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mein nachbar hat seinem sohn gerade...

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mein nachbar hat seinem sohn gerade...

mic0202

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volle lotte ne kopfnuss gegeben.. er kam mit seinem sohn (2) auf dem arm vom parkplatz, und der junge hat ihm in seinem bockkopf weil er runter wollte ne kopfnuss gegeben... und der vater gibt ihm voll eine zurück... nun ist er schon seit fast 10 min am brüllen unten in der wohnung... der vater ist soooo ein assi... was der seinen kindern für wörter an den kopf schmeisst ist schon oft unter aller sau... aber DAS war der hammer jetzt ich gehe jetzt erstmal mit dem hund, damit ich dass nicht weiter anhören muss.......


mf4

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Wie jetzt? Mit den Fingerknöcheln auf den Kopf eines 2jährigen? Oh scheisse das tut doch irre weh. Das arme Kind...und so ein asi Vater


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mf4

Oh nein wie grausam das arme Kind.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Man schlägt keine Kinder.... Ist die Familie in anderen Punkten und an anderen Tagen auch auffällig?


Janmaxsue

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Ich kenne Kopfnuss als Kopf gegen Kopf... ich würd das annonym melden..sowas muss echt nicht...


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Antwort auf Beitrag von Janmaxsue

nach den Richtlinien zu 8a, dazu braucht man schon etwas mehr.


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Warum nicht? Gern auch per PN


Ani_k

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Ich meinte, dass ich meinen Namen nennen würde. Es kommt doch irgendwann eh raus. *g*


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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Ja, und wenn es wirklich notwendig ist und eingegriffen werden muss, dann gehen anonyme Hinweise gar nicht. Ich hoffe, das das bei Dir da nicht ein Dauerzustand ist. Sonst würd ich schon irgendwann mal richtung ASD gehen.


Ani_k

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Eben. So können sich die Mitarbeiter vom Jugendamt mit einen in Verbindung setzen. Sich schriftlich ausdrücken ist immer schlecht.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

wenn ich ne Kindeswohlgefährdung melde, per Brief und auf die Fürsorgepflicht hinweise und dem Jugendamt Meldung mache als Bewohnerin des Hauses (aber anonym bleiben möchte) dann gehen die dem sehr wohl nach. Müssen sie, sonst machen sie sich strafbar!


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/8a.html Guck mal hier, wie soll das Jugendamt abschätzen können, ob die Anhaltspunkte zur Kindeswohlgefährdung gewichtig sind, wenn man das anonym macht?


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Es erschwert die Arbeit nur. Man hat halt nur diese eine Meldung. Man kann eben nichts hinterfragen.


Charlie+Lola

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

Sie sollen ja auch in der Familie schauen. Kann man doch reinschreiben das der Junge ständig eine gewischt kriegt und immer im Flur angeschrien wird. Sehe jetzt nicht so das Problem darin. Man kann sogar reinschreiben das man sich in 2 Wochen nochmal meldet. Aber ich würde bei so einem meine Namen nicht nennen. Nachher verplappert sich noch einer.


webseid

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Antwort auf Beitrag von mic0202

man sowas hasse ich, aber ganz ehrlich, meiner bringt mich auch zur weisglut, ich hab mich unter Kontrolle. Ich will nicht wissen was andere Eltern mit so einem kleinen Teufel machen würden.


Kira75

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Antwort auf Beitrag von mic0202

Das macht mein Sohn auch "gern".....wenn er wütend ist, wirft er seinen Kopf mit voller Wucht nach hinten....gegen meinen Kopf, gegen meine Nase, oder Mund/Zähne....was halt grad im Weg ist. Das tut ganz schon aua :) Aber ich würde im Traum nicht auf die Idee kommen, das gleiche bei ihm zu machen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Nö, meine Lütte hat mir beim Rumtoben schon mindestens zweimal (eher drei mal die Nase gebrochen) sie lacht dabei, ich habe Pipi in den Augen. Trotzdem, KINDER WERDEN NICHT GESCHLAGEN


taram

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Anrufen, ich würde das sofort machen. Da kann man auch anonym sich melden. Ich habe das mal gemacht, ich war fix und fertig und die Dame am Tel. hat das gemerkt und sie gehen der Sache nach.