Ani88Mum17
Hallo ihr Lieben, ich habe da mal eine Frage. Ich bin nämlich noch neu in diesem "Bereich". :-) Unser Zwerglein Oskar wurde am 25.08.17 geboren, errechneter Termin war der 27.08.17. Meine Frage läuft nun zwecks des Zeitraumes für den Mutterschutz. Wäre unser Zwerg am am errechechneten Termin gekommen, würde der Mutterschutz bis zum 22.10 laufen...verändert sich jetzt der Zeitraum für Mutterschutz, da unser Zwerg "früher" kam? Ich weiß nämlich nicht so recht, was ich im Elterngeldantrag schreiben soll...ab wann meine Elternzeit beginnt? Nicht dass ich den Zeitraum für den Mutterschutz falsch rechne. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank.
Erstmal herzlichen Glückwunsch. Dein Mutterschutz endet am 24.10. Dir stehen 8 Wochen Mutterschutz nach Entbindung zu. Die Tage, die er zu früh kam, werden hinten angehangen. Steht auch unter folgendem Link: https://www.elterngeld.net/mutterschutz.html “Kommt das Kind vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist im Anschluss an die Geburt des Kindes um die Anzahl an Tagen, die die Mutter vor der Entbindung an Mutterschutz nicht in Anspruch nehmen konnte.“
Die Elternzeit beginnt am Tag der Geburt. Der Mutterschutz geht bis 8 Wochen nach dem ursprünglich errechneten Termin, also im deinem Fall 8 Wochen plus 2 Tage. Der Antrag auf Elternzeit muß 7 Wochen vor Antritt gestellt werden, in deinem Fall hätte er also bis zum 1. September gestellt werden müssen...
Du hattest bis zum 3. September Zeit
Hier geht es doch um den Antrag auf Elterngeld, nicht um die Benachrichtigung des Arbeitgebers, dass Elternzeit genommen wird! Für die Beantragung des Elterngeldes hat man (ohne evtl. Verluste) bis zum Beginn des 4. Lebensmonats Zeit. Und so wie schon erwähnt wurde, verlängert sich der Mutterschutz nach hinten falls ein Kind zu früh kommt. Also ist der Mutterschutz genauso lange wie wenn das Kind den ET eingehalten hätte;-) Herzlichen Glückwunsch noch zur Geburt!
Wo liest du das?
Ach stimmt, du hast recht! Trotzdem begann die EZ doch mit der Geburt und das EG wird eh mit dem Mutterschutz verrechnet.
bei uns nicht. da beginnt die elternzeit einen tag nach ende des mutterschutzes. pauschal sagen kann man das nicht. ist beides richtig
Weil ihr das falsch rechnet. Das habe ich dir aber IMO schon mal geschrieben. EZ beginnt wirklich ab Geburt - und zwar überall in Deutschland. Man kann es so machen wie ihr es macht, muss es aber nicht. Euer Vorgehen führt halt dazu das viele Frauen meinen bei 3 Jahren EZ müssten sie nicht am 3ten Geburtstag wieder arbeiten sondern eben erst 8 Wochen später - weil sie ja 3 Jahre EZ ab nach Mutterschutz vermeintlich genommen haben. Hier für dich auch noch einmal zum nachlesen welche fatalen Folgen euer Vorgehen haben kann: http://trabhardt-arbeitsrecht.de/elternzeit-dauer-kuendigung/ Und das zeigt auch warum es wichtig ist genaue DATEN zu nennen und keine schwammigen Formulierungen wie ich nehme 1 oder 2 Jahre.
Für EG ab Geburt. Du musst das Mutterschaftsgeld eh angeben, das wird dann mit dem EG "verrechnet". Da das Mutterschaftsgeld in der Regel höher ist wie das EG bekommst du das Mutterschaftsgeld ausgezahlt, die Zeiten aber beim EG abgezogen. Und EZ beginnt ab Geburt. Du hast es halt nur als Frau insofern leichter und kannst EZ bis 1 Woche nach Geburt (bei Mehrlingen oder Frühgeburt auch länger) dem AG mitteilen weil du wegen dem absoluten Beschäftigunmgsverbot namens Mutterschutz eh nicht arbeiten darfst in den 8-12 Wochen nach Geburt. Manche sagen auch sie nehmen die EZ erst nach dem Mutterschutz - leichter ist es aber gleich ab Geburt zu rechnen.
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