Mitglied inaktiv
Hallo, kennt sich jemand von euch aus? Bei uns ist es sehr kalt und der Vermieter hat bis heute die Heizungen nicht angedreht, obwohl ich mehrfach darum gebeten habe.
Mähne ihn schriftlich an. Den Brief solltest du mit Einschreiben versenden, damit er nicht abstreiten kann ihn bekommen zu haben. Setz ihm eine Frist von 3 Tagen nach Erhalt des Briefes und froh ihm damit die Miete zu kürzen. Wende dich auch schnell an einen Mieterverein.
Warum denn gleich drohen?
Bei uns werden die Heizungen auch erst in 3 Wochen angeschaltet...
Ist ja nun tagsüber noch weit entfernt von den 10 Grad draußen...
Ich würde es mir jedenfalls ungerne mit meinen Vermietern verscherzen wollen....sollten sie noch aus sein wenn es dann wirklich kalt ist,kann man immernoch Panik schieben...
Ich sehe wenn ich hier über die Dächer schaue übrigens noch keinen dampfenden Schornstein.....also hier sind die Heizungen noch alle aus....
Ich würde ihn nicht ständig erinnern,sondern ihn einfach mal nett fragen wann er denn die Heizungen wieder anmacht :)
Ps....er hat sicher selbst kein Interesse daran,das ihm SEINE LEITUNGEN wegen Frost kaputt gehen....also wird er sie schon noch anmachen
Es gibt festgelegte Temperaturen die mindestens, je nach Zimmer verschieden, erreicht werden müssen. Dabei ist es unerheblich ob es draußen schneit oder 30 Grad sind. Heizung erst im Oktober anzudrehen ist Schmarrn und altes Gesülze aus vergangenen Jahrzehnten.
Soweit ich weiß muß ab 15Grad Außentemperatur angeschaltet werden. Spätestens. Es muß auch möglich sein für Mieter, dass sie sich nicht nur mit Wolldecke wohlfühlen können, sondern bei Bedarf die Heizung andrehen können. Für Wohnräume muß mindestens eine Temperatur von 18Grad herrschen sonst droht auch Schimmel.
Weit entfernt von 10 Grad??? Hier waren es gestern 13 grad TAGSÜBER.
Weil der Vermieter gar nicht vorschreiben darf wann man heizt. Selbst wenn 40 grad draußen sind.
Wegen dem Mieterverein,da muss man Mitglied sein um darüber handeln zu können....die haben da wohl auch eigene Anwälte und kümmern sich in der Regel auch gut.....
Aaaber wie gesagt ich denke da käme man aktuell noch nicht weit..
Selbst ein Säugling hält 18 grad gut im t shirt aus....sogar nackt und kälter wird es schlicht noch nicht nachts in der Wohnung...
Man findet die Umstellung halt grade echt enorm,weil es letzte Woche noch so warm war....
An der Zugspitze oder der wasserkuppe (ab 1500 meterhohe könnte man es probieren..
.....
Wenn man sich dann wirklich an den mieterschutzbund wendet,dann informieren sie einen super über das weitere Vorgehen...
Also wenn muss man nur dort anrufen Termin machen falls schildern und der Rest wird erklärt ;)
Woher weißt du denn, wie kalt es in der Wohnung wird? ich bin in einer DHH von Ende der 90er aufgewachsen, die auch dementsprechend gedämmt war. Da stimmt deine Aussage.
Zum Studium habe ich in einem alten Plattenbau ohne bisherige Fassadensanierung gewohnt, da wäre es bei den derzeitigen Außentemperaturen ohne Heizung bereits saukalt gewesen - und das sage ich auch als absolute Nicht-Frostbeule.
Normalerweise wird in die Heizung in Mehrfamilienhäusern im Oktober angedreht. Es sei denn, dass euer Vermieter das extra festgelegt hat. Habt ihr schon Minusgrade draußen? Was bedeutet denn bei dir kalt? Jeder empfindet das ja anders.
...laufen morderne Heizungsanlagen durch.
Das man im März abdreht und im Oktober wieder an sind veraltete Relikte.
Es gibt genaue Vorgaben wieviel Grad in einem Zimmer erreicht werden müssen. Es ist dabei egal wie warm/kalt es draußen ist.
Das ist längst überholt Moderne Heizungen laufen immer und wenn man der Meinung ist es ist zu kalt dann ist es so. Wir haben noch keine Minusgrade aber unter 10 Grad und nass/kalt also sehr unangenehm
Unsere Heizungen sind an und wir könnten sie nutzen. Der Schwachsinn mit Oktober ist Blödsinn, wie schon geschrieben wurde muss eine bestimmte Temperatur erreicht werden egal welcher Monat
So sieht es aus. Da muss niemand mehr was anstellen, das geht automatisch über aussenfühler. Aber gut, wenn man noch Kessel von 1980 hat mag das hinhauen. Die müssten aber schon per Gesetz lange ersetzt sein. Und wann wer heizt darf schon lange nicht mehr vorgeschrieben werden.
Da gibt es klare vorgaben, wieviel Grad in welchem Zimmer erreicht werden müssen und das genau unbenommen davon wie warm oder kalt es draußen ist. Da googelst du mal und misst in deinen Räumen. Dann bittest Du den Vermieter/Verwalter am Telefon die Heizung anzustellen. Will er das nicht, kündigst du die Mietminderung mit einem Einwurfeinschreiben an. Dazu musst du die Minderung aufzeigen. Hier hilft das schon vorher ergoogelte und die eigene Messung. Photo beifügen - fertig.
Bei uns ist es auch schon echt kalt. Morgens haben wir die letzten Tage so 8 Grad gehabt. Tagsüber geht's auf 15 hoch, aber das Haus ist alt und wir hatten schnell gerade so noch 17 Grad in der Wohnung. Das muss man nicht aushalten. Zumal es dann ja auch länger dauert, bis es wieder warm wird. Gestern hat mein Mann dann endlich zugestimmt und die Heizung angemacht. Ist immer ein Kampf mit ihm, weil ihm alles über 10 Grad zu warm ist -.- Ich würde auch zum Einschreiben raten. Manche Vermieter brauchen das.
Hey, es kühlt hier schon zu 16 Grad runter und selbst wir Erwachsenen frieren.. Es ist also nicht, dass wir übertreiben und überempfindlich sind.. Zudem bat ich mehrfach freundlich telefonisch und bis heute ist nichts passiert! Weder eine kurze Rückmeldung, nichts. Wir bitten um nichts außergewöhnliches und ich möchte mein Kind ungern bei der Kälte baden (zumal wir Miete und Co zahlen und eben den normalen Service erwarten können).
In den allermeisten MV über Wohnräume ist eine Temperatur angeben. Fällt es darunter, muß geheizt werden (können). Die Mieterin wird in aller Regel auch verpflichtet, eine Mindesttemperatur zu halten. 18 Grad sind üblich. Der reguläre Beginn der Heizperiode ist Mitte September oder Oktober, auch das steht im Mietvertrag. Niemand muß in einer zu kalten Bude hocken. Aber mit den wenigen Angaben kann mankeinen vernünftigen Rat geben. Bei "zu kalte Wohnung" ist alles möglich, Mietminderung, ihr seid zu empfindlich, Baumangel, Heizfehler.....
Wir hatten hier auch schon mehrere Nächte unter 10 Grad, gestern Morgen schon leichten Bodenfrost. Dennoch gibt es hier auch Vermieter, die meinen, die Heizanlage wird immer erst am 15.10. angeschmissen. Ich würde mich echt bedanken.
Verkehrt ist sowas nicht. Mein Mann war früher vor uns in sowas drin weil er 2 komische Vermieter hatte, wo einer aufgrund der Beschwerden schon auf der schwarzen Liste ist. Ich würde ihn nochmal freundlich bitten, wenn nicht ein Schreiben aufsetzen mit einer Frist von 14 Tagen. Passiert nichts, würde ich bei deinen Anwalt fragen wieviel Miete du einbehalten darfst, bei extremer Kälte Heißlüfter kaufen und ihm in Rechnung stellen.
...und anschließend "bei deinen Anwalt fragen wieviel Miete du einbehalten darfst" - sorry, das sind doch unsinnige Ratschläge. Das Problem besteht JETZT, und eine Lösung muß zeitnah sein. Es gibt gesetzliche Regelungen, welche Temperaturen in Wohnräumen tagsüber erreichbar sein müssen, unabhängig von der sog. Heizperiode. Auch das Maß der (angekündigten) Mietminderung ist leicht herauszufinden - ganz ohne den (eigenen?) Anwalt. Im einfachsten Fall würde man die Kosten nehmen, die durch den Einsatz einer mobilen Heizung entstehen. Deren Anschaffung und Betrieb dem Vermieter in Rechnung stellen, wie ebenfalls vorgeschlagen, wird sinnlos sein: das Prinzip heißt noch immer "Besteller zahlt".
...noch einmal, es gibt gesetzliche vorgaben, wie "warm" es in welchem Raum sein muss, als Minimum! Das kann man ergoogeln. Weiter muss kein Vermieter irgendeine Heizung bezahlen! So ein Quatsch! Es gibt - eigentlich ist das ganz einfach - gesetzliche Vorgaben, auch wie ich einen Mangel anzeige. Eine kalte Wohnung ist ein Mangel. Das zeige ich an. In aller Regel rufe ich erst einmal an. Hilfreich ist immer, seine Rechte zu kennen und natürlich die aktuelle Wohnraumtemperatur. Mir ist zu kalt hilft da keinem etwas. Stellt der Vermieter die Heizung nicht an, setze ich eine Frist - schriftlich - und mindere nach fruchtlosem verstreichen die Miete. Auch ganz einfach. Einen Anwalt braucht es dafür ebenfalls nicht. Onkel Google hat immer die Grundinfos parat.
Wir wissen das ihr alles besser wisst und meine Tipps natürlich immer eh und je dumm und falsch sind.... *augenroll*
Kann es nicht sein, daß deine Tipps (14 Tage Frist und anschließendes Anwaltbefragen) wirklich daneben sind? Die AP braucht aktuell eine warme Wohnung!
Andere haben auch gesagt das sie fristen setzen soll, aber bei mir ist es NATÜRLICH wieder daneben. Andrea6 lass mich doch einfach in Frieden wie alle anderen Damen es mittlerweile auch machen. Die hacken nicht mehr auf meine Beiträge odet Tipps rum.
Verkehrt ist sowas nicht. Mein Mann war früher vor uns in sowas drin weil er 2 komische Vermieter hatte, wo einer aufgrund der Beschwerden schon auf der schwarzen Liste ist. Ich würde ihn nochmal freundlich bitten, wenn nicht ein Schreiben aufsetzen mit einer Frist von 14 Tagen. Passiert nichts, würde ich bei deinen Anwalt fragen wieviel Miete du einbehalten darfst, bei extremer Kälte Heißlüfter kaufen und ihm in Rechnung stellen.
Verkehrt ist sowas nicht. Mein Mann war früher vor uns in sowas drin weil er 2 komische Vermieter hatte, wo einer aufgrund der Beschwerden schon auf der schwarzen Liste ist. Ich würde ihn nochmal freundlich bitten, wenn nicht ein Schreiben aufsetzen mit einer Frist von 14 Tagen. Passiert nichts, würde ich bei deinen Anwalt fragen wieviel Miete du einbehalten darfst, bei extremer Kälte Heißlüfter kaufen und ihm in Rechnung stellen.
Verkehrt ist sowas nicht. Mein Mann war früher vor uns in sowas drin weil er 2 komische Vermieter hatte, wo einer aufgrund der Beschwerden schon auf der schwarzen Liste ist. Ich würde ihn nochmal freundlich bitten, wenn nicht ein Schreiben aufsetzen mit einer Frist von 14 Tagen. Passiert nichts, würde ich bei deinen Anwalt fragen wieviel Miete du einbehalten darfst, bei extremer Kälte Heißlüfter kaufen und ihm in Rechnung stellen.
Verkehrt ist sowas nicht. Mein Mann war früher vor uns in sowas drin weil er 2 komische Vermieter hatte, wo einer aufgrund der Beschwerden schon auf der schwarzen Liste ist. Ich würde ihn nochmal freundlich bitten, wenn nicht ein Schreiben aufsetzen mit einer Frist von 14 Tagen. Passiert nichts, würde ich bei deinen Anwalt fragen wieviel Miete du einbehalten darfst, bei extremer Kälte Heißlüfter kaufen und ihm in Rechnung stellen.
Hallo ihr Lieben, kleines Update - ich habe erneut angerufen, erneut eine Mail erhalten, erneut NICHTS! Mieterverein meinte, denen weiter auf den Sack gehen, Mietminderung fordern, ggf mit Gericht drohen, Nachbarn einbeziehen. Fun Fact - die Vermietung erinnerte mich an die „Heizperiode“ - es aber eine Mindesttemperatur von 22 Grad sein soll - wir hatten bereits mehrfach 17!!! Es ist eine absolute Frechheit!!! „Der Klempner wäre informiert“ Ich habe das Problem bereits letzte Woche gemeldet - bis heute nichts und eine weitere kalte Nacht. Wirklich ganz toll. Will nicht wissen, wie viel der Heizstrahler hier Strom frisst. Dieser Vermieter ist echt das Allerletzte.