Toadie
Hallo wir haben seit Jahren eine private Haftpflichtversicherung. Bisher haben wir die nie benötigt. Ich muss dazu sagen, dass ich mich damit auch nicht auskenne. Unser Sohn hatte heute mit einem privat geliehenen Fahrrad ein Unfall. Ihm geht es so weit gut. Nichts gebrochen oder ähnliches. Nun hat das Fahrrad von dem Unfall aber ein Schaden erlitten. Würde dies eine private Haftpflichtversicherung übernehmen? VG
Das musst du in deinem Bedingungswerk nachlesen oder deinen Vertreter fragen.
Das kommt ganz auf deine Klauseln im Vetrag an. Die sind soooo unterschiedlich, da kann man leider keine pauschalen Aussagen treffen. Ruf am besten bei der Versicherung an und frage nach, die können einem da sehr schnell eine Auskunft geben :)
Das stimmt so nicht. es gibt AVB,PHV, also Allgemeine VersicherungsBedingungen Privathaftpflicht. Was da drin steht, muß enthalten sein. Die sind allgemeingültig für alle Versicherer. https://www.gdv.de/resource/blob/6242/730997c7b9a47a870be42ce584343bb2/09-avb-fuer-dieprivathaftpflichtversicherung-avb-phv-gdv-2016-data.pdf Der Sohn ist mitversichert. Ob der konkrete Fall versichert ist, kann ich ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht sagen, ich gehe aber schon von "ja" aus. Wie gesagt: ohne genaue Kenntnis schwer zu sagen. Für die AP: In die AVB Deiner Police kucken. Versicherungsfall melden und abwarten.
Woher bitte willst du wissen ob der Sohn mitversichert ist? Vielleicht ist er noch deliktunfähig und sie hat das nicht gedeckt? Geliehene Gegenstände sind auch nicht immer gedeckt. Sie muss nachlesen oder anrufen, anders ist das nicht zu klären.
Und dann ist noch wichtig ob der Sohn an dem Unfall überhaupt Schuld ist. Wenn nicht muss auch die Haftpflichtversicherung nicht zahlen.
Dann kann das Kind nicht belangt werden. Und wenn es dann noch unter den Augen der Eltern passiert ist, sie also ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, können sie auch nicht belangt werden. Da hilft nur der Blick in die Unterlagen oder wie du schon schreibst, der Anruf bei der Versicherung.
Es geht hier nicht um die juristische Verantwortlichkeit des Kindes. Die Frage war nicht: hat ich mein Kind strafbar gemacht? Hat sich mein Kind schadenersatzpflichtig gemacht? Die Frage war: muß die Versicherung für einen vom Kind verursachten Schaden einstehen. Und die Antwort lautet: ja. Muß sie grundsätzlich. Unabhängig von einer sonstigen rechtlichen Verantwortlichkeit. Der Grund dafür ist ganz einfach: auch keine Kinder können viel Schaden anrichten. Zum Beispiel ein zerkratzter Porsche. geht schnell in die Tausende. Haftet das Kind juristisch? Nö. Die Eltern eher auch nicht. Möchte man trotzdem weiter ein gutes Verhältnis zum Nachbarn, dem der Porsche gehört? Ich würde das definitiv wollen. Sprich: den Schaden übernehmen. Und weil es ja einige hier ganz genau wissen: Kinder ab 7 Jahren sind nicht deliktsfähig. Sie sind BEDINGT delikstfähig. Und zwar abhängig von ihrer Entwicklung. Ein 7 Jahre altes Kind Wenger als ein 17jähriger Jugendlicher. Strafrechtliche Verantwortlichkeit, die sog. Strafmündigkeit, beginnt in Deutschland mit 14 Jahren.
Und genau so wie du es geschrieben hast, war es auch gemeint: Ob der Konkrete Fall abgesichert ist, kann man nicht sagen. Da kommt es auf die Versicherung an.
Du täuscht dich wirklich! Wenn ein 5 jähriger mit dem Radl einen Porsche verkratzt muss die Versicherung nur zahlen wenn die Eltern den Zusatz 'deliktunfähige Kinder' mit versichert haben. Das ist bei weitem nicht in jeder Police enthalten. Sehr sehr oft nicht und dann hat entweder der Geschädigte Pech oder die Eltern zahlen selbst.
Wie Du meinst. jeder, der ein wenig nachdenken kann, versichert nach. Und bei Abschluss einer neuen Haftpflicht wird man auf sowas hingewiesen. Aber scheinbar hast Du gute Quellen. Mir soll es egal sein, ich bin ausreichend versichert und meine Kids auch.
Ja stell dir vor ich habe gute Quellen: ich mache das beruflich. Und ich sehe jeden Tag Policen wo das nicht dabei ist. Es ist meist ein Zusatz, 'Exklusiv' oder so. Sehr sehr viele Leute haben das nicht gedeckt, leider. Sie sind dann sehr entsetzt.
Ohja, da gibt es Sachen, das glaubt man nicht. Der Sohn einer EHEMALIGEN Freundin hatte mit 6 jahren einen großen Stein auf ein parkendes Auto geworfen und die Motorhaube war verbeult und zerkratzt. Bei ihr war der Sohn nicht versichert. Und da sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen war, hätten die Eltern den Schaden zahlen sollen. Da wollte diese Frau allen Ernstes, daß MEIN Sohn die Tat auf sich nimmt, weil er schon über 7 Jahre war und unsere Versicherung das bezahlt hätte. Ich hatte es aber gesehen, war dabei und mich natürlich NICHT drauf eingelassen. Wäre ja Versicherungsbetrug! Daraufhin wurde mir die Freundschaft gekündigt ;) Das gibt es öfter als man denkt.
Na ja. Auf solche Freunde legt man auch nicht so viel Wert, oder? Zumindest hinterher bin ich froh, solche Personen los zu sein.
Jeder versichert nach, ha, ha,ha. Ich kenne genug die als Erwachsene nicht mal eine Haftpflichtversicherung haben. Wenn man nun einen schlechten Berater hat und selber nicht dran denkt hat man so eine Klausel nicht.
Sohn ist heute noch 14 Jahre.
ok, dann ist das hinfällig ;)
Hallo Toadie, ich habe meine über 30 Jahre ungenutzt gehabt, und nun kam ein riesiger Schaden aufgrund einer Altlast unseres vor einigen Jahren gekauften Grundstücks auf uns zu, den diese günstige Versicherung tatsächlich übernommen hat. Das hat viel mehr als all die 30 Jahre Beitrag gekostet. Ich hätte nie gedacht, dass diese Versicherung dafür zuständig ist, war sie aber. Als wir heirateten, habe ich meinen Mann gemeldet und die Versicherung hat ihn als mitversichert registriert. Dasselbe habe ich gemacht, als unser Kind zur Welt kam. Wenn es Deine eigene private Haftpflichtversicherung ist, musst Du schauen, ob Du hättest anmelden müssen, dass nun eine Familie mitversichert sein soll. Bei mir hat das nicht mehr gekostet. Ich würde dort anrufen und fragen. Viel Erfolg! VG Sileick
Auszug aus einem "Haftpflicht-Lexikon": Schäden die Sie geliehenen oder zu privaten Zwecken gemieteten Sachen zufügen, sind gemäß der allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht versichert. Bei einigen wenigen Tarifen kann als Deckungserweiterung die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust gemieteter, geliehener, gepachteter oder in Obhut genommener Sachen mit versichert werden. Du musst also abklären, ob Du geliehene Sachen in Deiner Haftpflicht mitversichert hast. LG
…. denn dieser Passus steht so drin. Wir haben eine erweiterte Haftpflichtversicherung Trotzdem gebe ich zur Information, dass oft ein Selbstbehalt greift. Konkret muss man in die Versicherungsunterlagen schauen. Am Besten und das hätte die schnellste Klarheit gebracht, g'schwind ein Anruf bei seiner Versicherung. Das erspart auch mühsames Rätselraten.
Ich dachte auch bis 2018 ich bräuchte keine Haftpflicht. Bis wir Schwiegermutter beim Umzug geholfen hatten und der Fernseher ihres Freundes meinen Mann aus der Hand gefallen ist. Dachten auch erst wegen Eigen verschulden wird das nichts, aber es wurde Anstandslos übernommen. Natürlich nur der aktuelle Wert des Gerätes. Im Falle des Fahrrades was geliehen ist, würde ich zuerst ja sagen. Allerdings kommt es auch auf die Versicherung an und wie der Unfall sich angespielt hat. Wurde das Fahrrad privat verliehen oder über einen Anbieter? Wenn es über ein Verleihgeschäft war, müsste ja dafür eigentlich eine Kaution verlangt worden sein.
Hallo, ich bin jetzt immer gut damit gefahren, meinen Versicherungsvertreter anzurufen und nach Absprache Fotos vom Schaden mit einer kurzen Beschreibung dessen, was passiert ist, zu mailen. Selbst bei etwas, von dem ich nicht dachte, es könnte übernommen werden, hatte sich die Politik der Versicherung kurz vorher geändert und es wurde anstandslos reguliert. Also: Ich plädiere für ein Telefonat. Viele Grüße
Hallo, Grundsätzlich gegen geliehene Sachen wie eigene zu behandeln, lt. AVB-PHV Daraus folgt: wäre es dein eigenes Fahrrad gewesen, wäre keine Haftpflichtversicherung dafür eingetreten. Bei einem geliehenen Fahrrad verhält es sich genauso es ist wie euer eigenes. Es könnte jedoch sein, dass eure Versicherung es trotzdem übernimmt. Also ist es einen Versuch wert, und ich würde es einreichen. Nach dem BGB seid ihr dem Eigentümer gegenüber schadensersatzpflichtig, nur die Haftpflicht Versicherung schließt in der Regel geliehene Sachen eben aus. Ich hoffe das hilft Gruß D
...also husch, husch …. das ist in 3 Minuten erledigt.