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noch mal hoch hol die sache

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ich las den letzten satz noch mal und da steht ja: "Ich habe das strafrechtliche Ermittlungsverfahren aus den dayrgelegten Gründen eingestellt." und in der sache wegen diebstahl damals bei mir stand: "das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170 Abs.2 StPO eingestellt." und das soll beides von ein und dem selben Oberamtsanwalt geschrieben worden sein!!!


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Und worin liegt das Problem? Versteh ich jetzt nicht. LG


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lies dir mal den 1. satz ganz genau durch. den felhler hab ich nicht rein gemacht und es ist nicht der einzigste. das gesamte schreiben strotzt nur so von fehlern. damals schrieb gleicher oberstaatsanwalt noch den § noch mit rein und jetzt?


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Naja, ich seh es ja bei uns.....die Amtsanwälte/Richter/Staatsanwälte verfügen ein Schreiben...schreiben es aber nicht selber. Und wenn das dann jemand so falsch getippt hat..... Passiert bei uns leider auch immer wieder. Und m.E. muss ein Einstellungsparagraph nicht zwingend drin stehen, wenn er die Einstellung ausreichend begründet hat. LG


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Also vom Gericht geschriebene Briefe haben im Normalfall immer irgendwelche § Sätze dabei und im Normalfall keine Rechtschreibfehler, maximalst wird mal ein Name falsch geschrieben.. Am besten wie dir schon empfohlen wurde gehe damit zur Polizei lg Tina


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es gibt keine wirkliche begründung. der oberstaatsanwalt muß es doch zumindest mal durch gelesen haben, was er als anzeige auf den tisch bekommen hat. oder etwa nicht?


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wenn du magst kann ich ja mal das schreiben für dich einscannen und dir rüber schicken.


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Normalerweise sollte der Name des OAA drunter stehen und ein "Ausgefertigt ..... Justizangestellte", oder "Auf Anordnung .(Name) Justizsangestellte" Es muss eine Anschrift, ein Geschäftszeichen und eine Telefonnummer erkennbar sein. Wenn du die hast, dann ruf doch Montag da einfach mal an. Sollte das alles nicht drauf sein, geh damit zur Polizei. LG, jana


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Kannst du gerne mal machen. LG