Liv20
Hallo zusammen, Mal ne Frage, vielleicht hat ja hier jemand Ahnung... Also erstmal, ich habe einen Arbeitsvertrag bis 06/2022. Allerdings besteht der schon seit 10 Jahren (Grund dafür war, daß mein damaliger Chef mir nach dem 1. Jahresvertrag offiziell keinen unbefristeten Gebet wollte, da es nicht üblich war, und 2022 seine Rente geplant war, mein neuer Chef hat 2012 einfach den Vertrag übernommen) Jetzt geht meine elternzeit bis 10/2022, Nach langem hin und her überlegen und beraten lassen macht es für mich am meisten Sinn noch ein Jahr zuhause zu bleiben (Fahrtkosten, betreuungskosten da Kind dann bei privater tagesmutter untergebracht werden müsste, relativ geringes Gehalt, etc pp) Nun ist ja eigentlich dann mein Vertrag ausgelaufen. aber eigentlich bin ich der Meinung das verträge bis max 2 Jahre befristet sein dürfen... Also gilt die Befristung oder ist das ungültig? Vielen Dank schonmal vorab
Dein Vertrag ist schon ewig nicht mehr gültig. Die Höchstdauer eines befristeten Arbeitsvertrages dauert 24 Monate. Er darf drei Mal während dieser Zeit verlängert werden, darf aber auch dann die 24 Monate nicht überschreiten. Bin mir jetzt nicht sicher, aber wenn du nach Ablauf der 24 Monaten nix hörst, geht er in einen unbefristeten Vertrag über. Hier sage ich aber mal vorsichtig: Ohne Gewähr
Grundsätzlich stimmt das, Ausnahmen sind aber befristete Verträge mit sachgrund. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Beschäftigung an ein befristeter Projekt gebunden ist oder man zur Vertretung eines Mitarbeiters eingestellt wurde. Diese Verträge dürfen auch für einen längeren Zeitraum als 2 Jahre befristet aufgesetzt werden. Hört sich für mich aber nicht so an, als ob es sich um so einen Fall handelt.
Nein da fall ich nicht rein. Also sollte ich wohl absprechen das ich den Vertrag nicht verlängern möchte und dann zu einem späteren Zeitpunkt einen ganz neuen vereinbaren... Ok danke euch beiden
Wenn Du den Vertrag auslaufen lässt hast Du kaum Anspruch darauf, dass man erneut einen Vertrag mit dir schliesst. In aller Regel enden alle Ansprüche aus dem Vertrag nach 3 Monaten, natürlich abhängig von vertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen. Warte auf keinen Fall, bis der Vertrag beendet ist.
Guck mal hier: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_TzBfG_p14.html https://www.finanztip.de/befristeter-arbeitsvertrag/
Danke dir!
Das ist deutlich zu komüex bei viel zu wenig Infos. Bitte lasse Dich von einer Fachanwältin für Arbeitsrecht beraten. Möglichst zeitnah. Ist die Befristung sachgrundlos? Wenn nein: mit welchem Grund wurde weiter befristet? Wie oft? Wie lange? Gibt es einen Tarifvertrag? Ohne solche Infos kann man da nichts Vernünftiges zu sagen. Ausser: Kann gut sein, dass die Befristung nicht mehr legitim ist. Also lasse Dich bitte fachlich beraten.
Also wir sind ein kleiner Betrieb, da wird auch 5 mal gerade sein gelassen. Der Grund der Befristung war damals das mein Chef halt in Rente gehen wollte 2022, und ich sollte halt nicht als einzige einen unbefristeten Vertrag bekommen aus Fairness Gründen (ich weiß hats ja auch nicht fairer gemacht). Also nen richtigen Grund hat es nicht. Demnach also nicht gültig. Nur ob der Vertrag ungültig wäre oder nur die Befristung das ist mir noch unklar. Eine weitere Befristung oder so gab es nicht, nur einmal diesen von vornherein auf ca. 10 Jahre befristeten Vertrag. Ist auch kein Tarifvertrag. Eigentlich würde es mir zugute kommen wenn der ganze Vertrag ungültig wäre und ich nicht erst aushandeln muss ein Jahr länger zuhause zu bleiben. Einen neuen Vertrag würde ich höchstwahrscheinlich eh bekommen....
sry, aber das ist ziemlich wirr, was Du schreibst. Ist nicht schlimm, es kann und muss sich nicht jede auskennen. Dann wird es leider fast unmöglich, hier einen korrekten Rat zu bekommen. Es sieht so aus, als wenn die Befristung nicht wirksam ist. Aber das kann niemand aus der Ferne sagen. Folge wäre üblicherweise, dass der Arbeitsvertrag unbefristet ist, bei gleichen Bedingungen, nur eben ohne Befristung. Und dann hast Du auch kein Problem mit längerer Elternzeit, wenn Du darauf einen Anspruch hast.
Ja ich weiß sorry ist auch ne sache wo ich wirklich null ahnung hab... Macht vielleicht echt sinn mir mal nen Fachmann zu rate zu ziehen oder was mit meinem Chef zu vereinbaren.
Danke für die Einschätzung
Warum bist du dir so sicher das du einen neuen Vertrag bekommen würdest, wenn der ausläuft und du ein Jahr mehr Elternzeit nimmst (falls ich es richtig verstanden hab)? Deine Fachkompetenz will ich nicht anzweifeln, steht mir nicht zu. Allerdings wenn der Vertrag ausläuft, angesprochen wirst zwecks Verlängerung (was ich bezweifle) und sagst du möchtest noch ein Jahr zuhause bleiben muss ja Ersatz gesucht werden erneut. Heißt du bist zu ersetzen. Bevor ich als Chef auf jemanden noch ein Jahr warte, stelle ich lieber jemanden neues ein, da ich eh jemand neues brauche um die Lücke erneut zu füllen. Deswegen würde ich mich nicht in so sichere Tücher Wickeln und sagen bekomm eh einen neuen Vertrag trotz Verlängerung der Elternzeit. Ich würde mich erstmal mit der Firma in Verbindung setzen und parallel mich bei einen Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen. Laut meinen Wissen, darf man nur maximal 3 mal einen befristeten Vertrag verlängern und dann sollte man zusehen das es unbefristet ist. Ob das stimmt weiß ich nicht.
Tatsächlich bin ich dem Fach in dem ich da arbeite durch viele, und besonders eine große Weiterbildung schon recht spezialisiert, abgesehen davon arbeite ich seit 10 Jahren mit dem jetzigen Chef zusammen (und das in einem Beruf in dem man sich den ganzen Tag gegenüber steht), mitlerweile hat sich eine enge Freundschaft zwischen uns beiden, aber mitlerweile auch unseren Partnern entwickelt, er ist auch Patenonkel meiner kleinen. Und jedes Mal wenn wir uns sehen oder telefonieren sagt er mir er freut sich schon wenn ich wieder komme. Also ich bin mir da schon relativ sicher. Garantiert ist es zwar nicht, könnte ja immer irgendwas sein, aber mache mir keine sorgen. Und würde es nicht klappen, bin ich in einem Bereich wo immer personalmangel herrscht. Ja, mit den 3 mal 2 Jahren da hatte ich auch was im Gedächtnis. Werde es tatsächlich nochmal mit ihm besprechen müssen schätze ich.
Wenn die Befristung ungültig ist, dann hast du einen unbefristeten Vertrag. Einen AV muss man nicht in Schriftform haben, es erleichtert lediglich die Beweisbarkeit. Wenn der also eigentlich ungültig war wegen der Befristubg, dann bist du seit langem auch ohne neuen Vertrag in einem unbefristete Arbeitsverhältnis. Davon gehe ich übrigens auch stark aus nach den Schilderungen. Also ab zum Anwalt, prüfen lassen, dann weisst du mehr.
Ist der Vertrag bis 06/2022 befristet, so kann man keine Elternzeit bis 10/2022 nehmen. Man ist dann nach Auslaufen des AV Hausfrau mit Elterngeldbezug. Desweiteren verweise ich auf §14 Teilzeit und Befristungsgesetz. https://dejure.org/gesetze/TzBfG/14.html Es gibt genug Gründe warum auch z.B. Befristungen von z.B. 4 oder 6 Jahren möglich sind. Pauschale Aussage kann man nicht treffen, da braucht es wesentlich mehr Infos, daher bitte selbst prüfen.
Hier auch nochmal danke denen, denen ich nciht einzeln geantwortet hab für die Hinweise und links!
Werd mich da nochmal beraten lassen bevor ichs mit meinem Chef bespreche.