Elternforum Rund ums Baby

Paten und Regelung im Ernstfall

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Paten und Regelung im Ernstfall

BuTeSaDeMa

Beitrag melden

Hallöchen, Ich bin auf der Suche nach euren Erfahrungen, auch wenn ich mich hierzu in nächster Zeit beim Jugendamt informieren möchte. Es geht sich um folgende Situation: Wir sind beide nicht mehr in der Kirche und auch nicht verheiratet (sofern das relevant ist). Möchten jedoch mit einer kleinen privaten Feier, wenn es wieder möglich ist, Paten für unseren Sohn benennen. Wichtig ist uns, dass sollten wir beide sterben bevor Mini volljährig ist, er von einem der Paten aufgenommen wird. Eine Pflegefamilie möchten wir - auch wenn es sicher ganz zauberhafte gibt - ersparen. Wie gehen wir diesen Wunsch am besten an? Wir würden dies in einem Testament festhalten. Nun liest man im Internet, dass man es nicht zwangsläufig beim Notar eintragen lassen muss. Macht aber denke ich mehr Sinn, oder? Wie wird denn mit Junior verfahren, bis das Testament eröffnet wurde? Weiß das jemand? Des Weiteren wäre die Frage, ob es sinnvoll ist den Paten bereits jetzt eine Vollmacht für Juniors Sparkonto zu erteilen? Kann man dort bei der Bank eintragen lassen, dass über das Konto nur verfügt werden kann, wenn beide Paten zusammen der Nutzung/Auflösung des Kontos zustimmen? (Hintergrund: Meine Patentante hat seinerzeit mein Sparkonto allein leer geräumt - andere Geschichte). Zusatzfrage: in den nächsten 2 Jahren ist ein Geschwisterchen geplant, für das der selbe Wunsch mit den gleichen Paten besteht. Regel ich für Junior jetzt besser schon alles oder sollten wir das machen, wenn die kleine Familie vollzählig ist? Ist im Prinzip doch bei Änderung und Aufnahme vom Geschwisterchen im Testament bloß eine Frage der Bearbeitungsgebühr beim Notar, oder? Hab ich einen Denkfehler drin? Oder hat jemand die ultimative Lösung für mich? Dankeschön


Mamamaike

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von BuTeSaDeMa

Hallo, google mal Sorgerechtsverfügung oder Sorgerechtsvollmacht. Da findest Du ganz gute Erklärungen. Viele Grüße


BuTeSaDeMa

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Mamamaike

Dankeschön, werde ich mir mal ansehen


HeyDu!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von BuTeSaDeMa

Man könnte jetzt einen Roman schreiben... mir fehlt für ausführlich aber die Zeit. Ihr braucht zur Regelung Eures Anliegens keine Paten. Paten benennt man auch nicht einfach. Taufe und Verfügung von Todes wegen - Vormundbenennung sind zwei paar Schuhe. Natürlich kann man Taufen lassen und Pate und eingetragene Person sind identlisch aber wie gesagt, zwei paar Schuhe. Geht zum Notar. Wer Ahnung hat kann es selbst verfassen (Anforderungen handschriftliches Testament beachten), wer nicht, bezahlt den Profi. Kostet keine 250€. Man kann es für ungeborene Kinder + alle folgenden Regeln. Man kann Personensorge und Vermögenssorge trennen. Belest Euch. Jetzt braucht gar kein "Pate" eine Vollmacht. "Bloß eine Bearbeitungsgebühr" Beurkundung, Hinterlegung... Änderungen sind keine Kleinigkeit aber wie gesagt, lässt sich für Folgekinder gleich beim ersten Mal mit beurkunden.


BuTeSaDeMa

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Danke für deine Antwort. Bennen als solche kann man, laut meiner Recherche Paten schon, es wird jedoch nirgendwo hinterlegt. Daher versuch ich mich zu informieren, wie ich am besten vorgehe. Im Idealfall ist es ja doch nochmal eine andere Verbindung und als lebensbegleitende Person eine schöne Bereicherung. Ich werde mich darüber mal weiter belesen und mir einen Beratungstermin holen. Das Thema ist doch sehr umfangreich. Taufen lassen möchten wir ihn nicht. Wir sind beide nicht religiös und können/wollen ihn nicht im Glauben erziehen. Wenn er sich irgendwann, wenn er alt genug ist sich darüber eine Meinung zu bilden, einer Glaubensgemeinschaft anschließen möchte, kann er das natürlich tun. Egal ob christlich, muslimisch, buddhistisch etc.


HeyDu!

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von BuTeSaDeMa

Aha. Kein Glaube, keine Taufe aber Paten haben wollen. Was es nicht alles gibt :-)