Elternforum Rund ums Baby

Mich mal aufregen muß: Nicht geräumte städtische Großflächen --- super glatt

Mich mal aufregen muß: Nicht geräumte städtische Großflächen --- super glatt

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Hallo, eben brachte ich meine Kinder in die Grundschule (städtische Grundschule MIT eigenem Hausmeister) und habe es kaum geschafft meine Kinder zur Schultür zu bekommen ohne das sich einer von uns die Beine, Arme oder sonstiges gebrochen hat. Es taut. Es ist sau glatt und nix ist geräumt oder gestreut. Die Wege nicht, die Parkplätze nicht und der große Schulhof schon mal gar nicht. Ich finde das total gefährlich. Mal davon ab: Wir haben einen eigenen Hausmeister und dieser hat einen Trecker mit Räumschaufel (oder wie das Teil auch immer heißt). Er müßte also nicht mal per Hand schüppen....... Ich warte auf den Tag, wo etwas passiert ---- dann wird das Geschrei groß sein. Ziemlich verärgert über diese unmöglichen Zustände Kerstin


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Haste das in der Schule auch so gesagt? Denn hier bringts nichts aber wenn was passiert dann weisste ja wo Du Dich hinwenden kannst!


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Natürlich haben wir das mit mehreren Eltern in der SChule genau so gesagt und natürlich werden wir heute Nachmittag überprüfen ob etwas passiert ist. Wenn nichts passiert ist, dann werde ich mir weitere Schritte überlegen. DAS ist auf jeden Fall super gefährlich gerade.


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Das glaube ich das dürfte nicht sein.Was sagte die Schule


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Na ja, die Schulleitung konnte unsere Sorge wohl nur bedingt teilen. Sie müßten ja auch über die glatten Flächen rüber.... Warten wir es ab. Man versprach uns, den Hausmeister zu informieren. Was auch immer das heißen mag........ Wie gesagt: Ich gucke heute Nachmittag nochmal. LG Kerstin


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Das geht so natürlich nicht, aber zu dem Räumfahrzeug kann ich sagen, in unserer Schule kann es zur Zeit nicht eingesetzt werden, weil der Schnee einfach zu schwer ist. Das Gerät bekommt ihn nicht auf die Seite geschoben. Allerdings hat unser Hausmeister dann brav zur Schüppe gegriffen.


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Der Schulleiter hat das Hausrecht, und das beinhaltet auch Pflichten. Er hat dafür zu sorgen - und das ist seine Fürsorgepflicht - dass den Kindern und Mitarbeitern nichts passiert. genauso wie den Eltern. Will heißen, er hat dem Hausmeister zu sagen (er ist ihm gegenüber weisungsberechtigt), dass er den Schulhof schippen muss und auch die anliegenden Fußwege. Wenn der Parkplatz direkt zur Schule gehört, muss er auch dort freiräumen lassen. Wenn was passiert, dann ist der Schulträger bzw. das Bundesland (dort sind bei uns zumindest die Lehrer etc. angestellt) für den Ausgleich des Schadens zuständig (nicht der Schulleiter oder Hausmeister persönlich - dort nehmen nur Unfallkasse etc. Regress). Also, macht dem Schulleiter Dampf - es gehört zu seinen Pflichten, das Schulgelände und die dazugehörigen Fußwege/Flächen verkehrssicher zu machen!