Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Privatinsolvenz, und hoffe ihr könnt mir helfen: Kurze Fallschilderung. beide arbeiten. Er hat besagte Schulden, sie nicht. Leben seit einem Jahr zusammen. Beide jetzt berufstätig. Fraglich ob eine Privatinsolvenz für ihn in Frage kommt. a) werden dabei auch Schulden bei Ämtern (Unterhaltsvorschuss, Harzt 4) getilgt? b) wird die Beziehung, da das Paar zusammen lebt, als Eheähnliche Gemeinschaft gesehen? (Bald ein Jahr zusammen lebend) c) wird ihr Gehalt auch angerechnet und ggf. für die Tilgung "angegriffen"? d) er hat ein unterhaltspflichtiges Kind außerhalb des Haushaltes. Sie zwei, ein drittes wird bald dazu kommen. e) kann in der Zeit geheiratet werden? In wie weit spielt das dann eine Rolle für die Privatinsolvenz? f) Kann es sein dass die Schulden automatisch zu ihren Lasten gehen sollte in der Zeit geheiratet werden und sich das Paar irgendwann trennt? Wäre nett wenn mir einer weiter helfen könnte ;-) LG K.
also: a) weiß ich nicht b) nein, ist für die insolvenz unerheblich da er die schulden hat c) nein d) die kinder für die er unterhalt zahlen muß auch bald das dritte wird in der insolvenz als freibetrag angerechnet e) ja natürlich - hat keinen einfluß f) nein - selbst in einer ehe sind schulden die der eine macht nicht auch gleichzeitig die schulden des anderen, nur wenn man gemeinsam dafür unterschreibt z.b. kredit. so ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. lg bea
a) soweit ich weiß werden alle schulden mit insolvenzmasse aufgenommen on das bei unterhalt auch so ist, weiß ich nicht b) ja c) nein d) ? e) kann geheiratet werde, dann wird ihr gehalt aber mit angerechnet f) ? nach bestem wissen und gewissen lg
Hallo, leider kann ich Dir nicht wirklich helfen, ABER ich weiß, daß man zu einer kostenlosen Rechtsberatung gehen kann. Das bietet meines Erachtens jeder Rechtsanwalt an. Ich persönlich würde mir einen RA suchen, der sich auf solche Sachen spezialisiert hat und mich dort ausreichend beraten lassen. Denn es geht mit Sicherheit um viel Schulden, ansonsten würde man sich ja nicht wirklich mit dem Thema Privatinsolvenz beschäftigen. Ich weiß nicht, inwieweit sich hier im Forum jemand mit diesem Thema auskennt. Mir wäre eine Auskunft in einem Forum zu gewagt in solcher Hinsicht. LG und viel Erfolg Jacquie
www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu da findest du kompetenten rat...
... die schulden sind zwar weg ABER man steht mind. 20 jahre in der schufa... da kann man sich nichts kaufen ausser man spart sich alles zusammen... DAS erzählt onkel zwegat von RTL nämlich nicht!!!!
20 Jahre???? 3 Jahre ab dem1.Januar des Jahres des Endes der Privatinso... wo hast du deine Info her?
der täglich damit zu tun hat
axo, bin in der regelinso und hab durch meinen anwalt andere Infos, andererseits bekommt man ja eh keinen kredit, wenn man überschuldet ist...
Die Schufa speichert die Einträge zur Verbraucherinsolvenz wie folgt: Die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und deren Beendigung zum Schlusstermin jeweils 3 Jahre zum Jahresende. Falls ein Insolvenzantrag abgewiesen wurde, jeweils 5 Jahre zum Jahresende. Während der Wohlverhaltenszeit ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung gespeichert. Am Schluss des sechsjährigen Gesamtverfahrens speichert die Schufa den erfolgreichen Abschluss nochmals für 3 Jahre. Im Klartext: Erst zehn Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten Sie für die Schufa wieder als unbeschriebenes Blatt
einer Privatinsolvenz derjenige, der endlich Schuldenfrei ist, nicht gleich wieder neue Schulden macht und somit der Kreislauf von vorn anfängt. Ich denke, da ist es schon ganz gut, wenn man hinterher nicht gleich wieder einfach so Kredite etc. abschließen kann.
Also sind es insgesamt MIT dem Insolvenzverfahren 10 Jahre. So kannte ich es auch ... meine Mom mußte auch in die Privatinsolvenz gehen ... eigene Firma ging Insolvenz und sie hatte damals einfach die falschen Berater und haftete mit ihrem Privateigentum ...
Danke. Es ging in erster Linie auch nur darum mal ein Feeling dafür zu bekommen was kommen könnte. Ein Termin bei der Schuldnerberatung ist gemacht, aber das dauert eben noch. Ob es um sehr viele Schulden geht weiß ich nicht und ob sich eine Privatinsolvenz lohnt. Wird ja dann alles bei der Schuldnerberatung geklärt. Dass man sowas nicht leichtfertig und einfach so macht, ist klar. Auch, dass man danach keinen Freifahrstschein hat. Aber in dem Fall kann ich es verstehen, da ich die Umstände, unter denen die Schulden entstanden sind, teilweise kenne. Und ich denke wenn jemand Mist gebaut hat und nachher geläutert ist sollte er auch irgendwann eine zweite Chance bekommen. Danke für eure Hilfe.
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