weigel
Hallo, ich weiß nicht, wo ich sonst hier schreiben kann. Gestern kam meine Schwiegermutter zu uns mit folgenden Anliegen an meinen Mann: Sie will sich ein Haus auf Kredit kaufen und Sie möchte, das mein Mann als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen wird. Sie möchte damit verhindern, dass ihre Tochter das Haus später einmal erbt. (Warum auch immer) Wie ist das mit der Haftung für das Haus, wenn sie ihre Raten nicht mehr zahlen kann und wie läuft das dann mit den Pflichtteil für Ihre Tochter. Ich hätte es sofort abgelehnt, aber mein Mann sagt, er kann seine Mutter nicht im "Stich" lassen. Ich habe Angst, das wenn seine Mutter nicht mehr zahlen kann oder im schlimmsten Fall stirbt wir das Haus bezahlen müssen. Kann mir einer bitte helfen? Danke
Geht es deiner Schwiegermutter denn gut? Wie wäre es, wenn sie eine Schenkung macht und ihr ein Nießbrauchrecht gewährt? Den Pflichtteil bekommt die Tochter, enterben ist nicht mehr so leicht wie früher - am besten lasst ihr euch mal bei einem Anwalt beraten! LG
enterben geht gar nicht mehr.... genau wie wusel saagt und ich gehe ganz stark davon aus,dass dein mann zahlungspflichtig ist wenn er im grundbuch mit drin steht.denke sie ist besser beraten,wenn sie das Testament so schriftlich festlegt,dass sie darauaf wert liegt,dass die Tochter nur den Pflichtanteil bekommt und mehr nicht
unbedingt einen anwalt fragen. solche angelegenheiten sind sehr heikel. habr ihr eine rs-versicherung?
Gerade bei so einem Thema würde ich einen Anwalt aufsuchen
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