Tippel33
Hallo PK, was genau willst Du denn jetzt mit dem Rechtsanwalt klären?? Spare Dir die Kohle. Du zahlst da vielleicht jeden Monat einen Teil, quasi Miete.... das ist doch legitim. Du unterschreibst keinen Kreditvertrag, also kein Grund,um ins Grundbuch aufgenommen zu werden. Was soll jetzt also der Rechtsanwalt bei Dir?
wenn pk und ihr typ heuer noch heiraten, dann will er das speziell aus steuerlichen gründen. sprich: es geht um einen kreditvertrag. das macht er also offensichtlich nicht auf die eigene kappe und alleine, sondern hat sie mti ihm vertrag stehen. wenn nicht, dann sollte sie trotzdem aufpassen, wie das alles geregelt wird. sie kann ja miete zahlen, aber was ist mit dem rest? es sollte m. e. auf alle fälle geregelt werden, sprich grundsteuer o. ä. ich sehe die gefahr, dass sie im falle einer trennung finanziell belangt werden könnte.
Oder anders konstruiert: das Haus gehört den Eltern, es gibt Geschwister die zumindest einen Pflichtteil erben. Der Kredit läuft auf PKs zukünftigen Mann ggf plus zweiten Kreditnehmer ... PK oder Schwiegerpapa. Frau und Herr PK werden aber die Raten zahlen... für den Umbau eines Hauses, das ihnen nicht gehört. Und aus dem sie im Falle eines Familienstreites jederzeit rausfliegen können. So könnte man ewig weiterspinnen. Ich finde sehr wohl, dass da eine Rechtsberatung gar nicht so verkehrt ist!
Was hat man denn für steuerliche Vorteile, wenn man verheiratet ist und einen gemeinsamen Kredit für ein eigengenutztes Wohnhaus aufnimmt? Keine. Ob verheiratet oder nicht spielt doch steuerlich gar keine Rolle. Ich habe es nicht so verstanden, das sie mit im Kreditvertrag steht. Sie wird ihm einen Betrag zahlen, klar ... sie wohnt ja immerhin auch dort, aber mehr auch nicht. Sie verdient ja jetzt auch nicht die Welt, das sie dort unmengen von Geld reinstecken wird ... es wird sich um einen kleinen quasi Mietanteil handeln. Da gibt es für mich keinen Grund mit ins Grundbuch zu wollen. Mieter einer Wohnung wollen ja auch nicht mit ins Grundbuch, oder? Die zahlen auch die Grundsteuer ihrer Vermieter...als Nebenkosten. Wenn sie allerdings mit ihm gesamtschuldnerisch im Kreditvertrag steht, dann sollte sie das nicht ohne anteiligen Grundbucheintrag machen.
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