Mitglied inaktiv
Hallo, hab da mal eine schwierige Frage. Mein befristeter AV endete während der Schwangerschaft. Nun muß ich Hartz4 beantragen. Das Muschaftsgeld von der KK wird ja 6 Wo vor Geburt angerechnet. Logisch. Wie sieht es aber nach der Geburt aus. Das Elterngeld in Höhe von 300 € ist ja anrechnungsfrei. Da man aber auch 8 Wo nach der Geburt noch Muschaftsgeld kriegt, wird es voll angerechnet oder würde ein Betrag bis 300 € frei sein? Klingt etwas kompliziert und ist es auch. Hab auch im Schwanger wer noch gepostet, aber vielleicht weiß es ja hier jemand der da schon durch ist. Vielen Dank LG
mutterschaftsgeld wird voll angerechnet. genau wie kindergeld, evtl. unterhaltsvorschuß elterngeld 300 euro bleiben anrechnungsfrei.
Hallo, Elterngeld gibts ja 12 Monate eigentlich. Wobei ja aber doch nur 10 ausbezahlt werden, weil es ja die 8 Wo noch Muschutzgeld gibt. Also 1 Monate a 300€. Oder gibt es 12 Monate 300€, weil das Muschaftsgeld angerechnet wird? Steh wohl aufm Schlauch. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Wie kann ich mein Kind unterstützen?
- Essen Tagesausflug
- Baby im 7. Monat versucht, sich hochzuheben
- Echolalie mit 3,5 Jahren
- Entwicklungsstörung
- Baby, fast 8 Wochen alt kommt nur mit Schreien in den Schlaf
- Hypospadie fistelschließung schmerzen
- Babydecke
- Erfahrungen sehr anhängliches Kleinkind, trotzdem Kind 2?
- Situation Kindergarten