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Postzustellung, wer kennt sich damit aus?

Postzustellung, wer kennt sich damit aus?

Himbeere2008

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Wir haben ein 50m langes Grundstück mit einer 25m langen Einfahrt. Unser Haus steht im hinteren Teil, es führt eine kleine Treppe, 5 Stufen, hoch zum Haus. Haus steht in Hanglage. Wir haben vor dem Haus einen Briefkasten und vorne an der Einfahrt hat der Nachbar auf der Grenze eine Garage stehen. An dieser/seiner Garage hat er seinen Briefkasten angebracht. Nun weigert sich der neue Postbote unsere Post in unseren Briefkasten am Haus einzuwerfen. Meine Post landet zu 80 % in Nachbars Briefkasten. Ich habe den Postboten angesprochen und er meinte er müsste nicht bis zum Haus laufen und ich wäre verpflichtet vorne an der Einfahrt einen Briefkasten anzubringen ! ?????? Darf er sich wirklich weigern, uns die Post zu bringen????


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Ich würde mich mal direkt an die Post wenden, die müßten doch bescheid wissen?


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Eigentlich müsste der Postbote zustellen. Und zwar in den Briefkasten am Haus. 25 Meter sind aber sicher für ihn lästig. Frage direkt bei der Post nach, bzw. würde ich nicht fragen, sondern mich beschweren. Theoretisch könnten die ablehnen, wenn der Weg zu mühsam oder gar gefährlich ist. Meist schicken die dann einen Bezirksaußendienstler raus, der schaut sich das Vorort an und entscheidet. LG


MäuschenNr.3

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Also spontan würde ich sagen, die Post gehört in den richtigen Briefkasten! Wenn der Postbote die absichtlich in den des Nachbarn wirft, würde ich auch ungemütlich werden! Zu unserem Hazs muß man auch 10m laufen, aber das war noch bei keinem Austräger ein Problem! Anders wenn du was bestellst und das wird dan "frei Bordsteinkante" geliefert- dann mußt du es vorne abholen! Allerdings muß es dir dann persönlich übergeben werden! Es ist ganz sicher nicht rechtens, die Post in den Briefkasten des Nachbarn zu werfen!


omagina

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

nein darf er nicht...und in nachbars briefkasten darf er eure schonmal gar nicht einwerfen...beschwer dich bei der obrigkeit....das geht gar nicht...ich komme ja aus dem sauerland da waren ganz viele häuser entweder in hanglage oder mit vielen treppenstufen....und briefkästen so gut wie alle direkt am haus...ich weiss das weil ich jahrelang werbung verteilt hab und trepp auf und so geflitzt bin...musste auch direkt in die briefkästen...du hast einen ganz faulen postzusteller....glg regina


Himbeere2008

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Antwort auf Beitrag von omagina

Danke erstmal an alle. Der Postbote ist seit Anfang Februar neu hier. Mein Nachbar ist so nett und bringt mir dann meine Post nach hinten bzw. wirft sie in meinen Briefkasten. Ich hätte das auch gar nicht mitbekommen, wenn unser Nachbar mich nicht darauf angesprochen hätte. Im Netz habe ich nur gefunden, das der Postbote die Post nicht in einen Briefkasten ohne Namen einwerfen darf und auch keine Post von uns in einen anderen Briefkasten. Aber es steht nichts dazu, ob er bis zum Haus laufen muss oder nicht.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Ich kenne mich mit euren Gesetzen nicht aus, daher kann ich dazu nichts sagen, auch kenne ich solche Zusteller nicht, aber ich würde mich wirklich an die Post wenden...deinen Nachbarn finde ich sehr nett


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

Mein Mann ist Qualitätsmanager und Niederlassungsleiter eines Postdienstleisters. Das Postgesetz gilt ja für alle Briefdienstleiter gleich. Die Zustellung beim Nachbarn ist strafbar. Dein Briefkasten muss frei zugänglich und beschriftet sein. Der Zusteller muss wissen, wo der Briefkasten ist. Hilft eine Beschwerde beim Zustelldienst ( vermutlich die deutsche Post?) nichts kannst Du Dich an die Bundesnetzagentur in Bonn beschweren das hilft dann garantiert.


Jaybe

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Antwort auf Beitrag von Himbeere2008

§ 2 Abs. 3 PUDLV (Post-Universaldienstleistungsverordnung) besagt: "... Ist die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen, kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden. Der Betroffene ist von dem beabsichtigten Ausschluss zu unterrichten ..." Ich denke, dass ein 50 m langes Grundstück und eine Treppe mit 5 Stufen nicht unverhältnismäßig ist und würde mir den Postboten mal vorknöpfen!