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muss ich meine Ärztin dem Bafögamt gegenüber von der schweigepflicht befreien???

muss ich meine Ärztin dem Bafögamt gegenüber von der schweigepflicht befreien???

Keksraupe

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huhu das bafögamt möchte einen ärztlichen Bericht (kein Attest, einen vollständigen Bericht!) aufgrund welcher krankheit ich meine Ausbildung abgebrochen habe (Beginn, Art und Dauer!) sowie eine ärztliche bescheinigung über meinen aktuellen Gesundheitszustand (ähm hallo???) abgesehen davon wollen sie eine ausführliche formlose Erklärung meiner mutter über meinen vater. Sie hat denen einen 2Zeiler geschicjt (ich hatte ihn getippt, sie nur unterschrieben) aber jetzt woillen sie eine AUSFÜHRLICHE Erklärung... "Guten Tag Frau Bafögsachbearbeiterin, von April 86 bis Juni 86 hatte ich Sex mit irgendjemandem, und ich weiß nicht, wer es war!" oder was wollen die jetzt? Im letzten Text stand, dass sie weder den namen geschweige denn den ufenhaltsort oder eine ehemalige Adresse von ihm weiß. Und jetzt soll sie dies ausfüjrlich schreiben? Ja gehts noch??? Ich war grad froh, dass ich an die Steuerunterlagen gekommen bin... und nun DAS???


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

ich würd das SO schicken, wie ES DA STEHT! mal echt! voll im ernst! aber gut, ich kenn da auch nichts, mir ist sowas völlig egal. wenn sie blöd fragen müssen sie mit blöden antworten rechnen. nur wenns stimmt... kannst dir ja nicht mal eben einen papa aus den rippen schneiden.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

und: Ich habe ´mehrere Krankheiten (die ich hier net breittreten mag) die das bafögamt meiner Meinung nach NICHTS angehen...? also wenn sie ne aktuelle Bescheinigung über meinen Gesundheitszustand wollen, da frag ich mich echt, ob wir vielleicht doch 45 leben, und nicht 2011!


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

frag doch einfach mal schnell bei einem anwalt nach... ich find das auch ein bisschen heftig. aber gut, vorm arbeitsamt muss man auch sein ganzes leben breitlatschen wenn man geld will..


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

und beim arbeitsamt macht man ja auch nix ICH muss bafög zurück zahlen, UND ich gehe ja noch studieren, nebenbei arbeiten UND muss Leistungsnachweise erbringen, dass ich im Studium voran komme. Was wollen si emehr?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

tja, als bittsteller biste immer am a..... das ist ja echt schon fast kasernierung aber unsere arge hier hat sich auch was neues ausgedacht, gibt es angeblich nur hier ich muss als 400-euro kraft jetzt jeden monat einen leistungsnachweis ausfüllen, datum, uhrzeit (von wann bis wann), wo gearbeitet, als was gearbeitet, vorn muss noch ausgefüllt werden, wo ich von wann bis wann, als was beschäftigt bin, wieviel geld ich erhalten habe, ob bar oder per überweisung, auf welches konto, an welchem tag.... die sind doch bescheuert, sie wollen DAMIT schwarzarbeit aufdecken, ja WER bitteschön, schreibt denn da mehr rein, als erscheinen darf, das sagte mein mann auch gestern dem sachbearbeiter, der beschwerte sich dann bei ihm, dass ja so viele ihre trinkgelder nicht angeben, und alle so unehrlich sind, und die vielen h4-empfänger die nur markenklamotten anhaben, und schaute dabei meinen mann ganz provokativ an, ich glaube der war da irgendwie falsch am platz, aber nach deinem erzählen habe ich das gefühl, das bei bafüg-beziehern eigentlich nur noch die fussfessel fehlt, damit sie immer wissen wo du bist


Teufel89

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

die haben doch einen an der klatsche. ich hab auch nie mein trinkgeld angegeben, weil mir das arbeitsamt es sonst weggenommen hätte. sollen sie einem nicht ALLES nehmen, dann passiert ihnen das auch nicht.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Teufel89

ist doch verständlich, und das machen sicher alle so, ich kenne keinen der zum amt geht und sagt, huhu hallo, ich habe auf der straße 5 euro gefunden das es grenzen gibt, die die hilfsbedürftigkeit anzeigen ja, das diese grenzen eingehalten werden ja, aber wir wollen die denn bitte sowas kontrollieren?


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

welche begründung geben sie an, dass sie das alles erfahren dürfen?? ich würde mir mal den paragraphen nennen lassen, und den gesetzestext möchten sie dann bitte gleich als kopie beilegen, das ist ja wohl..... allerdings denke ich, du bist in der beweispflicht, ob sie von dir geld zurückverlangen könnnen oder nicht, oder ob du es zu unrecht erhalten hast, ich würde mal versuchen mit dem sachbearbeiter zu sprechen, was genau in der bescheinigung deiner mutter stehen muss, und mit dem hausarzt, ob er für das bafög-amt aussagen musste, wenn du einen guten anwalt kennst, würde ich prinzipiell dort auch nachfragen ob das rechtens ist, ich würde das unter willkühr des sachbearbeiters ablegen, aber ich habe da keine ahnung