Sternchen80
Nach knapp 4 Wochen in der geschlossenen wegen ihrer Schizophrenie hat sie sich gestern wieder selbst entlassen. Ich fühl mich so hilflos. Sie hat dort seit einer Woche die Medizin verweigert, da bahnte sich schon der Rückfall an. Sie sagt, sie lebt Spielzeugland, alle Möbel sind Puppenmöbel und den 5 Euro Schein, den ich ihr gab, das ist Spielgeld, da ist die Goldmarie drauf. Ich muss mich Montag wegen einem Betreuer kümmern. Sie ist in ihrer Wohnung und keiner weiß, was sie macht. Ich bin fix und alle. Es ist furchtbar, das mit anzusehen
Öhm hab keine Ahnung davon aber warum darf sie gehen wenn sie offensichtlich so verhuscht ist ?
Darf? Sie ist keine Gefangene.
Aber sie war in einer geschlossenen, oder ? Da scheint ja die Problematik nicht ohne zu sein. Sicher ist sie nicht eingesperrt aber es geht ja auch um das Wohlergehen
Aber doch offensichtlich sehr krank?
Ja eben das meine ich ja ! Sie war da aus einem schwerwiegenden Grund und grad wenn der Rückfall droht bzw. Schon da ist, ist sie wieder auf sich gestellt.
Kann man sich selbst aus dergeschlossenen entlassen? Ist nicht genau das der unterschied zur offen und geschlossen? Das man sich eben nicht selbst entlassen kann? Oder steh ich auf dem schlauch.
Die Frage ist: würde sie richtig ärztlich eingewiesen? Oder ist sie freiwillig rein gegangen?
die unterbringungsgesetze sind je nach bundesland etwas unterschiedlich geregelt, aber generell muss selbst- oder fremdgefährung vorliegen um zwangsweise im KH zu bleiben. was mich wundert, hat sie keinen vormund?
Hmm ich verstehe den sinn einer geschl. Darin, das man nicht ei und aus gehen kann, wann man will....sonst wäre es doch eine offene. Einen sinn muss der unterschied doch haben!?
Für mich besteht aber schon eine Selbstgefährdung wenn jemand der Meinung ist dass diese Person im Spielzeugland lebt
Nein, man kann sich auch selber in eine geschlossen einweisen....dann kann der Arzt dir zwar raten, noch nicht zu gehen, aber er kann dich nicht zwingen. Und wenn du gehen willst, gehst du halt. Ich glaube, nur wenn man wirklich gerichtlich untergebracht ist (aufgrund eines ärztl. Gutachtens), weil man eine Gefahr für andere ist, kommt man nicht mehr so einfach raus.
ich habe nicht das Fachwissen, darüber zu urteilen.
Achso ok...danke Trotzdem irgendwie unlogisch, also vom System her.
dann kann man sich auch aus der Geschlossenen entlassen lassen. Gibt es einen richterlichen Beschluss (und der setzt schon massive Selbstgefährdung voraus), dann geht das nicht. Es gibt immer wieder Patienten, die freiwillig auf die Geschlossene gehen, weil sie genau die Sicherheiten brauchen, die diese Stationen bieten. LG leaelk
Sag ich ja.....
Für mich besteht aber schon eine Selbstgefährdung wenn jemand der Meinung ist dass diese Person im Spielzeugland lebt WIE genau ist da WER gefährdet?
Nein Kaathi, das System der geschlossenen Stationen ist nicht unlogisch. Es ist ja keine Zwangsaufbewahrungsstation im eigentlichen Sinne, sondern soll Patienten mit erhöhtem Schutzbedarf diesen Schutz zusichern. Zwangseinweisungen gibt es nur für 24 Stunden in ganz akuten und gefährdeten Fällen -- danach entscheidet ein Richter über die weitere Vorgehensweise und wie ich ja auch schon schrieb: Es sind keine Gefängnisse und viele gehen freiwillig da hin, weil sie erhöhten Sicherheitsbedarf für sich selber sehen und dann dürfen sie auch genauso freiwillig wieder gehen.
Nur weil eine Person in einer irrealen Welt lebt, ist sie noch lange nicht gefährdet. So lange sie nichts unternimmt, womit sie sich akut schadet, passiert nichts in Form von Zwangsbehandlung. Als Beispiel: Ich habe lange im psychiatrischen Krisendienst gearbeitet. Wenn mir da jemand sagte, das er sich gerne umbringen würde, damit alles zu Ende ist, dann musste ich klären, ob das eine Ankündigung ist oder nur eine "Wunschvorstellung", bei der der Betroffene sich aber ganz klar und GLAUBHAFT von der aktiven Handlung distanziert. Bei einer Ankündigung hätte ich handeln müssen und die Person nicht wieder gehen lassen dürfen, bis der Krisendienst (Ärzte) entschieden haben, ob erst mal eine Zwangsanweisung nötig ist. Im anderen Fall durfte ich die Person gehen lassen. Immer eine Gradwanderung, aber letztlich ist jeder Erwachsene selber für seine Sicherheit zuständig, so lange es keine eindeutigen Anzeichen für akute Lebensgefahr gibt. (jetzt mal platt ausgedrückt).
Wer so was denkt, der kommt ja vielleicht noch auf ganz andere Ideen. Dass er fliegen kann oder in der Küche ein Lagerfeuer anzünden sollte . . .
Eben, der kommt VIELLEICHT auf andere Ideen -- VIELLEICHT aber auch nicht .... Und nur auf ein VIELLEICHT hin darf man Niemanden festhalten.
Irgendwie ja auch zum Glück, sonst wären die Kliniken sicher übervoll und der § 1 des GG irgendwie noch weniger durchgesetzt.
Das sehe ich auch so!
Sie mussten sie gehn lassen und hätten sie auch so heim geschickt, da sie alles ablehnte. Therapie und Medizin. Leider ahne ich schon, wie es weiter geht. Sie holt sich wieder Rotwein in Unmengen und trinkt diesen. Ich hab mir ihren Befund kopiert und wende mich Montag ans Amtsgericht, wegen einer Betreuerschaft. Ich kann dies nicht übernehmen, habe mit meinen fünf Kids genug zu tun und würde sowas auch nicht aushalten... Handy ist aus, komme nicht an sie ran. Meine Oma hat ihren Hund, nicht mal den holt sie sich ab, was immer ihre größte Sorge war, das es dem Hund gut geht. Geld hat sie da. Ich mache mir schon Sorgen, was sie macht. Aber dabei geht es mir auch wieder schlechter. Gestern war mir gleich wieder schwindelig. Es ist wirklich heftig, weil sie keine krankheitseinsicht hat. Wir sind alle manipuliert meint sie. Das letzte Mal vor der Einweisung durch den Notarzt hat sie Stimmen gehört, die sie riefen und dann meinen Bruder angegriffen. Ich bin irgendwie am Ende, sie so zu sehen, aber was bleibt mir übrig, als mich um den Betreuer zu kümmern???
Danke für die Erklärung. ....jetzt kann ich es mir schon besser vorstellen, wie das funktioniert. Danke
Das klingt nach meiner Tante, wenn sie einen Schub hat(manisch depressiv) :( Wurde im übrigen einmal nur deshalb eingewiesen, weil sie im Zick-Zack auf der Hauptverkehrsstraße lief. Und hinter ihr zufällig dieselbe Ärztin fuhr, die sie vorher für "gesund" befunden hat...
Hmm anscheinend ist sie ja schon eine Gefährdung für andere, wenn sie deinen bruder schonmal angegriffen hat. Mehr als viel kraft für dich und eine hoffentliche Besserung für deine mama kann man dir wohl nicht wünsche. Kopf hoch und bleib stark
Da gibt es doch die Möglichkeit der ZWANGS Einweisung per richterlichen Beschluss. Das geht sogar am Wochenende. Jedenfalls in harten Fällen. Und dann DÜRFEN sie sie garnicht einfach so wieder gehen lassen.
Auch wenn sie noch keinen Betreuer hat? Mir hat das erst jetzt jemand gesagt, das es sowas gibt. Sie braucht nicht in die Klinik, das ist ihre Meinung.
Da geht's nicht darum was sie will. Da geht's um Fakten. Sozial Psychiatrischer Dienst. Sollte es bei euch auch geben. Da kann man eigentlich 24std anrufen und sich beraten lassen.
http://www.deutsche-depressionshilfe.de/stiftung/erste-hilfe.php?hs=id4&display=none
http://www.deutsche-depressionshilfe.de/stiftung/erste-hilfe.php?hs=id4&display=none
Wie lang hat sie das denn schon? Klingt als hätte es erst vor kurzem angefangen.
Ich war ca. 11 oder 12, da war sie das erste mal zur Kur. Für uns Kinder wurde nie gesprochen, was sie hat... Die Diagnose Schizophrenie weiß ich erst seit letztem Aufenthalt im KH. Aber das wird schon länger gehen... Die sagte uns ja nix.
Es gibt in größeren städten selbsthilfegruppen fûr kinder/angehörige psyschisch kranker. Vielleicht wäre das etwas für dich. Kannst ja mal nach deiner stadt googeln.
Danke für die Tipps! Ich belese mich mal auf den Seiten. Liebe grüße, ich versuch zu schlafen
Ich wünsche dir eine gute nacht .
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