Elternforum Rund ums Baby

nicht straffähig

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
nicht straffähig

wir6

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der Nachbarsjunge (11 Jahre) hat unseren Vorgatenzaun mit Absicht eingetreten. Also nicht einmal dagegen getreten, sondern komplett zerstört. Er wurde darauf hin angesprochen, grinst frech und meinst "kannst mir nichts" und geht weg. Mutter hat auch kein Geld (traue ihr auch durchaus zu, dass sie keine Haftpflicht hat) was mach ich jetzt nun? mir gehts gar nicht sooo dolle um den Zaun, sondern, dass er mal eine Lektion bekommt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wir6

und Anzeige erstatten. Grüße Sodapop


Mitglied inaktiv

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Da 1. das Kind mit 11 Jahren schon etwas schlauer ist 2. der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/haften-eltern-fuer-ihre- kinder_581620_685676.html Grüße Sodapop


Littlecreek

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Genau deshalb kann die Mutter eben nicht zur Kasse gebeten werden, wohl aber der Junge, sobald er 18 ist und ein eigenes Einkommen hat. Dann muss aber auch dafür gesorgt werden, dass die Angelegenheit nicht verjährt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Ich hab den Artikel nicht richtig gelesen. Die "die Erwachsenen" haften dann, sondern der Verursacher als Erwachsener. Grüße Sodapop


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von wir6

Hm...er ist zwar nach dem Strafrecht nicht strafmündig, aber ich glaube im Zivilrecht ist es - wenn es um Schadensersatz geht - anders.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Ich kenne mich bei euch nicht mit straf und Zivilrecht aus, ob man da was machen kann oder nicht, ich würde es dennoch zur Anzeige bringen...


Pelle

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Antwort auf Beitrag von wir6

auch wenn die Mutter kein Geld hat,würde ich es nicht abhaken..dann arbeitet er den Schaden ab,so würde ich es als Mutter sehen..was sagt die Mutter denn konkret


kaathii

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Antwort auf Beitrag von wir6

Ich würde es anzeigen, natürlich doof für die mutter, aber der wird dann schon von mutti einelektion bbekommen.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von kaathii

"Eltern haften für ihre Kinder" Ich würde zuerst die Mutter um ein Gespräch bitten. Zeigt sie keine Einsicht, dann Anzeige...


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Auch wenn der Junge mit 11 Jahren noch nicht strafmündig ist, kannst du es bei der Polizei zur Anzeige bringen. Die Polizei lädt den Jungen dann trotzdem vor und er wird aktenkundig. Strafe erhält er zwar mit 11 Jahren noch keine aber wenn er noch mehrere Anzeigen erhält, bis er 14 Jahre alt ist, greift das Strafrecht nach seinem 14. Geburtstag und die alten Sachen werden bei der Strafhöhe mit einbezogen. Desweiteren müssen die Eltern den Schaden, den ihr Sohn angerichtet hat trotzdem bezahlen. Gruß Sylvia


hormoni

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Antwort auf Beitrag von wir6

LG


hormoni

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Ich würde übrigens mit der Anzeige bis NACH dem Gespräch warten. LG


wir6

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klar war ich da. Sie brüllt ihn an, er lächelt micht an (son fieses) war ich gar nicht so und nu? nu fragt sie, was ich von ihr will


kaathii

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Antwort auf Beitrag von wir6

Sorry....anzeigen!!! Da muss die mutti halt durch.


Pelle

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Antwort auf Beitrag von wir6

den Schaden ersetzt haben..das wirste ihr ja auch gesagt haben..geht da nichts,würde ich es auch zur Anzeige bringen..Hast Du Zeugen für die Tat?


desire

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Antwort auf Beitrag von wir6

ihrem kleinen scheisser mal den Hosenboden stramm ziehen.... frag sie ob sie ne Anzeige auf der Polizei möchte oder ob sie den Zaun gern zahlen möchte.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von wir6

tja...in diesem Fall würde auch ich weitere Schritte erwägen.


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von wir6

Dann Anzeige, ganz klar... sonst denkt der Junge, er könnte machen was er will. Wenn die Polizei vor ihm steht, wird er hoffentlich den Ernst der Lage erkennen und so ein Blödsinn nicht nochmal machen.


wir6

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Antwort auf Beitrag von wir6

ein Nachbarskind, 8 Jahre alt, weiß nicht, ob das "zähl" oder dann nicht Aussage gegen Aussage steht. Ich weiß schon, wem ich mehr glaube, da ich die beiden kenne, aber die Polizei weiß es ja nicht


Pelle

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Antwort auf Beitrag von wir6

dann geh den Weg der Anzeige,das Schlimmste was nun passiert..es wird eingestellt,zwecks fehlendne Beweisne oder so..dann bleibste auf dem Schaden sitzen :-(


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von wir6

Wieso wem du mehr glaubst ? Ich denke, du hast es selbst gesehen, oder nicht ?


LaLeMe

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Antwort auf Beitrag von wir6

und beschuldigst den jungen, mh, vielleicht war es ja auch der andere junge, ich wäre da vorsichtigt


Caitryn

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Antwort auf Beitrag von wir6

... So wie du es schreibst, braucht er wohl wirklich mal eine Grenze aufgezeigt und daher wäre die Polizei wohl auch angemessen. Das man Scheiße baut - o.k., aber irgendwann sollte Einsicht da sein. Die Mutter scheint es, laut deines Berichtes, nicht im Griff zu haben. Ist er vorher schon auffällig gewesen? Was weißt du sonst noch? Wie ist das Verhältnis sonst zur Familie? Du solltest also einiges bedenken, was und wie du es machst und welche Folgen es hat. Vielleicht kannst du deinen Partner mit einschalten. Er soll sich den Kleinen noch mal sachlich zur Brust nehmen und fragen was da so vorging und welche Motivation, ob der Kleene weiß, dass das nicht Recht ist, welche Konsequenzen er selbst denkt, wie sein Verhalten ist.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von wir6

Der Junge ist nur dann deliktsfähig im Sinne des Gesetzes und kann für die Tat verantwortlich gemacht werden, wenn er bei der Zerstörung des Gartenzauns "die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" hatte. So der Gesetzeswortlaut. Anders ausgedrückt, er haftet nur dann, wenn es sein "Verstand" zulässt. Die private Haftpflicht der Mutter greift generell nicht, wenn der Zaun vorsätzlich zerstört wurde. Die Mutter selbst haftet auch nur dann für Ihren Sohn, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob vernachlässigt hat. Ich würde mit der Mutter bzw. den Eltern sprechen. Es ist ihre Aufgabe den Jungen zu erziehen. Dir bleiben da wenige Möglichkeiten, außer dass Du ihn künftig "ignorierst" solange er sich nicht entschuldigt.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Habe jetzt erst deine weiteren Antworten gelesen. Der Erziehungsauftrag liegt ganz klar nicht bei dir, sondern bei den Eltern des Jungen. Haben sie aber keine Einsicht bzw. benehmen sich dir gegenüber rotzfrech, würde ich auch mal die Polizei vorbeischicken. Deinen Gartenzaun wirst Du vielleicht dadurch nicht bezahlt bekommen, außer du magst es vor Gericht darauf ankommen lassen, aber der Mutter hättest Du schon mal signalisiert, dass du dir so ein Verhalten nicht bieten lässt.


wir6

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Antwort auf Beitrag von wir6

nein ich habe es nicht selbst gesehen, sondern das Nachbarmädel, daraufhin habe ich, als ich ihn gesehen habe angesprochen, dann die Mutter. Ja, ich weiß halt nicht, hab kein besonders gutes Bild von der Familie. Auch der Junge, ja was soll ich sagen, er ist nicht von Grund auf "böse" er lässt sich gern verleiten (ist auch nicht der Hellste, wenn ich das mal so sagen darf) kann also gut sein, dass sein Kumpel gesagt hat "ey mach mal kaputt" und dann macht er es. Also er baut auch schon mal Mist, aber ich habe den Eindruck, dass es nicht von ihm kommt, er nur zu "dämlich" ist da mit zu machen Ja, Aufsichtspflicht ist da so eine Sache, selbst die 4jährge geht mit einem Labradormischling, der extrems auf andere Rüden reagiert alleine spazieren das ist das, was ich selbst gesehen habe, anderes durch Dorftratsch gehört, aber das ist ja immer so eine Sache....wird ja auch mal schnell übertrieben. ich wollt eigentlich nicht die Polizei einschalten, finde ein bisserl drüber für einen Gartenzaun. Dacht halt, dass er es abarbeiten könnte, mit neuen aufbauen, streichen so etwas. Aber der Mutti scheint das pupegal zu sein. Na gut, danke schon mal


Pelle

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Antwort auf Beitrag von wir6

das er es war..also wäre nur Anzeige gegen unbekannt das erste,den Rest müsste Polizei klären


Honey58

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Antwort auf Beitrag von wir6

Schöner Gedanke, aber dazu bräuchte die Mutter die gleiche Einsicht und ihr müsstet am gleichen Strang ziehen. Ärgerlich! Aber wenn Du keine Polizei vorbeischicken möchtest und sich die Mutter nicht kompromissbereit zeigt, fällt mir auch nichts ein was du tun könntest.


Honey58

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Antwort auf Beitrag von Pelle

Wieso Anzeige gegen unbekannt? Der "Täter" wurde ja gesehen. Die Frage wäre nur, ob die Anzeige mangels Beweisen fallengelassen wird....wovon man bei einem 11-jährigen eigentlich ausgehen kann.


wir6

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Antwort auf Beitrag von Pelle

naja, aufgrund meiner Erfahrung mit diesen beiden Kindern wüßte ich kein Grund, warum ich dem Mädel nicht glauben sollte, vor allem, weil sie mit dem Jungen so gar nichts sonst zu tun hat. Aber nein, zu 100% WISSEN tue ich es nicht, aber auf sein fieses freches Grinsen als Reaktion, wurde meine Vermutung nur mehr bestärkt.


Pelle

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Antwort auf Beitrag von Honey58

unbekannt mit Hinweis auf Aussage des Nachbarkindes...ich denke,die Polizei wird ihr dann schon sagen,ob die Anzeige auch direkt gemacht werden kann


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von wir6

aber er kann für den Schaden haftbar gemacht werden und wenn er die nächsten 30 Jahre den Zaun abbezahlt.


Honey58

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Sprichst Du da aus Erfahrung oder woher nimmst Du dein Wissen?


Lina301

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche haben mit der Strafmündigkeit nichts zu tun. Wenn ein Kind zwischen 7 und 18 bewusst einen Schaden anrichtet, und das vorher erkennen konnte (was hier der Fall zu sein scheint) ist es auch für den Schaden haftbar. Wohlgemerkt das Kind selbst- die Eltern haften nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht ! Der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" ist rechtlich unsinnig. Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt auch nicht so schnell, wenn er festgestellt wurde d.h. der Junge muss rechtlich für den Schaden aufkommen sobald er Geld verdient. Das kann natürlich dauern... http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Honey58

Mein Wissen basiert auf beruflichen Grundlagen.


Honey58

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Oh weia


JuliaMüller

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Job verfehlt? Spaß beiseite, klingt nicht wirklich fundiert und vorallem nicht praktikabel.


Mitglied inaktiv

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Man kann ein Kind ab dem 8. Lebensjahr auf Schadensersatz verklagen. Den Rechtsstreit führt es zwar im eigenen Namen, wird aber wie immer gesetzlich durch die Eltern vertreten. Was dagegen das Urteil anbetrifft, so haftet das Kind eigenständig. Die Vollstreckung kann über 30 Jahre hinweg erfolgen. Jetzt bin ich raus hier.


JuliaMüller

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Hast Du das aus einem Lehrbuch abgeschrieben?