1plus1macht3
http://www.heute.at/news/oesterreich/ooe/art23653,869494
soll man jemanden verurteilen, dessen schuld nicht erwiesen ist bzw. die überhaupt fraglich ist, weil nicht nur die psychische, sondern auch körperliche verfassung der frau zu dem zeitpunkt hilfebedürftig war`?
das klinkt mir behindert und nicht psyhisch krank frau muss ja fähig sein das kind rauszufischen und wenn ihr mann schon ein lautes pummpern hört kann er ja eintretten..
das hat nix mit psychisch krank zu tun und mit behindert erst recht nicht.
Ich kann sowas nicht nachvollziehen der mann hat ja ein lautes pummpern gehört da geht man automatisch rein ,, naja armes baby
ach, was man alles so tut wenn man selbst nicht in der situation ist. btw wird nicht erwähnt ob die klotür abgeschlossen war.
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