jeromes_mama
lg
Alle Deine Vorstrafen, die Du JE hattest. Gruß
Siehe meine Antwort!
Ja habe es gerade gelesen, wusste ich nicht. Gruß
ich würde mal sagen wenn da was drin steht sprich man schonmal straffällig wurde dann steht das drin.Wenn nicht dann bescheinigen die einem das man keinen Eintrag hat. Sandy
alles drin was du jeh verbrochen hast. Strafverfahren.Über dein ganzes Leben.
früher ging es über einen zeitraum von 5 jahren- wie es heute ist.- KP wenn überhaupt stehen nur zur verhandlung gekommenen strafsachen drin
Wenn man sich im öffentlichen Dienst bewirbt, bekommen die einen vollständigen Registerauszug (Bundeszentralregister)...das steht alles drin! Wenn man sich in der freien Wirtschaft bewirbt, stehen da nur Verurteiluneg drin die bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen liegen oder Freiheitsstrafen sind! Wie lange, die drin stehen, kommt auf die Verurteilung an und ob noch was nachgekommen ist. LG
.. Danke
wieso das denn? vllt. "sieht" man es nicht mehr nach 5 jahren?
Wegen der Sache mit dem Buch! Bekam doch ne Strafanzeige deswegen! Letztes Jahr
nicht, daß ich neugierig wäre
mhm..wichtig?
Bist du denn verurteilt worden? Es stehen nur rechtskräftige Verurteilungen drin! LG
hast was gestohlen?????
hä? geldstrafe am ende, wieviele tagessätze?
Ach,da war doch diese Ebay Sache! Ich hatte bei einem Buch mitgesteigert und nicht gesehn,dass ich es gekauft habe! Waren knappe 5 Euro! Dann bekam ich eine Strafanzeige weil die Dame behauptet,sie hätte es mir geschickt und ich nicht bezahlt! Sollte 450 Euro Strafe zahlen,bin dann zum Anwalt und der hat dann erreicht,dass es mit ca 50 Euro gut war..
ach keine ahnung,müsste ich jetzt nachsehen,.,war nicht viel
wat? hammer... ist deranwalt ne niete? *schock*
anscheind schon! ich bekam sogar ne einladung zum gericht,wurde dann aber abgeblasen,wenn ich die 50 ocken zahle!
War es vielleicht eine Einstellung gegen die 50 Euro? Klingt fast so....das würde dann nicht drin stehen! LG
ja genau! ich sollte doe 50 euro bezahlen und dann ist ok!
och mann...das wird doch gar nicht eingetragen, wenn es mit 50€ gut war. ab 90tagen erst
Dann steht es nicht drin!!!!!! Also einmall tiiiiief durchatmen!
Dann steht das da gar nicht drin, das Verfahren wurde eingestellt.
trotzdem angst
ANGST!! mein gott,ich dachte schon,diese scheiss 5 euro sache macht mir jetzt alles kaputt!
Habe es für meine Arbeit auch gebraucht.
dem, der das verlangt, wäre diebstal wichtig.
die geschichte mit dem buch würde den gar nicht beeindrücken
obwohl das nicht mal drin stehen würde. für bücher gibts keine strafen ab 90 tagen
ich arbeite im altenheim und wir bekommen eine dementenstaion! dafür muss ich an schulungen teilnehmen und der neue chef verlangt dafür ein polizeiliches zeugnis
eingetragen werden nur straffälligkeiten die mit mehr als 1 jahr auf bewährung bestraft wurden. weniger steht nicht drin!
Wenn man sich im öffentlichen Dienst bewirbt, bekommen die einen vollständigen Registerauszug (Bundeszentralregister)...das steht alles drin! Wenn man sich in der freien Wirtschaft bewirbt, stehen da nur Verurteiluneg drin die bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen liegen oder Freiheitsstrafen sind! Wie lange, die drin stehen, kommt auf die Verurteilung an und ob noch was nachgekommen ist.
Vielfach werden Führungszeugnisse als fehlerhaft beanstandet, weil die Empfänger meinen, eine Verurteilung zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen sei generell nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen. Dies trifft jedoch nicht zu. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist nämlich nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG -). Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG). Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches ist selbst dann in das Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich um die einzige im Zentralregister eingetragene Strafe handelt (§ 32 Abs. 1 satz 2 BZRG). ________________________________________ MfG
lg
Das, wofür du rechtskräftig verurteilt worden bist! Das was eingestellt worden ist, egal ob in der Verhandlung oder davor, steht nicht drin! LG
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