wochen zurück... Dann kam mein Mann - warum ich doch Kiefer bestellt hätte .... Das Bett ist aus Kiefer (preislich 450 € weniger als Kernbuche) Kundenservice angeschrieben und Bild geschickt. Sie bieten 100 € Rabatt und Rückzahlung der Differenz, wenn wir das Kieferbett nehmen. Ansonsten liefern sie auch Kernbuche nach. Einen Aufbauservice hierfür können Sie nicht bieten, da wir diesen ja nicht bestellt hatten. Ich finde das ehrlich gesagt unangemessen. Wir müssen bei deren Fehler das Bett abbauen lassen (mein Mann schafft das zeitlich definitiv nicht derzeit)... Das Bett hat Bettkästen, die wurden genagelt, was sich vermutlich (so Tischler und Mann) nicht ganz ohne Rückstände/Kratzer/kleine Macken entfernen lässt. Zudem sind die Kartons bereits entsorgt. Wir hätten auch nicht mehr gewusst, wie genau die doch zahlreichen Einzelteile dort reingepuzzelt werden müssen. Kann dem Kunden auferlegt werden, bei so einem Aufwand (Aufbau, Verpackung organisieren und verpacken) dies zu gewährleisten???? Was sind unsere Rechte? Vielen Dank und viele Grüße!


Muhkuh-87

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Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Moin. Ja! Du bist eigentlich in der Pflicht, die Ware VOR dem Zusammenbau (egal ob durch dich oder dem von dir beauftragten Handwerker) zu prüfen. Ein unterschiedliches Holz fällt doch auch vor dem Zusammenbau auf. warum habt ihr denn den aufbauservice der Firma nicht mit gebucht? DANN hättet ihr m. E. eine Grundlage und auch kein Ärger mit auf- und Abbau.


Glücksfee

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Antwort auf Beitrag von Muhkuh-87

Das Holz ist geölt und sieht sehr ähnlich aus. Der Tischler meinte, das hätten die meisten gar nicht bemerkt.


Moosweibchen

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Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Wenn es nicht unterscheidbar ist, ist es doch kein Weltuntergang die äußerst kulante Rabatt/Erstattung anzunehmen. Ansonsten denke ich auch, dass so etwas zu prüfen ist (durch den Kunden), bevor man es aufbaut. Und da der Aufbauservice von euch selbst privat gewählt und gezahlt wurde liegt das auch in eurer Verantwortung. Aber genaues kann vermutlich nur Verbraucherschutz oder ein Anwalt wissen.


Glücksfee

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Antwort auf Beitrag von Moosweibchen

Kernbuche ist sehr viel robuster. Das ist Hartholz. Kiefer ist Weichholz.Anfällig für Schmarren. Wir wollten was widerstandsfähiges. Die Optik ist sekundär.


tolles-timing

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Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Einerseits sind die Unterschiede so marginal, dass das keiner gemerkt hat. Andererseits aber so groß, dass es deutlich sichtbar ist im Vergleich zu den anderen Möbeln? Ich glaube, du ärgerst dich über eure Unaufmerksamkeit und möchtest es auf den Händler abwälzen. PS: Dass dein Mann keine Zeit zum Auf- oder Abbau hat, ist dermaßen irrelevant, dass es fast schon lächerlich ist!


Philo

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Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Kiefer und Kernbuche - das kann doch auch ein Laie unterscheiden...


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Vorab, es handelt sich hier um einen Verbrauchsgüterkauf und nicht um ein Handelsgeschäft. Nur beim Handelsgeschäft wäre die Ware unverzüglich zu untersuchen und ein Mangel dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. So eine Rügeobliegengeit gibt es beim Verbrauchsgüterkauf jedoch nicht. Euch trifft also keine Schuld, dass ihr den Fehler erst nach Aufbau entdeckt habt und er euch nicht sofort aufgefallen ist. Zu deiner eigentlichen Frage: Der EuGH hat 2011 in einer ähnlichen Fragestellung entschieden, dass es für den Verbraucher zu finanziellen Lasten führen würde, wenn er vom Unternehmer nicht den Ausbau der mangelhaften Sache und den Einbau der neuen Sache verlangen könne, die er nicht zu tragen hätte, wenn der Unternehmer gleich eine mangelfreie Sache geliefert hätte. Der Verbraucher soll aber gerade vor finanziellen Belastungen geschützt werden. Daher hat der Verkäufer die Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau zu tragen. Ich habe dir mal das Urteil des EuGH rausgesucht: https://www.damm-legal.de/eugh-gewaehrleistung-verkaeufer-auch-zum-ersatz-von-liefer-und-montagekosten-verpflichtet Mittlerweile wurde die Rechtssprechung des EuGH auch in nationales Recht umgewandelt. Es ändert sich im Kern jedoch nichts. Der Verkäufer wäre in eurem Fall also grundsätzlich zum Ausbau des Bettes verpflichtet sowie zur Lieferung einer mangelfreie Sache und deren Wiederaufbau. Zumindest jedoch müsste er die Kosten für den Aufwand erstatten, sollte er sich weigern und ihr müsstet erneut jemanden zum Abbau und Aufbau beauftragen.


Atombiene

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

Anscheinend hat der EuGH auch zum. Thema Bereitstellung der mangelhaften Sache entschieden, könnte auch hilfreich sein: www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/131060-haendler-muss-sperrige-ware-im-gewaehrleistungsfall-abholen/amp


Glücksfee

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

Tausend tausend Dank! Danke für deine Mühe! Lg


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Atombiene

"In einem Fall, in dem keine der beiden Vertragsparteien schuldhaft gehandelt hat". Vielleicht ist es aber gerade fahrlässig, wenn die Käuferin vor dem Aufbau nicht gemerkt hat, dass ihr ein ganz anderes Holz geliefert wurde.


Mamamaike

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Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Hallo, lass Dich von der Verbraucherzentrale beraten, die helfen eigentlich immer kompetent weiter. Viele Grüße


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Mamamaike

Bei der Verbraucherzentrale in München habe ich immer nur bezahlt, und nicht einmal ein brauchbares Ergebnis erzielt. Für die Beratung für unsere Altersvorsorge habe ich hundert Euro bezahlt. Der Berater in der Verbraucherzentrale kannte sich überhaupt nicht aus. Er konnte nur in seinem Programm schauen, und da waren meine Versicherungen nicht drin. Sein Rat war dann, dass wir zu einer Versicherungsberatung gehen sollen. Wir könnten uns ja im Internet eine Versicherungsberatung suchen. Von der vorher von der Verbraucherzentrale empfohlenen Aktienfonds-Riester-Rente bei Union-Investment riet er ab und meinte, die Verbraucherzentrale würde das jetzt auch nicht mehr empfehlen. Die von der Sparkasse angebotene Riester-Rente wäre viel besser. Also habe ich ordentlich Geld bezahlt, weil ich die Union Investment Riester-Rente beendet habe, und mein Geld liegt dafür jetzt zinslos bei der Sparkasse, während die Aktien in den letzten Jahrzehnten kräftig gestiegen sind. So waren ausnahmslos alle meine Erfahrungen mit der Verbraucherberatung München. Spar dir das Geld und investiere es lieber in den Aufbau des neuen Bettes.