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Müssen Resturlaubstage bei Kündigung gewährt werden?

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Müssen Resturlaubstage bei Kündigung gewährt werden?

Maikäferchen2017

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Guten Abend, mein Mann möchte demnächst seinen Arbeitgeber wechseln. Er hat noch einiges an Urlaub und auch Überstunden stehen. Würde er zum spätmöglichsten Termin kündigen, bräuchte er rein theoretisch nur noch drei Tage hin und könnte dann seinen Resturlaub nehmen. Muss sein Chef das so hinnehmen bzw kann er ihn auch nicht gewähren? Ausbezahlen lassen ist keine Option.


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Der Urlaub muss nicht gewährt werden, wenn betriebliche Belannge dagegen sprechen bspw wenn Kollegen schon Urlaub haben, Kollegen noch eingelernt werden müssen usw. Also einen Anspruch darauf den Urlaub so noch zu nehmen, gibt es nicht. Der Urlaub wird dann ausbezahlt. Das es für euch keine Option ist, spielt da keine Rolle.


Herzüberkopf

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Meineswissens nach: Bei wichtigen betrieblichen Gründen kann der Urlaub abgelehnt werden. Dann muss er ausbezahlt werden. Aus reiner Nickeligkeit einfach zu sagen "Nö, Urlaub ist abgelehnt" geht nicht. Ist halt die Frage, ob man das so machen möchte/man sich so von dem Arbeitgeber trennen möchte - Freunde macht man sich so bestimmt nicht (will man ja auch nicht immer )


Ally79

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Vermutlich wird der Arbeitgeber bei der Zeitplanung relativ einfach begründen können, weshalb der Urlaub nicht geht. Ihm fällt eine Arbeitskraft weg, die so schnell nicht ersetzt werden kann. In dem Fall darf er ausbezahlen. Auch wenn das von euch nicht gewünscht ist. Vielleicht doch früher kündigen und dem AG mehr Zeit verschaffen einen Nachfolger zu finden?


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von Ally79

Das möchte mein Mann ungerne, da er sich dann selbst noch ein paar schwere Wochen verschafft. Dann müssen wir die Auszahlung wohl hinnehmen. Nützt ja nichts...


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Wenn es ihm da so zu schaffen macht, vielleicht mal zum Arzt und eine Krankmeldung holen. (Sonst finde ich sowas ja nicht gut.)


JoMiNa

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Besser wäre es natürlich, dein Mann spielt mit offenen Karten und gibt seine Kündigung früher ab. Dann hätte er auch mehr Zeit, das Thema Urlaub zu klären. Ich kenne es von den meisten Unternehmen so, dass sie lieber den Urlaub genehmigen, als auszubezahlen. Aber eine Garantie gibt es nicht. Der AG kann über den Urlaubsantrag ganz normal entscheiden. Wenn der AG den Mitarbeiter dringend braucht und es keinen Ersatz gibt, kann es aus Sicht des AG sinnvoll sein, den Urlaub nicht zu gewähren und stattdessen auszubezahlen. Dein Mann müsste doch in etwa einschätzen können, wie die aktuelle Situation ist. Nur zum Spaß oder um sich an dem Mitarbeiter zu „rächen“ verwehrt eigentlich kein AG den Urlaub, da durch die Auszahlung ihm zusätzliche Kosten entstehen.


Shanalou

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Er kann ihn nicht gewähren, aber nur wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Dann wäre der AG aber ziemlich blöd. Erstens könnte sich dein Mann dann einfach krankmelden, oder zweitens nur noch Dienst nach Vorschrift machen und schlechte Stimmung verbreiten. Bei beiden Optionen hätte der AG nichts gewonnen.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Genau das ist mir vor ein paar Jahren mit einer Mitarbeiterin passiert. Auszahlung des Urlaubs war keine Option, daher war sie drei Tage nach ihrer Kündigung weg. Die Übergabe war dann auch eher suboptimal. Wenn dein Mann jetzt einen Job hat, der keinerlei Übergabe erfordert, wird man ihn wohl Urlaub nehmen lassen. Wie wäre es denn, wenn er den Urlaub jetzt schon beantragt? Dann wären nur die Überstunden noch anhängig. Trini