Zwurzenmami
Hi, Ich war Montag zum RA und hab mich beraten lassen. Heute kam die Rechnung mit 19% MwSt. Ist das richtig oder gilt da auch die 16% Regelung?
Naja, die Mehrwertsteuersenkung MUSS ja nicht weitergegeben werden......
Die MwSt muss mit 16% ausgewiesen werden, jedoch muss sie nicht weitergegeben werden.
Die Mehrwertsteuer ist 16% und nicht 19%, das muss auch auf der Rechnung so angegeben werden. ABER manche erhöhen dann einfach die Nettopreise, so dass der Bruttopreis gleich bleibt. Die Frage ist, ob die Senkung an sich auch für Dienstleistungen eines Anwalts gelten. Wenn ja, muss auch die Rechnung so gestellt werden. Da beim Anwalt ja meines Erachtesn Gebührensätze gelten, weiß ich nicht, ob Nettopreise einfach so angepasst werden können. -> die Mehrwertsteuersenkung MUSS ja nicht weitergegeben werden < - Das heißt nämlich nicht, dass ich mir aussuchen kann, ob ich nun 16 oder 19% Mehrwertsteuer ausweise ;-)
Ruf an und frag nach .....
Bei der Rechnungserstellung und der MwSt-Erhebung zählt der Leistungszeitraum und nicht das Datum der Rechnungslegung. Wurde die abgerechnete Leistung VOR dem 01.07. erbracht, muss diese noch mit 19% abgerechnet werden. Bis zum 10.7. kann noch für Leistungszeitraum 06/2020 abgerechnet werden, erst dort muss die USt-Voranmeldung gelaufen sein. Ist die Leistung NACH dem 01.07. erbracht worden, zählen die 16% MwSt
Da du Montag da warst, ist die Rechnung falsch ausgestellt und muss mit 16% korrigiert werden. Die MwSt-Senkung gilt grundsätzlich.
Da hat wohl jemand nicht aufgepasst. Die Rechnung muß korrigiert werden, anrufen und nachfragen. Beachte bitte, was schon zum Leistungszeitraum gesagt wurde. Wenn es nicht die Erstberatung war / der erste Termin. Die Änderung der Nettopreise ist bei Anwältinnen, die nach dem RVG abrechnen, nicht möglich. Dort sind die Gebührensätze fix.
Gestern war ja da niemand erreichbar. Ich hab angerufen und bekomme eine neue Rechnung