aum
Heute hat eine Mieterin, (welche ganz oben unter dem Dach wohnt und keinen Balkon hat) unsere Nachbarin im Erdgeschoss gefragt, ob sie das Ablüftgitter auf ihrer Terrasse über dem Trockenraum zugestellt hat, weil ihre Wäsche nicht trocknet. Die Nachbarin hat es mit einer Plane und 2 Blumenkübeln zugestellt, weil sie sagt, es stinke immer penetrant nach Weichspüler hoch. Es gibt noch eine anderes Abluftgitter auf der anderen Seite meinte sie, das reiche aus. Die andere meinte nein, das reiche eben nicht aus wegen der Zirkulation. Im Garten gibt es keine Wäscheleine und einen Wäschständer will die Mieterin von oben nicht draussen hinstellen, weil sie tagsüber berufstätig ist und in ihrer Wohnung will sie auch nicht.... Aussage gegen Aussage oder was macht man da?
Puh. Ich würde nochmal das Gespräch suchen.
wie wäre es wenn man weichspüler ohne duft nimmt? dann dürften beide seiten zufrieden sein.
Naja, man kann aber auch nicht einfach was zustellen was nunmal sicher einen Sinn hat angebracht zu sein. Zur Not an den Hausverwalter wenden und nachfragen(also ob es zugestellt werden darf).
Wir haben einen Trockenraum dessen Fenster weit offen stehen und keine 2m darüber wohnt eine ältere Dame, die sich ganz sicher nicht dran stört, daß es duftet. Für mich ist Frau Weichspüler-stinkt irgendwie seltsam und ein Trockenraum ist zum Trocknen da und wenn es das nicht tut ist die andere im Recht.
hausverwaltung/vermieter einschalten. gibt ja sonst schimmel.
Ein Trockenraum muß ja schon als ein solcher genutzt werden können...somit ist die zustellende Dame wohl im Unrecht... Zum Weichspüler...ich würde mir nicht vorschreiben lassen, welchen Weichspüler ich verwende, ich meine, irgendwann heißt es dann noch, es stinkt im Treppenhaus nach Duschgel was einem nicht gefällt, muß ich dann auch mit Kernseife duschen??
Ich würde sagen, dass die Dame das Abluftgitter auf keinen Fall zustellen darf.
Wenn die Weichspüler-Duft als "stinken" bezeichnet, dann hat die wohl noch nie wirklich was Stinkendes gerochen
Hausverwaltung fragen, wenn die das nicht einigen können.
da wird die Dame im Erdgesschoss aber Probleme bekommen, denn die Lichtschächte sind nicht ohne Grund da, eben zur Belüftung. Ich habe übrigens noch nie gehört, daß sich jemand von frischer Wäsche belästigt fühlt. Wahrscheinlich mal wieder ein Fall von Querulanz! Manche Leute haben echt Probleme. Man sollte vielleicht andere Nachbarn dazu befragen, ob der Duft wirklich sehr extrem ist. Wenn ja, kann Dachgeschoss- Nachbarin vielleicht etwas weniger dosieren!?
Das Abluftgitter ist zwar an einer blöden Stelle, aber ein Mieter kann das nicht einfach zu stellen!
zur Verteidigung der EG-Bewohnerin: Es müffelt schon etwas....also meiner Meinung nach nicht nur nach Weichspüler...
was soll das für ein anderer Geruch sein? Auch von der Wäsche? Aber deshalb sollte doch trotzdem eine Durchlüftung stattfinden können!
Wenn es wirklich Muff ist, dann sollte das Gitter erst recht nicht zugestellt werden; das muss ja irgendwie da raus. Ich mein; man kann natürlich auch warten, bis der Schimmel sich durch die Wände frisst, aber das wird dann noch aufwendiger und vor allem teurer zu beheben sein ;)
So ein Kellergeruch....
die Mieterin zahlen, die das Abluftgitter zu stellt. Das ist ja nicht zum Spaß da!
Mein ich ja ;)
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