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MUSS der AG mich nach der Elternzeit wieder einstellen?

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MUSS der AG mich nach der Elternzeit wieder einstellen?

Sternenhimmel

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Oder kann er sagen nein ich habe keinen Bedarf.


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Catmu

So, befristeter Arbeitsvertrag läuft im Mutterschutz aus, und dann?


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Dann nix. Befristet ist befristet. Dann arbeitslos.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Nein, dann muss er dich nicht wieder einstellen.


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

Und wie siehts aus wenn man geringfügig beschäftigt ist?


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

das hat damit nichts zu tun, die laufzeit des vertrages ist ausschlaggebend.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

du bist ja die ganze zeit eingestellt.


Catmu

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Der endet dann mit Ablauf des mutterschutzes


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Hast aber oben geschrieben, de läuft IM Mutterschutz aus


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

so ist es mit befristeten vertrag.


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Soweit ich weiß, muss er Dir die gleiche Stelle wieder anbieten. Du hast es Deinem Chef JETZT schon gesagt? Obwohl Du noch nichtmal weißt, ob alles gut geht?


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Sunny76

Klar ich möchte geschützt sein ich arbeite in der Altenpflege im nachtdienst


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

wenn der vertrag befristet ist dann nicht.


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Er muss gar nichts. Wenn er Dich nicht mehr möchte, darf er Dich (mit Kündigungsfrist) einen Tag nach der Elternzeit kündigen. Gruß


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von AIIisonCameron

Also hat das nichts mit dem vertrag zu tun? Er könnte mich also so oder so kündigen?


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Bei Befristung braucht er gar nicht kündigen, deswegen ja Befristung. Während Mutterschutz bist du geschützt, deshalb auch Schutz, ,und danach gelten die allgemeinen regeln oder Vereinbarungen.


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Also könnte er mich nach dem Mutterschutz also 6 Wochen nach geburt mit künfdigungsfrist kündigen?


Catmu

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Wenn du geringverdiener bist hol dir nen beratungsschein und lass sich anwaltlich beraten


Sternenhimmel

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Antwort auf Beitrag von Catmu

Arbeitsamt?


AIIisonCameron

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Elterngeld zahlt die Eltergeldstelle und Mutterschaftsgeld Deine KK.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

dann nein. er ist nicht mehr dein arbeitgeber. frag bei erziehungsgeldstelle deines landratsamtes oder bei der arge.


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

wenn der vertrag VOR dem mutterschutz abläuft, dann bekommst du da kein geld gezahlt. du bist ja dann arbeitslos und das elterngeld bekommst du ja von der elterngeldkasse. allerdings weiß ich nicht ob du die 68% oder nur die 300 euro bekommst.


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von Sternenhimmel

Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosigkeit Auch hier kommt es darauf an, ob die arbeitslose Frau bei Beginn der Schutzfrist eigenständiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Arbeitslose Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder bei beruflicher Weiterbildung gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes bei Arbeitslosigkeit oder bei beruflicher Weiterbildung, den die Versicherte vor Beginn der Schutzfrist erhalten hat. Das Arbeitsverhältnis darf allerdings während der Schwangerschaft nicht zulässig aufgelöst worden sein. In einem solchen Fall, wenn zum Beispiel ein Unternehmen Insolvenz beantragt hat, tritt das Bundesversicherungsamt für den Arbeitgeber ein und übernimmt entsprechend den Arbeitgeberzuschuss. Die gleiche Regelung gilt bei befristet Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist endet. Mehr hierzu bei: Ratgeber zum Mutterschaftsgeld http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/mutterschaftsgeld.htm#ixzz2D2x159i9