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Namensänderung

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Namensänderung

Mitglied inaktiv

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Ich frage nicht für mich, wir haben alle den gleichen Namen. Wenn allerdings die Eltern verheiratet sind, aber jeder seinen eigenen Nachnamen behalten hat, die Kinder den Namen eines Elternteils bekommen haben. Wie umständlich ist es dann den Namen von dem anderen Elternnteil zu bekommen? z.B. die Mutter heißt Kaiser, der Vater heißt Müller(Eltern verheiratet). Die Kinder heißen auch Müller. K1 möchte aber mit 12 Jahren Kaiser heißen. K2 mit 9 Jahren ist es egal, tendiert aber zu Müller. Was wäre in dem Fall möglich? (in großer Hoffnung, dass sich jemand auskennt).


Clivi8

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Ich denke, das ist ganz einfach machbar, wenn beide Elternteile zustimmen. Was es kostet, weiß ich nicht.


Birte0504

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Sicher? Uns hat man das ganz anders erklärt im Amt: Den einmal festgelegten Ehenamen kann man nicht mehr ändern. Den Ehenamen bekommen die Kinder. Der Partner, dessen Name nicht Ehename ist, kann später noch den Ehenamen annehmen oder einen Doppelnamen wählen.


Aixoni

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Antwort auf Beitrag von Birte0504

Ich kenne es so wie Birte, nur mit dem Begriff Familienname. Deswegen müssen ja auch immer alle Kinder eines Paares denselben Nachnamen bekommen. Im Zweifelsfall hilft aber sicherlich ein freundlicher Anruf beim Standesamt - die müssen es ja wissen.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Birte0504

Ganz genau so wurde es uns auch erklärt.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Warum schreibst Du das obwohl Du ganz offensichtlich keine Ahnung hast? Ich lese das hier so oft dass irgendwelche Meinungen ohne den Hauch einer Ahnung kundgetan werden und es nervt mich. Dann kennzeichnet es wenigstens mit "ich habe keinen Plan aber gebe trotzdem meinen Senf dazu" und schreibt es nicht so als ob ihr es wüsstest.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Aixoni

Ich glaube Familienname ist der Name den die Kinder bei ihrer Geburt bekommen und Ehename wird er genannt wenn die Eheleute ihn festlegen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Ich habe wirklich keine Ahnung davon und im Internet findet man alles mögliche dazu - mal ist es unproblematisch, mal geht es gar nicht, mal müssen beide Elternteile sich auf nur einen Namen einigen. Das verwirrt total. Dachte nur, dass es hier eventuell Mütter gibt, die das schon erlebt haben.


zwergchen1984

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In einigen Jahren kann ich es dir sagen ^^ Freunde haben im Mai geheiratet und 20 Jahre(!) Zeit, sich für einen Namen zu entscheiden. Bei meiner Hochzeit vor 10 Jahren ging das noch nicht. Ich kann also auch nichts verbindliches weitergeben. Bisher trägt das Kind den Namen der Frau, das zweite wird diesen Namen ebenfalls bekommen. Und du warst nicht gemeint, sondern Clivi.


Mitglied inaktiv

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Sie hat laut Baumstruktur an Clivi geantwortet Ich kann leider nix dazu sagen, da ich mich wirklich nicht auskenne


Clivi8

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Es geht nicht um die Änderung des Ehenamens, sondern um die Änderung des Nachnamens des Kindes. Nur das wurde gefragt. Und diesen kann man mit Zustimmung beider leiblicher Elternteile ändern lassen. Und das weiß ich, weil das hier im Freundeskreis so gemacht wurde.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Clivi8

Nein, das geht nicht. Da wirst du etwas missverstanden haben. Was geht ist die Einbenennung bei Eheschließung. In dem Moment kann man recht komplikationslos und einfach den Nachnamen der gemeinsamen Kinder ändern lassen. Nur dann. Was auf keinen Fall geht, ist das gemeinsame Kinder eines Ehepaares verschiedene Nachnamen haben. Die Festlegung des Familiennamens betrifft immer alle gemeinsamen Kinder.


Rachelffm

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meines wissens nach geht das nicht. beim ersten kind wurde ein stammname festgelegt und den bekommen alle gemeinsamen kinder. wenn ein kind nun anders heißen möchte, dann muss der name formal geändert werden, was hierzulande nicht einfach ist und ziemlich hohe anforderungen hat. "mir gefällt müller nicht" ist da kein argument, erst recht wohl nicht bei nem 12 jährigen kind.


Pino

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Soweit ich weiß, geht das nicht so einfach. Man kann einigermaßen einfach einen Zweitnamen hinzufügen. Aber bei Erst- und Nachnamen ist es ziemlich schwierig. Der aktuelle Justizminister hatte aber mal angekündigt, dass er da ein paar Lockerungen einbringen will. Vielleicht klappt es also in ein paar Jahren. https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-01/namensrecht-familiennamen-marco-buschmann-gestaltungsfreiheit-bundesjustizminister?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Es scheint doch etwas kompliziert zu sein. Die Dame, die als Vertretung in der Gemeinde arbeitet meinte auch etwas mit dem gleichen Namen bei allen Kindern, war sich aber nicht so ganz sicher.


Silvia3

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Nach meinem Verständnis ist das nicht möglich. Grundsätzlich müssen alle ehelich geborenen Kinder eines Ehepaares den gleichen Nachnamen tragen, zweitens sind Namensänderungen in Deutschland ohnehin sehr schwierig und nur in begründeten Fällen möglich. Die Laune einer 12-jährigen zählt da sicher nicht als Begründung. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob man einem solchen Wunsch nachgeben sollte. In dem Alter haben Kinder viele spinnerte Ideen. Heute Hüh, morgen Hott.


magistra

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Gemacht haben wir es nicht, aber mein Mann und ich heißen verschieden. Bei der Hochzeit mussten wir keinen „Familiennamen“ festlegen, aber bei der Geburt des ersten Kindes. Damals wurde uns gesagt, dass das für alle Kinder gilt und dass ich jetzt nicht mehr den Namen des Mannes annehmen darf (mein Name wurde FN), mein Mann aber jederzeit unseren. Ich könnte mir vorstellen, dass nach einer Scheidung ein Umnennen unter Einverständnis aller möglich wäre, wenn in unserem Fall ich die Familie verlasse, die Kinder beim Vater bleiben und sabbernden Namen wollen… das weiß ich aber nicht. Im Normalfall gilt: Geschwister aus der gleichen Ehe haben den gleichen Nachnamen zu haben.


desireekk

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Steht alles im §1617 BGB Spätestens mit dem ersten Kind muss der Ehename festgelegt werden. Der gilt zwingend für alle weiteren Kinder mit den selben Eltern. Dieser kann nicht mehr geändert werden. Wenn später eine Namensänderung angestrebt wird, unterliegt sie den allgemeinen, strengen Vorgaben. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1617.html


bellis123

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Nein, das geht definitiv nicht! Ganz sicher!


MamiLu

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Also bei einer Freundin von mir war es so, dass die Tochter den Namen der Mutter hatte. Vater und Mutter waren allerdings nicht verheiratet. Bei/nach der Hochzeit haben ALLE (also auch die Kinder) den Namen des Vaters angenommen. Die Mutter natürlich ganz einfach durch die Hochzeit und die Tochter dann nachträglich. Bei welchem Amt weiß ich allerdings nicht.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von MamiLu

Aber genau as ist es doch: Die Eltern haben bei der Eheschließung einen Ehenamen bestimmt, den dann auch alle Kinder tragen MÜSSEN. Wenn sie ihn nun doch wieder auf den der Frau ändern wollen, geht das eben NICHT. Gruss D


MamiLu

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Die Kinder hätten den Namen nach der Eheschließung nicht annehmen müssen. Bei der Geburt legst du fest, welchen Nachnahmen das Kind und die weiteren Kinder tragen. Die Kinder meiner Freundin hätten auch den Namen den sie hatten weitere behalten können


ZweifelistderTeufel

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Wer Kaiser heißen möchte, muss eine(n) Kaiser heiraten, fürchte ich. Soweit ich weiß, haben Kinder kein Anrecht ihren Namen einfach so zu ändern.


Tini_79

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@ Tigerblume, ich weiß es nicht :-) Aber können 2 Kinder des gleichen Paares überhaupt 2 verschiedene Nachnamen haben? Uns wurde bei Kind 1 (da waren wir noch unverheiratet) gesagt, dass mit der Vaterschaftsanerkennung und der Vergabe das Nachnamens des Vaters alle weiteren Kinder so heißen werden. Ich weiß natürlich nicht, wie es gewesen wäre, wenn Kind 1 meinen Nachnamen bekommen hätte und Kind 2, ehelich geboren, dann unseren Ehenamen. So oder so würde ich immer persönlich beim Standesamt fragen.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Tini_79

Ja das geht, liegt aber daran das da jemand geschlafen hat. Manchmal schaffen es unverheiratete Eltern ja nicht rechtzeitig zum Amt wegen der Vaterschaftsanerkennung, dann kann es zu solchen Fällen kommen. Der unverheiratete Vater wird ja erst dann in die Urkunde eingetragen, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt wurde. Bis dahin trägt das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Auch dann, wenn das Geschwisterkind den Nachnamen des Vaters trägt. Das mit dem Namen müsste dann aber korrigiert werden, wenn die Vaterschaft geklärt ist. Müsste, aber wie jeder von uns weiß, nicht immer passiert das auch. Bei der Fragestellung geht es aber um verheiratete Eltern. Da stellt sich die Frage der Vaterschaft nicht.