Elternforum Rund ums Baby

@ paula

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hormoni

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Dein Postfach ist leider ausgeschalten. Guck mal hier: Selbst WENN der cholerische Onkel die Vormundschaft hat, MUSS er im Interesse des Opas handeln und darf nicht einfach alles "einsacken". http://fachanwalt-erbrecht-mannheim.de/betreuungsrecht/betreuung/ Grüße h


bärenmama1981

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Bloß nicht reinlassen Wenn das euer Haus ist und der Opa Wohnrecht hatte. Er hat das Wohnrecht aufgegeben und so habt ihr wieder das alleinige Hausrecht.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Ich würde sofort zum Anwalt. Auch wenn der Opa dement ist, dass der Onkel alles einsackt ist sicher nicht in seinem Interesse. Ich würde prüfen lassen, dass ob der Onkel nicht wegen Bereicherung und Unterschlagung dran ist, vielleicht per einstweiliger Verfügung oder so? Andererseits, wenn der schön Leute umfährt würd ich vielleicht das Familienwohl vorziehen.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Aktuell besteht wohl keine amtsrichterlich eingesetzte Betreuung. Somit darf der Opa aktuell bestimmen, ob er seine Wohnung auflöst und die Sachen veräußert oder eben nicht. Zunächst mal würde ich ihn also einfach mal fragen, ob er das weiß und auch so will. Jetzt wurde geschrieben der Opa sei dement. Kann sein, dass dies zu einer eingeschränkten Urteilsfähigkeit führt oder auch zu einer hochgradigen Verwirrtheit. Ob das langt um seine Entscheidungen in Frage zu stellen, muss an anderer Stelle entschieden werden. DANN sollte man das Amtsgericht kontaktieren und um Einleitung eines Betreuungsverfahrens bitten. Solange würde ich persönlich niemanden auf meinem Grund und Boden dulden und schon gar nicht in die Wohnung des Opas lassen, denn der ist ja angeblich (so bei Gericht offiziell von der Tochter ausgesagt) nur in URLAUB! Bei ganz verrwirrter Lage würde ich mich als Wohnungseigentümer auch nicht scheuen und die Schlösser auswechseln lassen. LG


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Habe gerade mit meiner Anwältin telefoniert. Im Prinzip kann Opa mit seinen Sachen machen was er möchte, das ist ja klar. ABER da Opa verwirrt ist kann er gar nicht mehr einschätzen was da passiert. Sie meinte ich könnte das Betreuungsgericht anrufen und/oder eine einstweilige Verfügung erwirken. Ich könnte den Entrümpler auch des Grundstücks verweisen, wir müssen ja keine fremden Menschen auf unserem Eigentum dulden.Aber ob es das Wert ist? Mein Mann meinte gerade wenn der Entrümpler alles ausräumt bräuchten wir das nicht tun. Hat er auch wieder Recht. Trotzdem traurig das ein ganzes Leben mal eben so zusammengerafft wird... Ach ja, sie meinte auch sie würde an meiner Stelle hochgehen und sich ein paar Erinnerungsstücke rausholen. OK, habe ich gestern schon gemacht. Ich bin jetzt stolze Besitzerin eines Waffeleisens aus den 70er Jahren und einer kleinen roten Thermoskanne aus der gleichen Zeit. Cool Stuff :-D


Pamo

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Antwort auf Beitrag von PaulaJo

ich würde mir die alten Familienfotos schnappen


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Die hat Opa selber mitgenommen.