Tini_79
dann dürfen die leiblichen Kinder u.U. zahlen, obwohl ein Leben lang nie Kontakt bestand. Das finde ich mal richtig Sch...
Naja, aber dazu muß man aber erstmal gewisse Summen verdienen, aber ich glaube mal gelesen zu haben dass es dann auch noch Ausnahmen gibt bei Vätern die z.b. Niemals Unterhalt an das kund bezahlt haben.. SO HOCH IST DER SELBSTBEHALT Vom so errechneten bereinigten Nettoeinkommen können die Kinder nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle ihren Selbstbehalt abziehen. Dem Unterhaltspflichtigen steht seit dem 1. Januar 2015 ein Selbstbehalt von 1.800 Euro und für den Ehepartner von 1.440 Euro pro Monat zu. Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3.240 Euro. Hinzu kommen Freibeträge für eigene Kinder, die sich ebenfalls nach der Düsseldorfer Tabelle richten.
Alleine nie Unterhalt gezahlt zu haben reicht da leider nicht mehr aus. Nur in schweren Fällen (Gewalt, Missbrauch usw) kann man dagegen angehen. Meine Mutter musste jahrelang zahlen. Und bei 2 Vollzeitarbeitenden sind 3.200 nun nicht sooo viel, zumal wir Kinder da schon groß waren. Und der Mann meiner Freundin durfte die Beerdigung des Vaters zahlen, obwohl über Jahrzehnte kein Kontakt bestand. Von daher bin ich eher für die Adoption, obwohl das natürlich nicht der einzige Grund sein kann.
Sollte jemand an mich herantreten , dass ich für meine Mutter die Pflege zahlen soll, werde ich mich weigern - notfalls mit Anwaltlicher Hilfe. Ich habe habe meine Mutter nur in meinen ersten 1,5 Lebensjahren "kennengelernt" und dann nochmals für vielleicht 1 Jahr "Kontakt" gehabt, als ich 17 war - das wars. Sie hat sich nie um mich bemüht, dann braucht sie auch nicht ankommen, wenn sie jemanden braucht, der ihr die Pflege zahlt.
Wegen dem Geld. Das macht dann der Staat.
Eine Freundin "durfte" sich auch um die Beerdigung des Erzeuger kümmern, obwohl nie Kontakt bestand.
Wegen Adoption. ..
Wenn die Ehe dann nicht hält,weil der Mann sich als Ar*** entpuppt und der Adoptivvater Pflegefall wird, müsste das Kind auch zahlen.
da kann man nur hoffen,dass Frau nicht 2x total daneben greift...
im Pflegefall zahlen! Das weiß ich sicher, weil ich selbiges bin. Kind aus 1. Ehe ich bin. Neue Frau reich und will nicht, dass Kind aus 1. Ehe auch nur irgendwas an Pflichtteil bekommt, was von ihr stammt! Darum habe ich der offiziellen Enterbung bzw Pflichtteilsverzicht zugestimmt. Das muss notariell beurkundet werden. Da das Kindschaftsverhältnis aber besteht, darf ich trotzdem blechen, wenn die es nicht mehr können!
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