Zwurzenmami
Unsere Firma hat vor etwa 2 Monaten ein Gelände außerhalb des Dienstgeländes angemietet auf dem unsere Privatwagen stehen. Vorher parkten wir unsere Privatwagen auf dem Dienstgelände. Der Fußweg vom Parkplatz zum Dienstgelände dauert 4 min und führt über eine Straße ohne Zebrastreifen und Fußgängerampel. Straßenbeleuchtung lässt auch zu wünschen übrig. Wenn auf diesem Weg was passiert, Dienstunfall oder Wegeunfall? Muss der AG für die Zeit vom Parkplatz zum Dienstgelände zahlen? Dienstbeginn ist 7:30 Uhr am Dienstfahrzeug, auf dem Parkplatz sind wir 7:25 Uhr.
Ich glaube mal gelesen zu haben, dass man sogar schon auf dem zur Arbeit versichert ist. Also ein Arbeitunfall, falls was passiert. Firmenparkplatz zählt zum Dienstgelände, auch wenn die Autos woanders stehen. Meine Meinung
so viel ich weiss gilt ein Arbeitsunfall von dem Moment wenn man das Haus verlässt bis man wieder Daheim ist.. Ling
Wenn auf dem Weg von zu hause zur Arbeit was passiert, ist es ein Wegeunfall, aber wie ist es mit dem Weg vom Parkplatz zum Dienstgelände?
ich würde behaupten der gehört dazu, aber bei euch scheint es anders zu sein, weil du ja schriebst, der dienstbeginn ist am dienstauto. ich behaupte mal, dass es dann ein arbeitsunfall ist, bin mir aber nicht sicher. da kannst du aber beim sicherheitsbeauftragten oder direkt bei der BG nachfragen.
Ich finde einen extra angemieteten Parkplatz schon Luxus, das hatte ich noch nie, musste immer parken, wo ich was gefunden habe, und natürlich hat mir keiner die Laufzeit vom Auto bis zum Arbeitsplatz bezahlt.
Es würde sich um einen sog. "Wegeunfall" handeln, der vom AG versichert ist, sofern es sich um den direkten Weg zur Arbeit handelt ohne (sinnlosen) Umweg. Der Fußmarsch ist KEINE Arbeitszeit. Wieso auch?
Dann wäre es bis zum Dienstgebäude aber ein Wegeunfall,oder?
Habe ich doch geschrieben....ein Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte ist ein sog. Wegeunfall.
Hallo, meines erachtens ist der Weg vom Parkplatz zur Arbeit ein Wegeunfall - der AG müsste ja keinen Parkplatz zur Verfügung stellen - ist nett von ihm wenn er es macht - aber wie ein Arbeitnehmer zur Arbeit kommt ist seine Sache. Arbeitszeit beginnt nach meiner Ansicht mit dem Moment, an dem man den Arbeitsplatz auch Betritt. Aber was sagt dazu der Arbeitsvertrag? Oder der Tarifvertrag - z.B. ist bei einigen die Umkleidezeit extra geregelt. Für mich - nett vom AG das er euch den Parkplatz extra anmietet - einige andere AG würden das extra zahlen lassen - und die Zeit ist Wegezeit, keine Arbeitszeit. Gruß Dhana