Dada123
Hallo, gerade möchte ich mein Mutterschaftsgeld per App beantragen. Nun steht die Frage da ob Elternzeit genommen wird, und wer diese nimmt. Ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, doch ab wann läuft die dann? Ab mutmaßlichen ET? Das wäre bei mir der 28.12.2020. Muss ich dass dann quasi von 28.12.2020 bis 27.12.2022 angeben? Oder macht sich das fest mit dem Mutterschutz Ende? Ich weiß ja auch nicht ob die kleine genau am 28.12. 2020 kommt, ich denke das ich das ja dann eh nochmal umändern muss, wenn sie geboren ist. Da muss ich ja eh die Geburtsurkunde einschicken. Sorry für die vielen Fragen.. Vielen Dank
Huhu, genau das Problem hatte ich auch. Ich habe es aber schon in der 30. Woche beantragt und gerade den ersten Teil ausgezahlt bekommen obwohl ich erst ab morgen in Mutterschutz bin.
Erstmal ist Mutterschutzgeld Antrag unabhängig vom Elterngeld.
Elterngeld kannst du eh erst nach der Geburt beantragen, kannst es aber schon vorbereiten, da du ja dafür die Bescheinigung von der Krankenkasse benötigst, wo drin steht, was die dir gezahlt haben und die Geburtsurkunde. Du kannst direkt ab ET beantragen. Bei mir ist es der 21.12.2020, bis dahin habe ich auch die erste Teilzahlung des Mutterschutzgeldes bekommen.
Dann sagst du deiner Krankenkasse bescheid und schickst auch dort eine Geburtsurkunde hin, wann das Kind tatsächlich kam und dann wird der Rest ausgezahlt (die Krankenkasse zahlt das immer in 2 Teilen).
Elternzeit wird ja nach Lebensmonaten genommen, bei mir wäre das dann 21.12.2020 bis 21.12.2022...kommt die oder der kleine eher oder später verschiebt sich der Zeitpunkt dann entsprechend.
Hatten das auch erst nicht geschnallt, da mein Partner auch 2 Monate nehmen möchte und er wollte im Dezember Urlaub nehmen und dann Januar und Februar Elternzeit...das geht aber nicht, so muss er ab ET also 21.12. Bis 21.02.2021 nehmen. Da sonst das Gehalt voll angerechnet werden würde. Kommt die kleine bei uns eher, zb. am 18.12., dann würde er bei der Firma nur anrufen müssen und bleibt ab da sofort zu Hause.
Ich hoffe das war halbwegs verständlich
Kurz und knapp..beantragt wird nach ET, deswegen hast du ja auch die Bescheinigung vom Arzt oder der Hebamme bekommen, wenn das Kind dann da ist, musst du überall noch mal den tatsächlichen Geb. Termin nachweisen anhand der Urkunde.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Ich würde erst nächste Woche die Bescheinigung von dem Arzt bekommen. Die Krankenkasse, hat mich angerufen das sie noch keinen Antrag von Mutterschaftsgeld haben. Habe dann gesagt das meine Ärztin mir das erst nächste Woche am Freitag raus gibt. Die von der Krankenkasse haben dann gesagt, das ist egal sie benötigen das gar nicht es reicht wenn ich einfach ein Foto von meinem mutterpass mache, von der Seite wo der ET drin steht.
Also dann trage ich da jetzt einfach mal ein, das ich von 28.12.2020 bis 28.12.2022 vorhabe in elternzeit zu gehen.
Sie wollen anscheinend nur wissen wie lange ich vorhabe zu gehen..
Mich graut es schon vor dem elternzeit Antrag
Deine Elternzeit endet dann am 27.12.22
Vielen Dank, werd ich dann gleich noch ändern.
du kannst ab tag der geburt melden oder einen tag nach nachgeburtlichem mutterschutz. ist beides richtig. beantragen kannst du daher so oder so erst wenn das kind da ist und du die daten hast.
Statt Formulierungen wie 2 Jahre EZ besser Datum nennen. Ich zB würde auf den anteiligen Urlaub pfeifen und als ersten Arbeitstag den 1.01.2023 angeben. Ausser es liegt so günstig wegen Wochenende und Feiertag das arbeiten da nicht möglich ist. EZ kann man frei wählen, taggenau. Man sollte nur mindestens 2 Jahre einreichen ausser es ist 1000% sicher das man vorher wieder in VZ einsteigen wird. Niemand sagt das man glatte Monate oder Jahre nehmen muss. Nur die Zeit wo man EG bekommt spielen die Lebensmonate eine Rolle. Deshalb besser festes datum angeben.