Nina677
Hallo zusammen, da Frau Bader eher für die familiären Fragen zuständig ist, versuche ich mal hier mein Glück: Unsere familiäre Situation: Mein Mann und ich sind verheiratet (kein Ehevertrag, keine Gütertrennung), wir haben ein gemeinsames Kind, mein Mann ein Kind (11 Jahre) aus erster Ehe. Er und seine Exfrau haben das gemeinsame Sorgerecht. Wir haben ein gemeinsames Haus, mein Mann neben seiner Anstellung noch eine eigene Firma (momentan noch Einzelfirma, soll aber bis Ende des Jahres in eine GmbH umgewandelt werden). Es gibt noch kein Testament. Nun meine Frage: Falls mein Mann stirbt, würde seinem Sohn ja 1/4 des Vermögens zustehen. Wie gestaltet sich das dann? Kann die Exfrau die Auszahlung von Betrag X verlangen? Also wird dann Haus plus Grundstück plus Firma plus Bargeld zusammengerechnet und der Sohn bekommt dann davon 1/4? Ich weiß, dass wir dringend einen Termin beim Notar vereinbaren müssen, ich wollte hier nur schon mal vorab einiges an Schwarmwissen abgreifen ;-) Vielen Dank. liebe Grüße
Ich hatte einen entfernten Fall in der Familie. Ohne Gewähr auf "richtig" war es in der Tat so, dass alles zusammen genommen wurde (Verkauf Haus, Verkauf Firma, Verkauf Restvermögen) und dann entsprechend der Erbrangfolge geteilt, sofern es kein Testament gibt. Letzten Endes läuft es dann immer auf die Auszahlung von Geld hinaus, wenn der Andere das Haus oder/und die Firma übernimmt. Ob das jetzt ein Viertel ist, kann ich nicht sagen.
Der Erbe hat beim Pflichtanspruch Anspruch auf Geld, heißt du müsstes also die entsprechende Summe dem Kind auszahlen. Aber, tritt die gesetzliche Erbfolge mangels Testament in kraft, dann würde das Kind mit im Grundbuch, in der Firma usw stehen wenn nichts anderes per Testament vereinbart. ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das teilen eines Hauses ist immer das denkbar schlechteste was passieren kann. das geht in den allermeisten Fällen so was von schief. Also dringend Termin beim Notar ausmachen und das regeln, Vor allen wenn Haus und Firma mit im Spiel. Den das Kind erbt so eben nicht den Pflichteil sondern wirklich von allem etwas. Ist es noch minderjährig wird es richtig fies.
Ich würde dringend raten sich anwaltlich beraten zu lassen. Ja, der Erbe, kann die AuszahLung des Pflichtteilsanspruches verlangen. Das kann, je nachdem wieviel Vermögen da ist (hier gilt der Zeitwert), ziemlich ins Geld gehen.
Wieso braucht ihr dringend einen Termin beim Notar? Wird er zeitnah Ableben?
Was willst du bezwecken? Das Kind wird auch MIT Testament nicht leer ausgehen. So kommt mir das bißchen rüber, als ob du möchtest, daß sein Kind gar nix bekommt
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Und ja, das hatte ich bei meinem Ausgangspost vergessen zu erwähnen: Selbstverständlich soll der Junge seinen Pflichtteil bekommen, mir ging es dabei eher um das "Wie" und "Wann"? Kann seine Exfrau herkommen und verlangen, dass Betrag x zum Zeitpunkt y ausgezahlt wird? Denn das würde ja bedeuten, dass ich das Haus und alles verkaufen müsste, um den Jungen auszuzahlen... Mein Papa ist letztes Jahr verstorben und meine Schwester und ich haben z. B. auf unseren Pflichtteil verzichtet, so lange unsere Mama noch lebt. Und nein, mein Mann wird hoffentlich nicht zeitnah ableben, aber zu glauben, dass dieser Fall erst ab einem Alter von 85+ eintritt, wäre ja auch etwas gutgläubig...
Naja, sobald eine Selbstständigkeit/ Firma im Spiel ist sollte so etwas einfach geregelt sein, ohne dass es bedeutet dass das Kind leer ausgeht. Aber ein Haus und Anteile an eineR Firma auszahlen - wer kann das im Normalfall schon? Das würde ungeregelt eben bedeuten das alles verkauft werden muss. Deshalb - schleunigst zum Notar und natürlich wünsche ich dir trotzdem, dass dein Mann ein hohes Alter erreicht :) Leider weiß man aber nie, wie das Leben spielt, haben wir eben erst im nahen Bekanntenkreis erlebt.
Sorry, war eine Antwort auf die beiden vorigen Posts, deinen hatte ich übersehen ;)
Ich würde mir das alles sehr gut überlegen und unbedingt einen Notar hinzuziehen. Angenommen: Ihr alle sitzt in einem Auto und habt einen Unfall. Der Junge aus der 1. Ehe ist der letzte Überlebende, stirbt dann auch im Krankenhaus. Wer erbt??? Seine Mutter - also die Exfrau! Nennt sich Vorerbe und Nacherbe, dass man das verhindern kann! Darüber informiert der Notar.
... ja, das sind auf den ersten Blick alles Szenarien, die vielleicht "an den Haaren herbeigezogen" wirken, aber solche Sachen passieren und das manchmal schneller, als man denkt...
Genau deshalb haben wir uns auch frühzeitig gekümmert: damit man nicht plötzlich beim Haus in einer grausigen Erbengemeinschaft steckt (das war vor unserem Nachwuchs). Und für nach der Geburt unseres Nachwuchses (2,5 Jahre später) wollten wir vorsorglich festlegen, wen wir uns als Vormund unseres Kindes wünschen, sollte uns was passieren. Natürlich sollte man nicht mit dem Ableben kalkulieren. So zu tun, als würde man ewig leben oder selbstverständlich erst mit über 80 sterben, ist in meinen Augen aber absolut dumm, da man damit die Augen vor der Realität verschließt und ein unliebsames Thema einfach zur Seite schiebt. Also: auf zum Notar und für klare und gerechte Verhältnisse für alle sorgen.
Was auf jeden Fall auch geht ist das Erbe zu binden bis der Junge volljährig ist,mein Onkel ist gestorben da waren seine Kinder noch minderjährig,die Exfrau sollte keinen Zugriff auf das Haus haben, deshalb wurde jemand eingesetzt der bis die beiden erwachsen waren das Erbe verwaltet hat
Da zurzeit kein Testament existiert und ihr im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet seid, würdest du die Hälfte erben, die andere Hälfte würde unter den Kindern aufgeteilt werden, also bei 2 Kinder wäre jedes Erbe zu 1/4. Es ist dann aber nicht automatisch so, dass man dann das Kind mit einem Viertel des Vermögens auszahlen könnte. Als Erben bildet ihr nämlich eine sogannte Gesamthandsgemeinschaft. D.h. ihr könnt immer nur als Erben zusammen handeln, allein geht nichts. Im Schlimmsten Fall kann einer der Erben zum Beispiel die Teilungsversteigerung der Immobilie beantragen. An der Erbengemeinschaft ändert sich erst etwas, wenn ihr diese auseinandersetzt. Wenn ihr euch nicht gut versteht, kann sich das als sehr schwierig gestalten. Der Pflichtteilsanspruch steht dagegen u.a. Abkömmlingen zu, die enterbt wurden. Es handelt sich dabei um einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben, die Höhe entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hier also 1/8. Hätte das Erbe also beispielsweise einen Gesamtwert von 400 000 Euro, wäre der Pflichttteilsanspruch des Kindes 50 000 Euro. Schuldrechtlicher Anspruch bedeute, dass die Erben den Pflichtteilsanspruch in Geld auszahlen müssen. Das enterbte Kind bekommt aber kein Eigentum an dem Erben. Ich hoffe, das hilft etwas weiter. Ein Notar kann euch da am besten beraten. Sofern man nicht möchte, dass die gesetzliche Erbfolge nach dem Tod eintritt, sollte man immer ein Testament/Erbvertrag haben. Zu denken, man habe damit ewig Zeit, ist fahrlässig. Also, ihr macht alles richtig, dass ihr euch jetzt damit befasst. Kleiner Tipp an jeden: Auch über Vorsorgevollmachten nachdenken, am besten direkt und nichts aufschieben, auch das kann jeden jederzeit treffen.