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Mein Auto wurde im eingeschränkten Haltevernot angefahren..mitschuldig?

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Mein Auto wurde im eingeschränkten Haltevernot angefahren..mitschuldig?

Goggolinchen

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Habe von der Versícherung ein Schreiben bekommen,das ich 25% der Reparatur selbst bezahlen muß wegen Mitschuld... Ich stand im eingeschränkten Halteverbot und habe meinen Sohn ausm Kiga abgeholt.Geht ja schnell... Während ich drinnnen war hat eine andere Mutti beim Ausparken meinAuto erwischt. Stimmt das wirklich das ich mitschiuldig bin? oder wollen die bloß die Summe drücken? danke und lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

Könnte sein. Habt Ihr vielleicht ne Rechtschutz bzw. Verkehrsrechtschutz?


Goggolinchen

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steht aber schon länger auf unserer To Do Liste *grr*


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

Nach 2 sehr fragwürdigen Unfällen habe ich eine gemacht und das war vor ca. 8 Jahren...seitdem habe ich nichts mehr gehabt...ist immer so oder?


Fru

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

Na gut, so ein Halteverbot besteht ja in der Regel aus einem bestimmten Grund...somit kann ich mir schon vorstellen, das das stimmt, aber ob das nun wirklich so ist, ich würde mal ne Verbraucherzentrale anrufen und da mal fragen ob das so stimmt


Goggolinchen

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Antwort auf Beitrag von Fru

aber ich darf doch 3 Minuten dort stehen und in der Zeit hab ich doch mein kind schon geholt...


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Fru

aus irgendeinem Grund, wurden die auch dort eingerichtet, davon mal abgesehen.... Im Prinzip hättest Du da ja nicht wirklich stehen dürfen. Nur zum Be- und Entladen.


!Kalabrien_Mum!

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

.... Scherz beiseite...ich glaub da kann dir hier niemand so richtig Antwort drauf geben.. Frag bei der Polizei nach ..?!? Keine ahnung...oder kriegst dann gleich ne satte Strafe hinterher? *g*


montpelle

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

"aber ich darf doch 3 Minuten dort stehen und in der Zeit hab ich doch mein kind schon geholt..." Das ist unglaubwürdig und wenn du ehrlich bist, schaffst du es sicher nicht in 3 Minuten dein Kind mit allem Drum und Dran (anziehen, verabschieden) abzuholen und wieder wegzufahren. Sprichst du nie ein Wort mit den Erzieherinnen oder anderen Müttern ?


Goggolinchen

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Antwort auf Beitrag von montpelle

klar kann man das schaffen :) Im Sommer mußte ich mein Kind nicht großartig anziehen... Aber ansonsten hast natürlich durchaus recht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

Also ich schaffe das auch in 3min, ich hole mein Kind und quatsch' nicht lange rum


Schlumpfine25

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

Hi, bist du ADAC Mitglied? Dann frag die doch einfach mal, die haben auch Rechtsanwälte die sich damit auskennen. LG Schlumpf


Kauko:-)

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

Haben vor der Tür im eingeschräntem Halteverbot unser Auto ausgeladen, aus der Ausfahrt gegenüber kam ein VW Bus rückwärts aus der Einfahrt und in unser Auto. Er hat dann die Polizei geholt und von dort gab es die Aussgae, dass es für uns ein Verwarnungsgeld geben kann, aber er uns trotzallem nicht anfahren darf. Wurde von der Versicherung voll übernommen . Im Halteverbot vorm Kiga finde ich allerdings schon daneben


Goggolinchen

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Antwort auf Beitrag von Kauko:-)

Wie darf ich deinen letzten Satz verstehen?


Kauko:-)

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

Das es genau immer wieder Eltern sind, die sich vor Kindergärten und Schulen nicht an die Verkehrregeln halten


Goggolinchen

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Antwort auf Beitrag von Kauko:-)

dann erzähl mir mal wo man sich hinstellen soll,wenn es 7 vor dem Kiga gibt und 5 davon besetzt sind mit Autos von Erzieherinnen und nein,ich kann nicht zu Fuß gehen...


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

Wie hoch sind denn DEINE Kosten? Machmal lohnt sich der ganze Aufwand auch nicht.....


Goggolinchen

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Antwort auf Beitrag von rabbit80

ich bekomme 137€ weniger


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

Ganz ehrlich? Versuche es im Alleingang mit der Versicherung zu reden. Wenn Du keine Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung hast, wird Dich die Beratung allein schon 100€ kosten und was bringt es Dir letztendlich?


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

aber umgekehrt, ich hab beim Ausparken ein Auto angefahren, welches nicht ordnungsgemäß geparkt hatte. Da ich nicht wußte, wem das Auto gehört, haben wir die Polizei geholt....... ...ich hab dann den Polizisten darauf aufmerksam gemacht, dass der andere ja nicht richtig geparkt hat... Der meinte dann zu mir: "Nur weil eine Oma bei Rot über eine Ampel läuft, können sie die auch nicht über den Haufen fahren!" Das war vielleicht peinlich Klärt leider nicht Deine Frage, die Geschichte viel mir nur grad wieder ein, ist schon ewig her


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

3 minuten fürs abholen ist schon sehr eng bemessen. schau mal im verkehrslexikon unter beschränktes halteverbot. ist zwar nur beispiel mit bahnhof drin aber auch im kindergarten muss man mit verzögerungen rechnen. vielleicht hilft dir das etwas.


Kira75

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

"Fahrzeuge dürfen nicht länger als drei Minuten halten. Zum Ein- oder Aussteigen beziehungsweise beim Be- oder Entladen darf die Zeit jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird." Aber ob das hier zählt.........??


rabbit80

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Antwort auf Beitrag von Kira75

Da wäre auch schon der Knackpunkt. Du hast das Auto bestimmt verschlossen gehabt und dann ist niemand ein und ausgestiegen und be und entladen geht auch nicht bei einem geschlossenem PKW. So werden die es bestimmt begründen können!


Andrea6

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Antwort auf Beitrag von Goggolinchen

...der parkt, gar keine Frage, auch wenn es weniger als 3 Minuten sind. Insofern trifft Dich eine Mitschuld.