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Nebenwohnsitz anmelden

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Nebenwohnsitz anmelden

dkteufelchen

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Kann jemand helfen? Eins meiner Kinder zieht nächste Woche in ein Internat. Er ist 16. Papiere haben wir schon alle. Ich bin davon ausgegangen, das er die "Nebenwohnung" am Heimatort angeben muss - mein Fehler. Er muss sich im dortigen Amt melden. "Darf" er das mit 16 schon alleine. Die wollen doch normal für jeden Sch... die Genehmigung der Eltern haben.


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ab 16 kann man sich alleine anmelden, egal, ob mit Haupt- oder Nebenwohnung.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von wolfsfrau

dann schick ich ihn mit personalausweis und der mietbescheinigung vom Internat zum amt und gut ist?


wolfsfrau

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ja genauso. Steht auch im Bundesmeldegesetz. Du kannst auch vorher kurz dort anrufen.


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ich bin 2011 mit 17 ausgezogen. Wollte mich 500km entfernt anmelden. Saß brav 3h im Warteraum, wurde aufgerufen, meine Unterlagen angesehen und: „Sie dürfen sich gar nicht anmelden“. Mit 17 war ich zu jung. Ich weiß nicht, inwiefern sich das in den letzten Jahren geändert hat, aber ich brauchte die Unterschrift beider Elternteile, da ich nicht vorzeitig für volljährig erklärt war und man (laut denen) volljährig sein musste. Im Zweifelsfall würde ich ihm an deiner Stelle einen Schrieb für den Notfall mitgeben. Kopien der elterlichen Persos und darunter: Wir, X und Y, wohnhaft in A, erlauben unserem Sohn, Z, geboren am B, sich unter Adresse C mit Erstwohnsitz anzumelden und A als Zweitwohnsitz zu erhalten. Irgendwie sowas. Viel Erfolg!