LottesMama
Hallo nochmal, danke für Eure Hilfe zum Thema weiter unten! Ich denke, ich werde es so machen, wie es die meisten von Euch vorgeschlagen haben und das Thema erstmal meiden, so gut es geht! Ich denke, die meisten Kollegen können sich eh schon was denken. (Zur Erklärung: Bin in der 6. SSW, hatte Blutungen und bin jetzt fortgesetzt krankgeschrieben und es kamen schon die ersten verdeckten Nachfragen von Kollegen über die Sozialen Medien, was denn mit mir los sei) Nun zu meiner zweiten Frage: Ich habe noch eine 2-jährige Tochter. Ich weiß, dass ich vom Arzt die AU bekommen habe, damit ich mich schone. Das mache ich auch, soweit das geht. Aber ich kann mich doch jetzt nicht 2 Wochen lang mit meiner Tochter daheim einschließen! Wir sind eigentlich jeden Tag draußen, auf Spielplätzen in der Nähe, machen kleine Ausflüge etc. Ich bin nur so unsicher, ob ich während der Krankschreibung nun weiterhin mit ihr zum Spielplatz gehen, bzw fahren kann (wohnen etwas außerhalb). Also von der arbeitsrechtlichen Seite her meine ich! Wie weit darf ich mich draußen zeigen, bzw. was würdet ihr machen, was eher lassen? Danke Euch wieder im Voraus!
Steht auf der AU, dass du zu Hause sein musst? Du kannst alles tun, was dir nicht wissentlich schadet. Kurze Spaziergänge zum Spielplatz oder zum Einkaufen kann dir keiner verbieten, wenn nicht ausdrücklich auf der AU steht, dass du zu Hause liegen sollst. Du darfst natürlich rausgehen und Kollegen und Chef dürfen dich auch sehen. Normale Tätigkeiten sind völlig in Ordnung. Dass du keinen Sport machen sollst, oder zum Tanzen versteht sich von selbst.
Solange es deine Wiederherstellung nicht gefährdet. Normale Alltagsaktivitäten sind erlaubt, es sei denn, man ist bettlägerig krank geschrieben, dann muss man sich eben auch entsprechend schonen. Google auch mal... http://www.123recht.net/Krankgeschrieben-Was-ist-erlaubt-__a148556.html
Solange die Au nicht beinhaltet, dass du Bettlägerig bist, darst du alles tun, was deine Genesung fördert - du dürftest sogar in den Urlaub fahren, wenn dein Arzt das abnickt.
Wie ich neulich las. Die Mutter eines Dschungelcamp Sternchens hat sich nämlich krankschreiben lassen, und ist dann mit ihrer Tochter nach Australien gereist, um beim Dreh dabei zu sein. Sie ist Gymnasiallehrerin, wurde jetzt vom Dienst suspendiert, hat ein Verfahren am Hals, und ihr Arzt musste die Unterlagen rausrücken. Klar, keiner außer den Beteiligten weiß, was da im Einzelnen wirklich gelaufen ist - aber bei sowas sollte man wirklich immer extra Vorsicht walten lassen, und nicht pauschal agieren...
Naja, die Lehrerin hatte aber vorher schon für die Zeit einen Urlaubsantrag gestellt, der aber abgelehnt wurde. ;)
Na dann!
Auffälliger geht's ja dann kaum noch!
Mein Gedanke war von einer echten Krankheit und nicht, weil jemand unbedigt bei der Blamage seines Kindes im Dschungelcamp dabei sein wollte, weil der Chef den Urlaub verweigert hat.
Kollege meines Mannes hat das 2 x so hingebkommen (kurzurlaube, die nicht genehmenigt wurden, dann wurde er plötzlich immer krank,) Nach dem 3. Mal durfte er dann seine Sachen packen
Blutungen in der Frühschwangerschaft, da gehört man zunächst, solange die Blutung persistiert (anhält) mit eingeschränkter Bettruhe aufs Sofa. Das bedeutet, man sollte möglichste liegen, darf zum Toilettengang aufstehen und was man sicher nicht macht, ist mit der 2 Jährigen zum Spielplatz zu gehen. Die Tochter einschließen muss man ganz sicher nicht, denn eine Schwangerschaft in der 6. SSW setzt einen aktuellen Partner voraus, der dann halt einspringen und den Spielpart Draußen übernehmen muss. Bestehen keine Blutungen mehr, kann man sicher auch rausgehen, aber mit 2 jährigem Wirbelwind kann das auch mal problematisch sein und dann kommt man doch in die Verlegenheit das Kind zu heben oder zu tragen (zum Trösten) und das ist nicht förderlich. LG und gute Besserung
Du bist krank zu Hause weil du bei Anstrengung dein Kind verlieren könntest! Das sind die Fakten. Natürlich bleibt man da zu Hause und geht nicht zum Spielplatz. Sonst kannst du auch arbeiten gehen. Wo bitte ist die Rechtfertigung aus diesem Krankengrund "kleine Ausflüge" zu machen?
Dann sollte die AP einfach mal ihre Krankenkasse ansprechen. Das Kind soll ja auch nicht versauern...
Du kennst den Unterschied zwischen "von der Parkbank aus seinem spielenden Kind zusehen" und "arbeiten" nicht? Dann hast du noch nicht wirklich gearbeitet, nehme ich an. Sie hat nach Rechtmäßigkeit gefragt und nicht nach erhobenen Zeigefingern. Wenn sie nicht bettlägerig geschrieben ist, darf sie auch mit dem Kind raus. Ob du und ich und wer auch immer das gut oder nicht gut findet steht nicht zur Debatte.
Mich persönlich interessiert das eigentlich nicht. Aber ICH würde zu Hause bleiben und mich ausruhen. Und ein 2-jährigem Kind geht noch nicht völlig allein auf den Spielplatz. Da muss man heben und halten und klettern... Oder warst du noch nie auf dem Spielplatz?
Ja e sollte ihr zustehen. Aber ob das Kind bei einer Fremden mitgeht? Aber den Haushalt könnte sie machen. Da ist dann schon wieder etwas mehr Raum zum ausruhen. Und das Kind kann mit Papa, Oma, Freundin.... raus.
Doch sicher - Danke für den Lacher - deshalb weiß ich auch, dass es funktionieren kann. :)
Wenn man versucht einen Ball zurückzuwerfen und auch treffen will, sollte man das richtige Ziel haben - hattest du nicht.
Wenn es dir so egal ist, kannst du deine Moralpredigt - noch dazu, weil sie arbeitsrechtlich unbedeutend ist - auch stecken lassen
Ich hätte nur dann eine bekommen, wenn ich bettlägerig geschrieben gewesen wäre. Aber fragen schadet ja nicht.
Es geht hier doch nicht um Arbeitsrecht. Es geht darum die richtige Wahl für das Ungeborene zu Treffen.
Der AP ging es ums Arbeitsrecht. Überlesen?
Tatsächlich?
Das ist doch sonst nicht dein Niveau.
Wenn ich Blutungen habe und es droht mir ein Abgang, dann gehe ich nicht mit dem Kind auf den Spielplatz. ICH würde das nicht tun und MuP scheinbar auch nicht. Meiner Erfahrung zu Folge war mein 2-Jähriger "schlimmer" wie Arbeit. Zumindest körperlich. Es kommt ja auch drauf an, was man arbeitet. Der war so schnell und wuselig, völlig schmerzbefreit. Es mag natürlich auch Kinder geben, die sitzen mit Sonnenhütchen und Schäufelchen 2 Stunden unter der Rutsche im Schatten und bescheren der Mami viel Ruhe und eine lockere Auszeit. Freut mich für alle Mütter dieser Welt, wo das so ist ;-) Was die AP macht, kann uns persönlich schnurz sein. Sie bittet um Einschätzung und die hat sie bekommen. ;-)
...darf sie all das machen, was ihre Erkrankung/ihren Zustand nicht verschlechtert, bzw. einer Genesung entgegensteht. DAS IST Arbeitsrecht! Weil es eben die Frage ist, ob ein Spielplatzbesuch sich mit dem Gedanken des "Schonens" verträgt oder nicht. Warum bist du so biestig heute?
Ja, tatsächlich - es ging ihr tatsächlich um das Arbeitsrecht. Ich wundere mich immer wieder darüber, dass Menschen, denen die Argumentationen ausgehen oder die feststellen, dass sie einen wesentlichen Faktor übersehen haben dann plötzlich mit der Niveaufrage kommen. Wozu? Sie hat nach Arbeitsrecht gefragt. Du beantwortest die Frage moralisch und ich arbeitsrechtlich. Was hat das mit Niveau zu tun, außer, dass du ihre Frage tatsächlich nicht beantwortet hast?
Was du oder ich tun würden steht nicht zur Debatte. Das muss sie selbst entscheiden. Es ging hier ums Arbeitsrecht - nicht um unsere moralische Meinung.
Das ist keine moralische Frage, das IST eine Arbeitsrechtliche!
MuP hat berechtigterweise einen anderen Aspekt beleuchtet! Die AP fragte nämlich im letzten Satz, was man ihr raten würde, was sie tun oder lassen soll - und da verlässt es schon den rein arbeitsrechtlichen Aspekt.
Wieso darf man eine Frage nicht auch von anderen Blickwinkeln aus beantworten? Passiert hier doch ständig! Mal ist es wenig hilfreich, meist aber doch!
Kein Grund, böse zu werden!
Ich bin nicht biestig. Ich versuche nur, die Frage, die gestellt wurde zu beantworten ohne meine moralischen Bedenken zu äußern, nach denen nicht gefragt wurde. Ich kann halt nicht nachvollziehen, warum bei rechtlichen Fragen immer die Moralkeule geschwungen wird. Genau das war nämlich letztens schon mal die Frage. Da war die AP auch krankgeschrieben und wollte auf ein Konzert oder Theater. Nichts Pogohüpfiges, was ruhiges und fast ausnahmslos das halbe Forum wollten ihr das vermiesen, obwohl es nicht einen einzigen Minigrund gab, die Karten verfallen zu lassen.
Ich bin nicht biestig. Ich versuche nur, die Frage, die gestellt wurde zu beantworten ohne meine moralischen Bedenken zu äußern, nach denen nicht gefragt wurde. Ich kann halt nicht nachvollziehen, warum bei rechtlichen Fragen immer die Moralkeule geschwungen wird. Genau das war nämlich letztens schon mal die Frage. Da war die AP auch krankgeschrieben und wollte auf ein Konzert oder Theater. Nichts Pogohüpfiges, was ruhiges und fast ausnahmslos das halbe Forum wollten ihr das vermiesen, obwohl es nicht einen einzigen Minigrund gab, die Karten verfallen zu lassen.
Ich war nicht "böse" - ich hab nur auf ein anfeindendes Post geantwortet. Ich glaube, ihr missversteht mich da. Ich bin nicht anderer moralischer Meinung und den Rest nochmal und nochmal schreiben erspar ich mir - verzeih ;)
Wenn es sich nicht verträgt, dann muss der Arzt sie bettlägerig schreiben.
Richter A kann deshalb im gleichen Fall zu einem völlig anderen Urteil gelangen als Richter B. Deshalb schreiben Juristen bei ihren Traktaten auch immer gern was von "herrschender Meinung" nach der dies oder jenes erlaubt ist oder eben nicht. Es ist IMHO nicht verwerflich, nicht nur den reinen Gesetztestext vor Augen zu haben, und sich an dessen Buchstaben zu klammern. Sonst gäbe es ja keinerlei Raum für Interpretationen und Ermessensentscheidungen.
Wo habe ich dich angefeindet? Weil ich geschrieben habe ob du noch nicht auf dem Spielplatz gewesen bist? (vs noch nie gearbeitet?!) Naja, es ist ja gut zu diskutieren. Jetzt kann sich die AP sich ihre Meinung aus allen Perspektiven bilden ;
Nicht mich
Ich geh jetzt Schrank lackieren
Nein, der Arzt muss sie NICHT bettlägrig "schreiben", weil sie nicht bettlägerig IST (siehe oben, meine Erläuterung zu eingeschränkter Bettruhe unter Blutungen). Nicht bettlägrig sein (und wahrscheinlich auch keine Blutungen mehr zu haben), heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass man alles machen darf! Und es packt hier auch keiner die Moralkeule aus. ICH zumindest nicht! Es ging darum, was man machen darf und kann und sollte. Und da bleibt man immer wieder an der Aussage hängen, sie darf all das machen, was ihrer Genesung nicht im Wege steht. Ich fühle mich außerstande das für die AP zu beantworten, habe aber meine persönlichen Zweifel, aus MEINER Erfahrung mit einem 2-jährigen Kind. Wenn die AP das nicht sicher selber entscheiden kann, dann wäre eine weitere Möglichkeit sich an den behandelnden Gynäkologen zu wenden und um seine Einschätzung der Gefährdung zu bitten.
Ich hatte vor kurzem eine...und ich war nicht bettlägerig...., ist wohl immer von Fall zu Fall unterschiedlich.
da habe ich anscheinend was losgetreten!
Mir ging es wirklich rein ums arbeitsrechtliche!
NATÜRLICH achte ich auf meinen Körper, denn ich habe wirklich große Angst davor, dass etwas schiefgehen könnte!!! Ich achte da wirklich sehr auf meine Grenzen.
Und ich würde z.B. nicht allein mit ihr auf den Spielplatz gehen (obwohl sie ein sehr ruhiges Kind ist und meistens sehr lange schaukelt, dann manchmal noch Rutscht oder auf dem Trampolin hüpft. Die meiste Zeit schaut sie einfach anderen Kindern zu)! Aber ich war mir unsicher, ob ich eben mitgehen darf auf den Spielplatz, in die Stadt zu einem Spaziergang etc, wenn ich mich gut genug fühle!
Die Blutungen sind seit fast einer Woche weg und kamen, nachdem ich am letzten Tag meiner Krankschreibung wegen der Grippe, mich endlich wieder gut gefühlt habe. Das habe ich dann auch gleich genutzt und all das gemacht, was in den 14 Tagen davor im Haushalt liegen geblieben ist Die Quittung kam dann in Form einer starken Blutung und Krämpfen! Glaubt mir, ich habe meine Lektion gelernt