Levitra
Die Vertragespartner- "Mama" und "Erbse"- schließen folgenden Mietvertrag: § 1- Mietsache Die Vermieterin - Mama- vermietet dem Mieter "Erbse"- ab dem 18.12.2010 zu Wohnzwecken die Wohung im 1. Obergeschoss (mitte), im Hause Mama mietfrei. Die Wohnung beträgt zu Beginn 1cm² und kann bei Bedarf auf 400cm² ausgebaut werden. Zur genannten Wohnung gehören Schlaf-, Spiel-, Turn-, und Esszimmer. Desweiteren sind folgende Anlagen und Einrichtungen mietfrei nutzbar: - Fernwärme - Wasser- und Abwasserversorgung - Wohnungsinstandhaltung (Termine nach Vereinbarung, Wartungsarbeiten erfolgen durch qualifiziertes Fachpersonal) - Gemeinschaftsküche, die dem Mieter 24 Stunden, 7 Tage die Woche zur Verfügung steht, Vollpension inklusive § 2 - Miete Die Miete ist frei. Der Mieter - "Erbse"- verpflichtet sich hiermit, sich an sportlichen Aktivitäten zu beteiligen. Nächtliche Ruhestörungen sind strengstens einzuhalten und auch absolut erwünscht. § 3 - Kündigung Der geschlossene Mietvertrag ist beidseitig verpflichtend. Die Laufzeit der Vertrages beträgt 8 Monate und ist auf max. 10 Maonte (+/ - 14 Tage) begrenzt. Stichtag ist der 09.09.2011. Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung besteht nur bei Annahme des gefahrlosen und unkomplizierten Umzugs den Mieters -"Erbse"-. Die Vertragskündigung muss form- und fristgerecht erfolgen und ist nur durch den Mieter möglich! Der Mieter -"Erbse"- hat seinen Auszug durch mehrmaliges Bitten möglichst in immer kürzer werdenden Minutenabständen mit zunehmender WEHEmenz anzukündigen und nach Genehmigung zügig zu vollziehen.
Aber bei § 2 Satz 3 hätte ich Bedenken ;)
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