Kater Keks
Ich war gestern mit meinem Großen beim Bürgeramt um für ihn einen Personalausweis zu beantragen. Die Dame dort war sehr nett und hat ihn auch eindringlich darauf hingewiesen, dass er auf seinen Ausweis gut aufpassen soll und wie er sich zu verhalten hat, wenn der Ausweis weg - und zwar wirklich weg - sein sollte.
Dabei sagte sie zu ihm auch, es wäre ratsamer eine Kopie des Ausweises mit sich zu führen. Das hat mich dann doch sehr erstaunt. Sie meinte dann zwar auch, auf meine Nachfrage, dass es davon abhängt an welchen Beamten man bei einer Kontrolle gerät, aber grundsätzlich dürfte man das... .....
Aber kann man dafür nicht angezeigt werden? Wenn ich eine Kopie des Ausweises bei mir habe, ist es doch eine Urkundenfälschung, bzw. kann als diese ausgelegt werden, oder?!
Warum sollte das Urkundenfälschung sein?
Bei vielen Formalitäten wird doch auch oft eine Kopie des Personalausweises gemacht.
wir tragen auch alle immer nur die Kopie vom Ausweis bei uns, außer wenn es auf Reisen geht. LG
Ja, diese Kopie wird dann zu den Unterlagen genommen, nur mit der Kopie weist man sich aber nicht aus!
Naja, dann würde aber doch jeder Dokumentenfälschung begehen, der so eine Kopie anfertigt. Und meistens wird die Kopie ja verlangt, damit ein Ausweisdokument im Zusammenhang mit der Transaktion vorhanden ist - quasi als "dauerhaftes ausweisen".
Eine Kopie mitführen? Sowas habe ich noch nie gehört. Das ist ein amtliches Dokument. Da zählt nur das Original, in wenigen Ausnahmefällen eine beglaubigte Kopie. Ich glaube, dass die Polizisten jemanden belächeln würden, wenn er nur eine Kopie dabei hat. Urkundenfälschung denke ich jetzt nicht, ist ja nur ne Kopie, aber die zählt eben nicht, weil auch keine „Echtheitsmerkmale“ kontrolliert werden können.
Warum sollte eine Kopie Urkundenfälschung sein? Solange der kopierte Ausweis eindeutig als Kopie zu erkennen ist ( also nicht beidseitig bedruckt und in Kunststoff wie eine Fälschung), ist das kein Problem! Es herrscht auch nur eine Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, nicht, ihn ständig mit sich zu führen!
Naja, ab dem 16. Geburtstag besteht die Pflicht sich ausweisen zu können. Also müsste man immer ein Ausweisdokument bei sich haben.
Es besteht aber keine Mitführpflicht.
Hmm....aber das widerspricht sich doch dann, oder? Man ist verpflichtet sich ausweisen zu können, man ist aber nicht verpflichtet seinen Ausweis mit sich zu führen?! Wie soll man sich dann ausweisen?
Ich hab mir bisher nie Gedanken darüber gemacht, weil ich meinen Ausweis eh immer dabei habe.....
In Deutschland besteht gemäß § 1 PAuswG eine Ausweispflicht, allerdings resultiert daraus keine allgemeine Mitführpflicht für Identitätsnachweise. Ein Sonderfall, bei dem ein Personalausweis oder Reisepass mitzuführen ist, ist zum Beispiel das Führen einer Waffe (§ 38 WaffG). Ich habe meinen oft nicht dabei.
Der Ausweis muss aber nur in Ausnahmefällen mitgeführt werden. Es ist nur gesetzlich vorgeschrieben, dass man einen Perso besitzt. Ich habe ihn auch nicht immer dabei.
Du hast die Pflicht, dich jederzeit ausweisen zu können mit dem Ausweisdokument. Ob Reisepass oder Perso ist hier egal. Das setzt das mitführen desgleichen Voraus
Assen, Das stimmt nicht. Ab einem bestimmten Alter muss man Perso oder Reisepass besitzen, aber nicht mitführen. LG luvi
Ja ich hab grad nachgelesen. Ich hab den immer dabei. Also immer alles, weil alles in meiner Geldbörse ist. Gut, wenn ich jetzt nur mit dem Hund gehe, dann nicht.
Du wurdest ja gerade aufgeklärt.
Dann fährt dich die Polizei halt nach Hause zu deinem Ausweis. Damit ist der Ausweispflicht auch ohne Mitführen genüge getan. Eine Kopie kann eventuell diesen Ausflug ersparen.
...... es besteht keine Mitführpflicht. Zur Not muss man eben, im Fall der Fälle, zusätzlich zur Polizei und sich dann dort, später, ausweisen.
...... dass die Polizei einen nachhause fährt halte ich für „was zu beweisen wäre“.
Ich hab's bislang nicht getestet, aber die Berliner Polizei hatte im April wohl auch genug Zeit, um in Einzelfällen die "Hausgemeinschaft" von Personen ohne Ausweis durch gemeinsamen Besuch des Klingelschilds zu prüfen.
Aber ohne Mitführpflicht bliebe der Polizei doch wirklich nicht viel anderes übrig; sie darf dich festsetzen, aber max 12h : https://de.m.wikibooks.org/wiki/Rechte_und_Pflichten_im_Umgang_mit_der_Polizei/_Ausweispflicht_der_B%C3%BCrger
Sehe ich nicht so. Man wird doch sicherlich deutlich erkennen können, dass es eine Kopie ist. Es wird doch nicht der Ausweis farblich kopiert und auf eine Karte gedruckt. Auch werden keine Daten verändert. Dies wird keiner als Urkundenfälschung auslegen. Den Tipp mit lediglich einer Kopie bei sich zu führen, habe ich schon häufiger gehört. Ich denke, das Schlimmste, was passieren könnte ist, dass der/die Beamte bei einer Kontrolle anschließend auch noch den Originalausweis sehen möchte, also noch mit nach Hause kommt o.ä. (je nach Grund der Kontrolle).
Urkundenfälschung ist mit falschen Angaben. Wie eine gefälschte Unterschrift, ein gefälschtes Zeugnis, ein von Kindern angefertigter "Muttizettel" dass sie dieses oder jenes dürfen
Du hast recht, eine Zeit lang durfte man keine Kopien mehr von Ausweisen machen. Ich arbeite bei der Bank und wir durften die dann nicht mehr hinterlegen oder ähnliches. Ich glaube seit 2-3 Jahren darf man das aber wohl wieder
Wieder was dazu gelernt.
wir haben auch Kopien unserer Ausweise. Auf weiten Auslandsreisen immer auch kopierte Pässe und Impfpässe getrennt im Gepäck, falls Originale gestohlen werden. Sind unsere Kinder auf reisen habe ihc auch gescannte Kopien auf dem Rechner, damit im Falle vom Diebstahl und so weiter Scherereien geringer ausfallen. Den Lehrern gebe ich Kopien mit.
Eine Urkundenfälschung ist es nicht. Denn Du willst ja schon niemanden mit der Kopie täuschen. Und diese Kopie ist auch nur eine Kopie der echten Urkunde. Eine echte Urkunde duplizieren ist keine Straftat. Es ist aber nun wirklich kein Drama, wenn man seinen Persönlichen mal verliert. Es ist nur aufwendiger für die Sachbearbeiter beim BA, weil die das ins System Einpflegen müssen (Verlustmeldung etc.). Allerdings spricht auch nichts gegen eine Kopie, wenn sie als solche erkennbar ist. Verboten ist das nicht, auch nicht bei Personalausweisen.