kann mir das einer übersetzen/erklären? kann mir das mal einer übersetzen?? Freibeträge bei Erwerbstätigkeit Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 bereinigten monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein Betrag 1. in Höhe von 15 vom Hundert bei einem Bruttolohn bis 400 Euro abzusetzen.