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Mal ne Frage zu Gefängnisstrafen

Mal ne Frage zu Gefängnisstrafen

Fru

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Huhu, ich hab mal ne Frage, wenn ein Mensch verurteilt wird, weil er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat und zu 5 Jahren Haft verurteilt wurde, da wird er doch wohl kaum für einen Joint "sitzen", oder? 5 Jahre scheinen mir schon recht viel...was kann der Mensch denn wohl verbrochen haben? Kann das jemand "einschätzen"? LG


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Fru

5 Jahre?! Die kann nur das Landgericht verhängen und da ist es definitiv mehr also nur ein Joint. Das klingt eher nach richtig fettem Dealer! Oder Schmuggler!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Die Frage ist ja, ob es nur um Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ging, oder noch andere Dinge dabei waren.


kati1976

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Antwort auf Beitrag von Fru

Ich denke er war vielleicht Dealer oder hatte Riesen Mengen oder vorbestraft Keine Ahnung Aber bei 5 Jahren muss einiges gewesen sein


mandytier

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Antwort auf Beitrag von Fru

Ja denke auch da muss "mehr" gewesen sein. Handel etc. Wahrscheinlich gehts auch nicht "nur" um Canabis.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Wo anders wird man für einen Joint auch hingerichtet... Nein, ich glaube nicht, das man für einen Joint 5 Jahre bekommt, ich glaub noch nicht einmal, wenn man seine eigene kleine Plantage zu Hause hat. Wenn man aber professionell dealt, dann schon. Und war es ein Joint?


Fru

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was es war.....aber wie gesagt, nur ein Joint kann ich mir nicht vorstellen.. Mal sehen, wie "offen" dieser Mensch ist und ich es erfahre :-D


Vega

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Antwort auf Beitrag von Fru

Das kann ja auch eine Gesamtstrafe sein. Spekulieren bringt hier überhaupt nichts.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Vega

Ja, natürlich....dann heißt das aber auch, das es mindestens eine Vorstrafe gibt.....die offensichtlich dann auch nicht ohne wäre, wenn 5 Jahre dabei raus kommen.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Fru

Dann fällt das also schon mal raus.....also da war definitiv mehr als nur ein Joint.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

ohne Vorstrafen und dann gleich 5 Jahre ist ja schon heftig!


Fru

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nunja....ich bin also mit meiner Theorie nicht allein...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Da wird es sicher noch gewichtige Gründe für eine längere Haftstrafe geben


luna8

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Antwort auf Beitrag von Fru

Er hat vermutlich mit einer größeren Menge ( eher nicht Hasch) gedealt... denke ich.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Fru

Da muss gar nicht viel passiert sein bei einem Delikt. Auch die Häufigkeit spielt eine Rolle. Meine Schwester und deren Freund sind beide heroinsüchtig (gewesen). Auch anderes wurde gerne genommen. Der saß dann irgendwann über drei Jahre - und ein fetter Dealer war er nie und Unmengen hätten sie nicht bezahlen können.


luna8

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Ist ja schon ein kleiner Unterschied, heroinabhängig sein ( gab es in unserer Familie auch einen Fall) und nen Joint rauchen. Der saß sicher nicht nur 3 Jahre, weil er abhängig war, oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von luna8

der hat geschmuggelt und gedealt. War zwar in dem Sinne kein Grossdealer aber es kam schon ne Menge zusammen, die man im beweisen konnte. Er wurde, bevor man ihn schnappte, ungefähr 8 Monate beobachtet. Er war nicht vorbestraft, sass 1 Tag in U-Haft und bekam danach bei der Verhandlung 13 Monate bedingt. 5 Jahre!!!! Da muss richtig was vorgefallen sein, da kannst du versichert sein. Bei einem Erstdelikt, bekommt man ja meist eine zweite Chance und deshalb oft mit einer bedingten Strafe davon. Nur wegen der Abhängigkeit und kleinen Dealereien kommt man keine 3 Jahre in den Knast. Da muss auch mehr vorgefallen sein. Beschaffungskirminalität, wie Einbruch usw. LG


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Ich kenne die Urteilsverkündigungen. Nene, gedealt hat er nicht. Gibt's da nicht auch so einen Strafkatalog wie bei Körperverletzungen ? Wär mal interessant


Vega

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__29.html


Vega

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ff.


Schru

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Antwort auf Beitrag von Fru

ich weiß,dass das nicht das Paragraphenzeichen ist, aber ich finde es nicht auf dem sch...IPAD LG Schru


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Schru

Mindeststrafe 1 Jahr lese ich in dem Gesetz (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer im minderschweren Fällen höchstens 5 Jahre, aber dann wird es sicher eine Vorstrafe geben


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Schru

Ich schenk dir ein paar! Hab es gerade auf meinem iPad gefunden!!!! Halte mal das & länger gedrückt!


Schru

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Antwort auf Beitrag von Schru

passieren, dafür kann ich jetzt das: §§§§§§§ hehehehe LG Schru


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Fru

Mein Bruder, der damals nicht unherblich gedealt hat ( wurden vor Festnahme eine zeitlang observiert ), hatte zum Zeitpunkt der Festnahme reichlich dabei und bekam eine Bewährungsstrafe von ...glaube...um die 3 Jahre. Um einen Joint ging es also ganz sicher nicht, wenn er 5 Jahre einsitzen muss.


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Wenn dann hat er 2 Jahre bekommen, bei allem über 2 Jahren gibt es keine Bewährung mehr. Oder meintest du 3 Jahre Bewährungszeit?


Schru

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Wieder was auf meine alten Tage gelernt......


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Schru

Bitte schön! Ich musste aber echt auch suchen.


Tippel33

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Antwort auf Beitrag von Kater Keks

Kann auch sein, das es "nur" 2 Jahre waren....schon sehr sehr lange her. Inzwischen ist er ein erfolgreicher Unternehmer und Familienvater, er hat den Bogen damals Gott sein Dank wieder gekriegt. War eine echt schlimme Zeit. Jahrelang Angst um ihn gehabt.....


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Tippel33

Glaub ich dir, meine Schwester war damals auch so drauf.....ist zwar nie verurteilt worden, aber sie hat auch viel Mist gemacht und dann - Gott sei Dank - die Kurve gekriegt.