swiss-mom
Ein Kind von der Klassenfahrt auszuschliessen. ERKLÄRUNG Hiermit erkläre ich rechtsverbindlich, daß mein/e Sohn/Tochter __________________ im Falle einer Verletzung, eines Unfalls oder bei Seuchenausbruch keinesfalls aus gesundheitlichen Gründen geimpft werden darf, auch nicht gegen Tetanus! Ich übernehme als Erziehungsberechtigte/r die volle Verantwortung für das Nicht-Impfen. Zuwiderhandlungen stellen den Straftatbestand der Körperverletzung dar und werden von mir zur Anzeige gebracht; zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz im Falle von Impf-Nebenwirkungen wie Allergien, Hirnschwellung, Epilepsie, Kindstod, Atemstillstand, Ausbruch der Erkrankung, gegen die angeblich geimpft wurde, Koma und Tod bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Notfall erreichen Sie mich unter der Telefonnummer: 1234567. Datum, Ort, Unterschrift (Kopie aufbewahren) Muss mein Kind geimpft sein, um an Klassenfahrten teilnehmen zu können? Bei dieser Frage geht es in der Regel um die Tetanus-Impfung. Die Lehrer wollen sich für den Fall einer Verletzung rechtlich absichern. Grundsätzlich gilt, dass es in Deutschland (noch) keine Impfpflicht gibt, auch nicht gegen Tetanus. Geben Sie Ihrem Kind ein Schreiben für den Lehrer mit. Darin könnte z. B. stehen: "Im Falle einer Verletzung unseres Sohnes Heinz-Willi ist die Wunde sachgerecht zu versorgen. Aus gesundheitlichen Gründen darf AUF KEINEN FALL eine Tetanusimpfung oder eine sonstige Impfung vorgenommen werden! Sie erreichen mich und meine Frau im Notfall unter folgenden Telefonnummern...." Wird vom Lehrer oder von der Schule versucht, Sie unter Druck zusetzen, indem man z. B. damit droht, Ihr Kind vom Schulausflug auszuschließen, brauchen Sie sich nicht einschüchtern zu lassen. Bitten Sie höflich darum, dass man Ihnen schriftlich die rechtliche Grundlage für diese Forderung mitteilt. Damit ist das Thema dann in der Regel vom Tisch. Wenn es hart auf hart kommt, ziehen Sie möglichst einen nicht mit Ihnen verwandten Zeugen zu Gesprächen hinzu. Sollte es trotz allem eskalieren, wenden Sie sich bitte an die "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V.", http://www.agbug.de. http://www.impfkritik.de/faq/02.html
jede Schule hat eine Schulordnung die du unterschreibst wenn dein Kind dort angemeldet wird. Da steht drin, dass du mit den regeln der Schule einverstanden bist. Klar steht das nirgends in einem gesetz..aber im Gesetz steht auch nicht, dass im Pausenhof nicht gelaufen werden darf...dafür sind Schulordnungen eben da.
Ja, aber die regeln sind nicht einzeln aufgeführt und können somit nicht rechtlich durchgesetzt werden. Sonst könnte man ja alles verlangen.
nein, sind nicht aufgeführt. Aber jede weiterführende Schule hat diese Klauseln. Wenn du nachfrägst darfst du die auch einsehen. macht aber keiner der sein Kind anmeldet. Da muss du nur unterschreiben dass du damit einverstanden bist. Klar können privtaschulen alles verlangen..bei staatlichen wird's schwieriger aber auch die haben ihre eigenen regeln in einem gewissen rahmen. Unser gymn verlangt z.B (das musst du auch unterschreiben) dass jeder Schüler einen Jahresbericht kaufen muss. Kosten 5 euro. Das findest du auch in keinem gesetz..ist aber so. Wenn dir das nicht passt kannst du gerne ein anderes Gymn wählen... Die Privatschule 2 Dörfer weiter besteht darauf, dass Mädchen Röcke tragen und Jungs lange Hosen (ich sag da jetzt nichts dazu) Wem es nicht passt braucht das Kind dort nicht anmelden...
Bei uns auf dem Gym ist es ähnlich. Eltern müssen verheiratet sein, bei Scheidung oder getrennten Adressen muss das Kind die Schule verlassen (hat eine Arbeitskollegin gerade erlebt)
Das ist aber jetzt ein Scherz oder???
Leider nicht
eine Klassenfahrt muss GAR nicht stattfinden......bei solchen faxen würden hier die Lehrer mal eben gar keine fahrt anstreben. fertig. Gemeinwohl geht vor. völlig albern so ein schreiben.
Rein+Lena hat recht. Man unterschreibt einen Vertrag. Hier bekommst man sein Kind nirgends unter wenn es nicht geimpft ist. Wir mussten alle Unterlagen offenlegen für den Kindergarten. Alternative wäre eine staatliche Einrichtung, die das Kind bei Klassenfahrten zum Ersatzunterricht schickt
Da ging es aber dann explizit um impfen. Eine allgemeine Schulordnung ist etwas anderes. So könnten die Lehrer sonst auch verlangen, dass jedes Kind nur frisch vom Frisör frisiert zum Unterricht erscheinen darf.
Genau. Völliger Blödsinn...(übrigens nicht von mir). Wenn ein Lehrer die Fahrt absagt, weil jemand keinen Impfausweis vorlegt, bitte... Ich wollte nur aufzeigen, dass es im Härtefall nicht durchsetzbar ist. Ob die Fahrt dann stattfindet oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Das ist doch Quatsch, ein schlechter Haarschnitt gefährdet niemanden gesundheitlich. Ich würde eine KF ganz schnell komplett absagen, wenn eine Mutter mit so einem Schreiben ankommt. Gruß
Ich doch auch! Trotzdem ist es im Falle eines Falles rechtlich nicht durchsetzbar, wenn einemMami da Klagen würde - was aber vermutlich niemand tut. Pothi ging es ja ums rechtliche. Meine Kinder sind übrigens geimpft.
Weiss ich doch, alles gut....
Nur weil impfgegner so nen schrieb aufsetzen oder internetseiten schreiben, heißt es noch lange nicht, dass ausschließen von der klassenfahrt nicht doch durchsetzbar ist. Hab die links nicht gelesen. Oder gibt es da gerichtliche urteile, die anderes sagen?!? Lg
na dann musst du aber Heinz Willi auch ganz schnell von der Klassenfahrt abholen...nix mit "ich muss aber arbeiten".... denn für ein gefährdetes Kind würd ich als Klassenlehrerin mit ev. 25 anderen keine verantwortung übernehmen wollen. Dieses "aus gesundheitlichen Gründen" ist doch absoluter Schwachsinn.....das betrifft 5% der gesamten Bevölkerung.