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Polizeiliches Führungszeugnis,was steht alles drin und über welchen Zeitraum?

Polizeiliches Führungszeugnis,was steht alles drin und über welchen Zeitraum?

jeromes_mama

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lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Alle Deine Vorstrafen, die Du JE hattest. Gruß


Kater Keks

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Siehe meine Antwort!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ja habe es gerade gelesen, wusste ich nicht. Gruß


MamavonLucas

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

ich würde mal sagen wenn da was drin steht sprich man schonmal straffällig wurde dann steht das drin.Wenn nicht dann bescheinigen die einem das man keinen Eintrag hat. Sandy


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

alles drin was du jeh verbrochen hast. Strafverfahren.Über dein ganzes Leben.


RM-

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

früher ging es über einen zeitraum von 5 jahren- wie es heute ist.- KP wenn überhaupt stehen nur zur verhandlung gekommenen strafsachen drin


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Wenn man sich im öffentlichen Dienst bewirbt, bekommen die einen vollständigen Registerauszug (Bundeszentralregister)...das steht alles drin! Wenn man sich in der freien Wirtschaft bewirbt, stehen da nur Verurteiluneg drin die bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen liegen oder Freiheitsstrafen sind! Wie lange, die drin stehen, kommt auf die Verurteilung an und ob noch was nachgekommen ist. LG


elik

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

wieso das denn? vllt. "sieht" man es nicht mehr nach 5 jahren?


jeromes_mama

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Antwort auf Beitrag von elik

Wegen der Sache mit dem Buch! Bekam doch ne Strafanzeige deswegen! Letztes Jahr


32+4

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Antwort auf Beitrag von elik

nicht, daß ich neugierig wäre mhm..wichtig?


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Bist du denn verurteilt worden? Es stehen nur rechtskräftige Verurteilungen drin! LG


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von 32+4

hast was gestohlen?????


elik

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

hä? geldstrafe am ende, wieviele tagessätze?


jeromes_mama

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ach,da war doch diese Ebay Sache! Ich hatte bei einem Buch mitgesteigert und nicht gesehn,dass ich es gekauft habe! Waren knappe 5 Euro! Dann bekam ich eine Strafanzeige weil die Dame behauptet,sie hätte es mir geschickt und ich nicht bezahlt! Sollte 450 Euro Strafe zahlen,bin dann zum Anwalt und der hat dann erreicht,dass es mit ca 50 Euro gut war..


jeromes_mama

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Antwort auf Beitrag von elik

ach keine ahnung,müsste ich jetzt nachsehen,.,war nicht viel


32+4

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

wat? hammer... ist deranwalt ne niete? *schock*


jeromes_mama

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Antwort auf Beitrag von 32+4

anscheind schon! ich bekam sogar ne einladung zum gericht,wurde dann aber abgeblasen,wenn ich die 50 ocken zahle!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

War es vielleicht eine Einstellung gegen die 50 Euro? Klingt fast so....das würde dann nicht drin stehen! LG


jeromes_mama

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

ja genau! ich sollte doe 50 euro bezahlen und dann ist ok!


elik

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

och mann...das wird doch gar nicht eingetragen, wenn es mit 50€ gut war. ab 90tagen erst


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Dann steht es nicht drin!!!!!! Also einmall tiiiiief durchatmen!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Dann steht das da gar nicht drin, das Verfahren wurde eingestellt.


jeromes_mama

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Antwort auf Beitrag von elik

trotzdem angst


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von elik


jeromes_mama

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Antwort auf Beitrag von fiveyears

ANGST!! mein gott,ich dachte schon,diese scheiss 5 euro sache macht mir jetzt alles kaputt!


fiveyears

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Habe es für meine Arbeit auch gebraucht.


elik

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

dem, der das verlangt, wäre diebstal wichtig. die geschichte mit dem buch würde den gar nicht beeindrücken obwohl das nicht mal drin stehen würde. für bücher gibts keine strafen ab 90 tagen


jeromes_mama

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Antwort auf Beitrag von fiveyears

ich arbeite im altenheim und wir bekommen eine dementenstaion! dafür muss ich an schulungen teilnehmen und der neue chef verlangt dafür ein polizeiliches zeugnis


malloryknox

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

eingetragen werden nur straffälligkeiten die mit mehr als 1 jahr auf bewährung bestraft wurden. weniger steht nicht drin!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von malloryknox

Wenn man sich im öffentlichen Dienst bewirbt, bekommen die einen vollständigen Registerauszug (Bundeszentralregister)...das steht alles drin! Wenn man sich in der freien Wirtschaft bewirbt, stehen da nur Verurteiluneg drin die bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen liegen oder Freiheitsstrafen sind! Wie lange, die drin stehen, kommt auf die Verurteilung an und ob noch was nachgekommen ist.


77shy

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Vielfach werden Führungszeugnisse als fehlerhaft beanstandet, weil die Empfänger meinen, eine Verurteilung zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen sei generell nicht in das Führungszeugnis aufzunehmen. Dies trifft jedoch nicht zu. Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist nämlich nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG -). Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG). Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches ist selbst dann in das Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich um die einzige im Zentralregister eingetragene Strafe handelt (§ 32 Abs. 1 satz 2 BZRG). ________________________________________ MfG


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von jeromes_mama

Das, wofür du rechtskräftig verurteilt worden bist! Das was eingestellt worden ist, egal ob in der Verhandlung oder davor, steht nicht drin! LG