-Marla-
Liebe Mädels, ich bräuchte mal schnell eine Auskunft zur Einstufung im Tarifvertrag im öffentlichen Dienst. Zählt die Elternzeit auch als "Zeit", die in der jeweiligen Gehaltsstufe (z.B. Basis- oder Erfahrungsstufe...) verbracht wurde?? Sprich wenn ich z.B. zwei Jahre in Elternzeit war, rutsche ich dann auch eine Stufe höher oder nur wenn ich "wirklich" in dieser Zeit gearbeitet hätte? Ich hoffe jemand von euch kann mir das beantworten, vielen Dank! Marla
Nein. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war zweimal je ein Jahr in Elternzeit. War damals noch in Probezeit (Beamte). Sowohl meine Probezeit als auch meine Stufensteigerung wurden durch die Elternzeit gehemmt. D.h. nur wenn ich arbeite, steigt meine Stufe. Aus dem Gesetz: "Ein Aufstieg in eine höhere Stufe setzt eine ununterbrochene Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe für einen bestimmten Zeitraum voraus. Einer ununterbrochenen Tätigkeit gleichgestellt werden etwa Mutterschutzzeiten, Zeiten eines bezahlten Urlaubs oder Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen. Eine Elternzeit wird hingegen nicht als ununterbrochene Tätigkeit angesehen. Sie wird für eine Dauer von bis zu fünf Jahren nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet."
Danke dir! Habe es inzwischen auch im Netz gefunden...schade eigentlich, dass Elternzeit nicht angerechnet wird, aber im Grunde logisch;-)
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