Mitglied inaktiv
emma ist erst 8 wo.und tom schläft der große und der mittlere sind arbeiten und da gibts kein i. net . ach so und h4 bekomme ich bestimmt nicht .
... weis dein Großer schon, wo er hin versetzt wird??? Herr, Marine oder Luftwaffe??? Hier in Sachsen wird er wohl nicht bleiben...
... meinte natürlich HEER! Wo bin ich nur mit meinen Gedanken...
thüringen erst mal dort 3 mo. grundwehrdienst . dann wird er dort bleiben .so stehts jedenfalls erst mal auf dem papier. der geht zum heer .panzerkanonier
Jetzt wo sie darauf aufmerksam gemacht wurde das es diese Uni nicht gibt macht er einfach etwas anderes.
Da hat er ja richtig Glück. Kann er mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, oder muss er selbst ein wenig in die Tasche greifen??? Thüringen ist ja nicht soooo weit weg... Was hat er denn gelernt??? Beziehungsweise WO könnten sie ihn dann höchstwahrscheinlich einsetzen??? Oder will er nochmal ganz von vorne beginnen???
bei der Panzerartillerie ist http://de.wikipedia.org/wiki/Panzerkanonier
der fährt mit dem auto . einsetzen werden die ihn weniger ,weil er ja dann noch mit dem studium anfängt . luft und raumfahrt will er studieren .
"luft und raumfahrt will er studieren ." wieso setzen sie ihn dann bei der Panzerattelerie ein?
mensch schnuggek halt die flossen still wenn du keine ahnung hast . weiste wieder alles besser als die betroffenen selber
"einsetzen werden die ihn weniger ,weil er ja dann noch mit dem studium anfängt ." Wenn du schon rumlügst, INFORMIERE DICH DOCH ERST! Die Studenten werden überhaupt NICHT EINGESETZT!
1. Üble Nachrede (§ 111 StGB): Tat: Unterstellen verächtlicher Eigenschaften, Gesinnung oder Verhaltens Öffentlichkeit: in einer für (zumindest) einen Dritten wahrnehmbaren Weise Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen (bei Öffentlichkeit (z.B. Internet) 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen) Strafausschluss: keine Strafe, wenn Behauptung wahr oder vermeintlich wahr **** (Hahahaha)***** 2. Beleidigung (§ 115 StGB): Tat: Beschimpfung, Verspottung oder Misshandlung (z.B. Ohrfeige) Öffentlichkeit: öffentlich oder vor mehreren Leuten (mehr als 2 Unbeteiligte) Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen Strafausschluss: bei allgemein begreiflicher Entrüstung. ****(Dreifach Hahahahaha)***** 3. Verleumdung (§ 297 StGB): Tat: wissentliches einer strafbaren Handlung Verdächtigen und dadurch Gefahr einer behördlichen Verfolgung Aussetzen Öffentlichkeit: es genügt eine Person Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, bei Vorwurf schwerer Delikte 6 Monate bis 5 Jahre Strafausschluss: freiwillige Beseitigung der Gefahr vor einer tatsächlichen behördlichen Verfolgung Davon trifft nichts, aber auch gar nichts, auf deinen "Fall" zu. Doof,ne?
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