sojamama
Hallo, ich verschenke morgen etwas zum Geburtstag. Die Person, die es bekommt, lebt in der Schweiz, feiert hier aber Geburtstag. Es ist eine Shopper mit verschiedenen Früchten, Müslis und Honig. Darf sie das denn SO mitnehmen oder muss sie das verzollen? Ich kann sie schlecht fragen.... aber ich weiß von ihr, das Fleisch, Alkohol usw. pflichtig sind, auch ihre Einkäufe wie Kloßteig oder günstiges Waschmittel muss sie angeben. Vielleicht könnt ihr mir da helfen. melli
https://www.mypaketshop.com/verzollung/freimengen-schweiz/ Aber wir haben ja ein paarSchweizer im Forum, die können sicher detaillierter helfen!
Hallo, Kloßteig und Waschmittel sind meines Wissens nach grundsätzlich zollfrei. Allerdings darf der Gesamtwert der Waren 300 CHF nicht übersteigen, sonst muss es an der Grenze versteuert werden. Müsli, Früchte sollten auch kein Problem sein, wenn eben der Warenwert, inkl. Shopper nicht überschritten wird. Hier ist es genau zu finden : https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz.html
Warenwert von CHF 300.-- pro Person!! ist zollfrei..... Ich gehe mal davon aus, dass deine Freundin nach der Feier nicht ganz allein zurück in die Schweiz fährt?! Wenn doch, max. CHF 300.-- Bei 2 Personen 600.-- usw. Kinder gelten auch als Personen. LG
Hallo, hier ein Link der alle Fragen beantwortet... https://www.comparis.ch/preisvergleich/recht-gesetz/information/mehrwertsteuer-rueckerstattung Pro Person: 300 CHF sind frei, dabei max. 1kg Fleisch (deswegen haben sie drüben so extrem hohe Fleischpreise....), Alkohol und Zigaretten sind auch beschränkt. Wenn Deine Freundin ihre normalen Einkäufe am deutschen Zoll (!) angibt, dann um sich die Ausfuhrbescheinigung unterschreiben zu lassen, sodass sie die deutsche MwSt zurückbekommt. Für die Schweizer ist der Einkauf in Deutschland doppelt interessant. Erstens sind die Sachen hier viel günstiger, zweitens bekommen sie die deutsche MwSt wieder zurück und müssen erst am 300 CHF netto pro Person Schweizer Steuern zahlen. Sei ihnen gegönnt, aber der Einkaufstourismus ist eine Herausforderung für alle grenznahen Anwohner.
Meine Freundin war mal meine Nachbarin, sie ist vor gut 10 Jahren mit ihrem Mann in die Schweiz ausgewandert. Sie kommen noch regelmäßig hier her, weil seine Eltern neben uns wohnen, eben wo die beiden auch vorher wohnten im Elternhaus von ihm. Daher der häufige Besuch. Ich habe sie bereits heute angetroffen und konnte auch gleich das Geschenk geben, sie sagt, das ist so keine Problem. Obst und Gemüse usw. geht in Ordnung. melli
Wohnst Du nicht sehr grenznah? Denn soweit ich mich noch erinnern kann, wohnst Du doch am Bodensee?
Ja, wir haben's nicht weit...
Früher... gaaanz früher sind wir noch rübergefahren um Nudeln, Schokolade usw zu kaufen.
Kann man sich sparen. Die hiesigen Geschäfte haben sich an das Klientel angepasst und verkaufen Schweizer Produkte zu "deutschen" Preisen
Ich würde sagen nein. Außerhalb der EU darf meines Wissens nach nichts tierisches. Genau wie es nicht rein darf. Da ist das verzollen das kleinste Problem.
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/freimengen--lebensmittel--alkohol-und-tabak.html
Die letzten 10 Beiträge
- Welche Nickerchen-Lösung nutzt ihr tagsüber?
- Neurodermitis 10 monate. Erfahrung basispflege hilfe ??
- Von aptamil AR auf welche Pre nahrung ?
- Ab wann mit Kissen schlafen?
- Verstopfung lösen 10 monate alt
- Mückenstich, hilfe..
- Schreckliche Nächte Kind 2,5 Jahre
- Ständiges Jammern, ich werde verrückt.
- Vorlesegeschichten für 2½ Jährige
- Felicitas Direkt Geschenkbox