Kullerle
Hoffe bin hier mit meiner Frage richtig, wusste nicht so wirklich wohin damit. Und zwar es geht um den Nachnamen für unsere Kleine. Unsere Situation sieht wie folgt aus, wir sind verheiratet, er trägt den Doppelname, ich habe meinen behalten. Nach deutschem Recht darf ja das Kind keinen Doppelnamen tragen, leider. Nun hatten wir überlegt, wir ändern unsere Namen nochmal, er behält seinen und ich nehme nur seinen an...falls das überhaupt noch nachträglich geht?! Und kann man überhaupt nachträglich noch den Namen vom Kind ändern, da sie ja nun meinen offiziell hat?! Kennt sich da zufällig jemand aus?! Danke im voraus!
Warum habt ihr nicht einfach dem Kind den Namen des Vaters gegeben?
Nein, das geht nicht mehr.
Also in Österreich geht das! Bei meiner großen waren wir noch nicht verheiratet und die ersten 14 Tage hatte sie meinen Nachnahmen. Ich wollte aber das sie den Nachnamen des Vaters hat. Wir konnten das auf dem Standesamt ändern lassen. Mein Mann, damals noch Freund musste eine Vaterschaftssanerkennung unterschreiben und 2 Tage später hatte ich die Geburtsurkunde in der Hand.
Hier wurde aber ein Familienname festgelegt.
Und trotzdem geht es. Ich hab mich da schon erkundigt. Wenn wir z.B. verheiratet gewesen wären und ich hätte meinen Namen behalten, dann wäre das Prozedere das gleiche gewesen. Meines Wissens nach kann man das auch in Deutschland machen , mit dem Unterschied das es bei euch eine guten Grund braucht und teuer ist. Ich lasse mich aber "aufklären"
Namensaenderungen von ehelichen Kindern gehen hier aufgrund von Kindswohlgefaehrdung, Einbenennung oder Adoption. Darueber hinaus seltene Ausnahmen.
Die wissen das sicherer als irgendjemand hier. Warum überhaupt das Durcheinander? So was überlegt man sich doch vorher gut. Doppelnamen finde ich persönlich das Blödeste überhaupt. Ich kenne fast niemanden, der mit seinem kompletten Doppelnamen angesprochen wird.
Also nach meinem Verständnis habt ihr deinen Namen als Familiennamen festgelegt. Er hat ihn zusätzlich zum Geburtsnamen angenommen und das Kind bekommt den Familiennamen automatisch so wie alle weiteren Kinder. Ob man das alles noch mal ändern kann, weiß ich leider nicht. Uns wurde damals gesagt, dass man in wichtigen Fällen nach der Eheschließung die Namensführung noch mal anpassen kann, so haben wir uns die Entscheidung bis zur Geburt des Kindes offen gehalten. Wenn das Kind noch keine 5 Jahre alt ist, gibt es auch noch Sonderreglungen die es ermöglichen den Nachnamen zu ändern. Aber ihr seit bereits verheiratet, habt einen Familiennamen festgelegt und wollt euch jetzt für den anderen Namen entscheiden, ich glaube nicht das das zieht. Evtl. kann dein Mann seinen Geburtsnamen noch weglassen, dann habt ihr alle den gleichen. Ich würde im Standesamt anrufen und nachfragen, die müssen es schließlich genehmigen.
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