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Mutterschaftsgeld bei Geburt nach ET

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Mutterschaftsgeld bei Geburt nach ET

Jujulott

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Hallo, man bekommt ja Mutterschaftsgeld einmal vor dem ET für 6 Wochen und nach der Geburt für 8 Wochen. Was ist, wenn das Baby nach dem ET kommt, mal also z.B. 8 Wochen davor und 8 Wochen danach im Mutterschutz war. Wird dann noch Geld für den Zeitraum VOR der Geburt nachgezahlt ? Danke ;)


BabyBoy20

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Antwort auf Beitrag von Jujulott

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz „Die Mutterschutzfristen beginnen 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später - so viele Tage später, wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist. … Ihre 8 Wochen Mutterschutzfrist erhalten Sie auch dann komplett, wenn Ihr Kind nach dem errechneten Termin auf die Welt kommt. Die Mutterschutzfrist gilt für Sie dann ein paar Tage länger, je nach tatsächlichem Geburtstermin.“


User-1750749248

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Antwort auf Beitrag von Jujulott

Du bekommst Geld für 14 Wochen um den errechneten ET herum. Bei Frühgeburt oder Zwillingen verlängert es sich. Du hast also weder Vor- noch Nachteile, wenn das Kind nicht am ET geboren wird.


Trini

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Antwort auf Beitrag von User-1750749248

Bei verspäteter Geburt wird es mehr. Nämlich die wirkliche Zeit vom letzten Arbeitstag bis zur Geburt PLUS die 8 Wochen. Meine Söhe waren plus 10 und plus 11 Tage. Trini


die_ente_macht_nagnag

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Antwort auf Beitrag von Jujulott

Ja, natürlich


NordWest

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Antwort auf Beitrag von Jujulott

Dann hat dein Kind dir mehr Mutterschaftsgeld geregelt


Jujulott

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Antwort auf Beitrag von NordWest

Haha danke ! Dann weiß ich Bescheid !


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Jujulott

Dann bekommst du 8 Wochen nach Geburt, plus die Tage die das Kind später gekommen ist. Mutterschutz verlängert sich also.